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Sachsen-Anhalt Nord
Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord
Thüringen/Sachsen
Münchenreuth – Marktredwitz
Marktredwitz – Pfreimd
Pfreimd – Nittenau
Nittenau – Pfatter
Pfatter – A 92 bei Isar
Konverterbereich Isar
Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)
Sachsen-Anhalt Nord (Abschnitt A1)
etwa 87 km | Sachsen-Anhalt | 50Hertz
Verlauf
Der Abschnitt zwischen dem Umspannwerk Wolmirstedt und Könnern (Ortsteil Golbitz) ist Teil des Vorhabens 5 (SuedOstLink). Die geplante Trasse verläuft innerhalb des Trassenkorridors, der im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt Wolmirstedt – Raum Naumburg/Eisenberg festgelegt wurde.
Der Trassenkorridor beginnt am Netzverknüpfungspunkt nördlich von Wolmirstedt und verläuft von dort zunächst südlich in Richtung der Autobahn 14 und dann westlich an Magdeburg vorbei. Südwestlich von Magdeburg schwenkt er nach Südosten. Bei Welsleben biegt er nach Süden ab, verläuft östlich von Förderstedt und trifft bei Neugattersleben kurz vor Querung der Bode erneut auf die Autobahn 14. In Bündelung mit der Autobahn strebt der Korridor weiter nach Süden zwischen Ilberstedt und Bernburg (Saale) hindurch und biegt nördlich von Alsleben (Saale) nach Südosten ab, wo er die Saale quert und schließlich östlich von Könnern an der Grenze zwischen dem Salzlandkreis und dem Saalekreis endet.
Im Trassenkorridor liegen zwei Bereiche, in denen ausnahmsweise eine Freileitung in Betracht kommt. Ein Bereich befindet sich zwischen dem Netzverknüpfungspunkt Wolmirstedt und der Stadtgrenze von Magdeburg (Alt-Olvenstedt). Der zweite Bereich liegt im Salzlandkreis zwischen Welsleben und Förderstedt.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Sachsen-Anhalt |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 87 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 12. September 2024
Der Vorhabenträger 50Hertz hat zeitgleich mit dem Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt A1 (Sachsen-Anhalt Nord) des Vorhabens 5a und dessen Bestandteil Landkreis Börde – Isar eine einheitliche Entscheidung gemäß § 26 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für den Abschnitt A1 der Vorhaben 5 und 5a beantragt. Die Bundesnetzagentur wird das Vorhaben 5a in die Planfeststellung für das Vorhaben 5 einbeziehen und für das Vorhaben 5a Antragskonferenzen durchführen und auf deren Grundlage die jeweiligen Untersuchungsrahmen erlassen. Für die Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG ist die Erstellung gemeinsamer Unterlagen für das Vorhaben 5 und 5a durch den Vorhabenträger vorgesehen. Im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) ist zudem die Kennzeichnung des Vorhabens 5 für die Einbeziehung von Leerrohren entfallen. Der Bedarf für eine Verlegung von Leerrohren ist damit nicht mehr gesetzlich festgestellt. Dafür ist das Vorhaben 5a in den Bundesbedarfsplan aufgenommen worden.
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 15. Mai 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen) (zip, 184 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 28 MB)
Anlage 1.1 | Übersichtskarte Gesamtvorhaben (pdf, 117 MB)
Anlage 1.1 | Übersichtskarte Gesamtvorhaben (kleiner) (pdf, 32 MB)
Anlage 1.2 | Übersichtskarte Planfeststellungsabschnitt A1 (pdf, 37 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungs-gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 17. Juli 2020 konnten sie unter anderem zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Der Vorhabenträger hat auf seiner Website weiterführende Informationen zu seinen Antragsunterlagen bereitgestellt.
Stellungnahmen für das Planfeststellungsverfahren von Vorhaben 5, Abschnitt A1 (17.06.-17.07.2020)
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 30. September 2020 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 30. November 2023 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 2. Januar 2024 bestätigt.
Gesamtdownload (vollständiger Unterlagensatz) (zip, 7,21 GB)
Inhaltsverzeichnis (pdf, 853 KB)
Anlage A: Allgemeiner Teil (zip, 44 MB)
Anlage B: Alternativenbetrachtung und Vorzugstrasse (zip, 16 MB)
Anlage C: Trassierungstechnischer Teil (zip, 542 MB)
Anlage D: Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 303 MB)
Anlage E: Nachweise (zip, 99 MB)
Anlage F: UVP-Bericht (zip, 584 MB)
Anlage G: Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung (zip, 22 MB)
Anlage H: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 8 MB)
Anlage I: Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 572 MB)
Anlage J: Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 186 MB)
Anlage K: Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 802 MB)
Anlage L: Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 4,1 GB)
Anlage M: Dokumentation zu den verwendeten Daten und Informationen (zip, 1 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 22. Januar bis zum 21. März 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Erneute Auslegung der Unterlagen nach § 21 NABEG
Für Bereiche der Stadt Tangermünde, der Gemeinde Hassel sowie der Gemeinde Kroppenstedt, die nur durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abseits der geplanten Trassenverläufe betroffen sind, erfolgte eine erneute Auslegung der Unterlagen. Diese sind ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite unter dem Reiter Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG) zu finden. Anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange in den genannten Bereichen durch das Vorhaben berührt werden, konnten vom 25. März bis zum 24. Mai 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Im selben Zeitraum konnten auch die berührten Träger öffentlicher Belange Stellung nehmen.
Bekanntmachung: Erneute Auslegung im Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG (pdf, 166 KB)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 25. Juni 2024 in Magdeburg.
Erörterungstermin Vorhaben 5 und 5a (SuedOstLink), Abschnitt A1 (25.06.2024, Magdeburg)
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Vorzeitiger Baubeginn
Die Bundesnetzagentur hat insgesamt fünf Anträge auf vorzeitigen Baubeginn genehmigt.