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Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)
Raum Naumburg/Eisenberg – Raum Hof (Abschnitt B)
etwa 84 km | Bayern, Sachsen, Thüringen | 50Hertz, TenneT

Verlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt im Freistaat Thüringen nordöstlich der Stadt Eisenberg. Von dort verläuft er zunächst in südlicher Richtung östlich an Eisenberg vorbei und schwenkt westlich von Bad Köstritz kleinräumig nach Südwesten, um Gera großräumig im Westen zu umgehen. Dabei hält er sich östlich von der Ortslage Kraftsdorf und Saara. Anschließend passiert der Trassenkorridor in südöstlicher Richtung die Gemeinde Zedlitz, um bei Weida die Bündelung mit einer Freileitung bis Höhe Langenwetzendorf aufzunehmen. Von dort verläuft er in südwestlicher Richtung östlich an den Ortslagen Pöllwitz und Pausa vorbei, um in Rosenbach/Vogtland die thüringisch-sächsische Landesgrenze zu passieren. Der Trassenkorridor verläuft weiter in südwestliche Richtung an Reuth vorbei, um kurz vor dem Ende des Abschnitts erneut die sächsisch-thüringische Landesgrenze zu queren. Der Abschnitt endet in der Nähe des Länderecks Thüringen, Bayern und Sachsen bei Gefell.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern, Sachsen, Thüringen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Kennzeichnungen |
Erdkabel |
Länge | etwa 84 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 24. November 2020
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 12. April 2017 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Antrag auf Bundesfachplanung (pdf, 11 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 13. Juni 2017 in Gera eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 5 (Abschnitt B) (13.06.2017), Gera)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 15. Juni 2015 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 30. November 2018 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind.
Gesamtunterlagen (Erläuterungsbericht, Anlagen, Anhänge) (zip, 2,1 GB)
Inhaltsverzeichnis (pdf, 83 KB)
Erläuterungsbericht (zip, 10 MB)
Technische Vorhabenbeschreibung (pdf, 3 MB)
Anhänge Raumverträglichkeitsstudie (zip, 145 MB)
Anlagen Raumverträglichkeitsstudie (zip, 323 MB)
Bericht Raumverträglichkeitsstudie (pdf, 4 MB)
Anhänge Umweltbericht (zip, 294 MB)
Anlagen Umweltbericht 1-4 (zip, 410 MB)
Anlagen Umweltbericht 5-7 (zip, 342 MB)
Anlagen Umweltbericht 8 (zip, 303 MB)
Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) (pdf, 5 MB)
Verträglichkeitsuntersuchung Natura 2000 (zip, 145 MB)
Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 6 MB)
Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 1 MB)
Einschätzung der Betroffenheit von sonstigen öffentlichen und privaten Belangen (zip, 39 MB)
Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 30. Januar bis zum 28. Februar 2019 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlichkeit noch bis zum 1. April 2019 die Möglichkeit, sich zu den Trassenkorridoren zu äußern.
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 25. Juni 2019 in Schleiz.
Erörterungstermin Vorhaben 5, Abschnitt B (25.06.2019), Schleiz)
Die Bundesnetzagentur hat am 23. Oktober 2019 einen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt.
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 4 MB)
Anlage 1 (Länderübergangspunkt Zeulenroda - Rosenbach) (pdf, 5 MB)
Anlage 2 (Länderübergangspunkt Weischlitz - Gefell) (pdf, 4 MB)
Anlage 3 (Liste Stellungnehmer TöB, Vereinigungen) (pdf, 15 KB)
Anlage 4 (Zuordnung Trassenkorridorsegmente zu Vergleichsbereichen) (pdf, 2 MB)
Anlage 5 (Geradlinigkeit zwischen den Netzverknüpfungspunkten) (pdf, 305 KB)
Anlage 6 (Überwachungskonzept erhebliche Umweltauswirkungen) (pdf, 417 KB)