H2Hauptnavigation
Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)
Sachsen-Anhalt Nord (Abschnitt A1)
etwa 87 km | Sachsen-Anhalt | 50Hertz

Plan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Termine
Stellungnahmen für das Planfeststellungsverfahren von Vorhaben 5, Abschnitt A1
17.06. - 17.07.2020
Verlauf
Der Abschnitt zwischen dem Umspannwerk Wolmirstedt und Könnern (Ortsteil Golbitz) ist Teil des Vorhabens 5 (SuedOstLink). Die geplante Trasse verläuft innerhalb des Trassenkorridors, der im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt Wolmirstedt – Raum Naumburg/Eisenberg festgelegt wurde.
Der Trassenkorridor beginnt am Netzverknüpfungspunkt nördlich von Wolmirstedt und verläuft von dort zunächst südlich in Richtung der A 14 und dann westlich an Magdeburg vorbei. Südwestlich von Magdeburg schwenkt er nach Südosten. Bei Welsleben biegt er nach Süden ab, verläuft östlich von Förderstedt und trifft bei Neugattersleben kurz vor Querung der Bode erneut auf die A 14. In Bündelung mit der A 14 strebt der Korridor weiter nach Süden zwischen Ilberstedt und Bernburg (Saale) hindurch und biegt nördlich von Alsleben (Saale) nach Südosten ab, wo er die Saale quert und schließlich östlich von Könnern an der Grenze zwischen dem Salzlandkreis und dem Saalekreis endet.
Im Trassenkorridor liegen zwei Bereiche, in denen ausnahmsweise eine Freileitung in Betracht kommt. Ein Bereich befindet sich zwischen dem Netzverknüpfungspunkt Wolmirstedt und der Stadtgrenze von Magdeburg (Alt-Olvenstedt). Der zweite Bereich liegt im Salzlandkreis zwischen Welsleben und Förderstedt.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Sachsen-Anhalt |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Kennzeichnungen |
Erdkabel |
Länge | etwa 87 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 24. November 2020
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 15. Mai 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen) (zip, 184 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 28 MB)
Anlage 1.1 | Übersichtskarte Gesamtvorhaben (pdf, 117 MB)
Anlage 1.1 | Übersichtskarte Gesamtvorhaben (kleiner) (pdf, 32 MB)
Anlage 1.2 | Übersichtskarte Planfeststellungsabschnitt A1 (pdf, 37 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungs-gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 17. Juli 2020 konnten sie unter anderem zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Der Vorhabenträger hat auf seiner Website weiterführende Informationen zu seinen Antragsunterlagen bereitgestellt.
Stellungnahmen für das Planfeststellungsverfahren von Vorhaben 5, Abschnitt A1 (17.06.2020))
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 30. September 2020 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Die Bundesnetzagentur erwartet die Unterlagen im dritten Quartal 2021.