H2Hauptnavigation
Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)
Pfatter – A 92 bei Isar (Abschnitt D3a)
etwa 45 km | Bayern | TenneT

Plan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Der Abschnitt von Pfatter bis zur Autobahn 92 in der Nähe des Umspannwerks Isar in Bayern ist Teil des Vorhabens 5 (SuedOstLink). Die geplante Trasse verläuft innerhalb des Trassenkorridors, der im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt Raum Schwandorf – Isar festgelegt wurde.
Der Abschnitt D3a beginnt südlich der Donau bei Pfatter. Nach der westlichen Umgehung des Johannisholzes strebt der Trassenkorridor weitgehend geradlinig nach Süden. Dabei verläuft er zwischen Aufhausen und Sünching, zwischen Grafentraubach und Laberweinting sowie westlich von Bayerbach bei Ergoldsbach. Er erreicht zwischen Mettenbach und Grießenbach das Isartal. Schließlich verläuft er entlang der Kreisstraße LA 22 geradlinig zur A 92. Der Abschnitt endet unmittelbar südlich der Autobahn.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Kennzeichnungen |
Erdkabel |
Länge | etwa 45 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 24. November 2020
Der Vorhabenträger TenneT hat am 13. März 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4) (zip, 71 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 19 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (zip, 28 MB)
Anlage 2 | Typicals (zip, 3 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die für Mai 2020 vorgesehene Antragskonferenz nicht stattfinden. Um das Verfahren nicht zu verzögern und alle relevanten Belange ermitteln zu können, hat die Bundesnetzagentur gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme gegeben. Stellungnahmen konnten bis zum 31. Juli 2020 abgegeben werden. Die Gelegenheit zur Stellungnahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Der Vorhabenträger hat auf seiner Website weiterführende Informationen zu seinen Antragsunterlagen bereitgestellt.
Stellungnahmen für das Planfeststellungsverfahren von Vorhaben 5, Abschnitt D3a (03.07.2020))
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 21. Oktober 2020 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Die Bundesnetzagentur erwartet die Unterlagen im vierten Quartal 2021.