Sachsen-Anhalt Nord
Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord
Thüringen/Sachsen
Münchenreuth – Marktredwitz
Marktredwitz – Pfreimd
Pfreimd – Nittenau
Nittenau – Pfatter
Pfatter – A 92 bei Isar
Konverterbereich Isar
Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)
Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord (Abschnitt A2)
etwa 94 km | Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | 50Hertz
Verlauf
Der Abschnitt zwischen Könnern (Ortsteil Golbitz) und Eisenberg ist Teil des Vorhabens 5 (SuedOstLink). Die geplante Trasse verläuft innerhalb des Trassenkorridors, der im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt Wolmirstedt – Raum Naumburg/Eisenberg festgelegt wurde.
Der Trassenkorridor beginnt an der Grenze zwischen dem Salzlandkreis im Norden und dem Saalekreis im Süden, südöstlich von Könnern. Von dort verläuft er in südöstlicher Richtung und folgt dabei der A 14. Nordöstlich von Halle (Saale) verlässt der Korridor die Bündelung mit der Autobahn, schwenkt weiter nach Osten und umgeht das Stadtgebiet weiträumig. Im Verlauf der Umgehung ändert sich die Richtung wieder stärker nach Süden. Der Korridor umgeht dann den Raßnitzer See östlich und nimmt an der Grenze des Landreises Leipzig die Bündelung mit der A 9 auf und folgt dieser bis zum Autobahnkreuz Rippachtal. Im weiteren Verlauf orientiert sich der Korridor weiterhin an der A 9, verlässt die Bündelung jedoch immer wieder.
Östlich von Weißenfels verläuft der Korridor zwischen Zörbitz im Westen und Granschütz im Osten und quert im Anschluss die B 91, nordwestlich von Dippelsdorf. Westlich der Ortschaft Nessa bindet der Korridor wieder an die A 9 an und passiert im Bereich westlich von Teuchern einen Windpark. Weiter südlich umgeht der Korridor Krauschwitz westlich und verläuft wieder gebündelt mit der A 9. Die Bündelung wird dann ab der Anschlussstelle Naumburg aufgegeben und südlich der Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Thüringen fortgesetzt. Bis zur Landesgrenze passiert der Korridor die Gemeinde Meineweh westlich sowie Weickelsdorf östlich. Der Abschnitt endet nordöstlich der Stadt Eisenberg, östlich des Heidelander Ortsteils Königshofen.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 94 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 15. Januar 2025
Der Vorhabenträger 50Hertz hat zeitgleich mit dem Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt A2 (Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord) des Vorhabens 5a und dessen Bestandteil Landkreis Börde – Isar eine einheitliche Entscheidung gemäß § 26 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für den Abschnitt A2 der Vorhaben 5 und 5a beantragt. Die Bundesnetzagentur wird das Vorhaben 5a in die Planfeststellung für das Vorhaben 5 einbeziehen und für das Vorhaben 5a Antragskonferenzen durchführen und auf deren Grundlage die jeweiligen Untersuchungsrahmen erlassen. Für die Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG ist die Erstellung gemeinsamer Unterlagen für das Vorhaben 5 und 5a durch den Vorhabenträger vorgesehen. Im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) ist zudem die Kennzeichnung des Vorhabens 5 für die Einbeziehung von Leerrohren entfallen. Der Bedarf für eine Verlegung von Leerrohren ist damit nicht mehr gesetzlich festgestellt. Dafür ist das Vorhaben 5a in den Bundesbedarfsplan aufgenommen worden.
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 30. April 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen) (zip, 187 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 30 MB)
Anlage 1.2 | Übersichtskarte Planfeststellungsabschnitt A2 (pdf, 39 MB)
Anlage 1.1 | Übersichtskarte Gesamtvorhaben (pdf, 117 MB)
Anlage 1.1 | Übersichtskarte Gesamtvorhaben (kleiner) (pdf, 32 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungs-gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 17. Juli 2020 konnten sie unter anderem zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Der Vorhabenträger hat auf seiner Website weiterführende Informationen zu seinen Antragsunterlagen bereitgestellt.
Stellungnahmen für das Planfeststellungsverfahren von Vorhaben 5, Abschnitt A2 (17.06.-17.07.2020)
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 15. September 2020 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 31. Juli 2023 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 31. August 2023 bestätigt.
Inhaltsverzeichnis (pdf, 1 MB)
Anlage A: Allgemeiner Teil (zip, 42 MB)
Anlage B: Alternativenbetrachtung und Vorzugstrasse (zip, 19 MB)
Anlage C: Trassierungstechnischer Teil (zip, 500 MB)
Anlage D: Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 427 MB)
Anlage E: Nachweise (zip, 137 MB)
Anlage F: UVP-Bericht (zip, 691 MB)
Anlage G: Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung (zip, 184 MB)
Anlage H: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 7 MB)
Anlage I: Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 335 MB)
Anlage J: Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 388 MB)
Anlage K: Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 0,98 GB)
Anlage L: Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 12,7 GB)
Anlage M: Dokumentation zu den verwendeten Daten und Informationen (zip, 779 KB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 18. September bis zum 17. November 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Bekanntmachung: Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG (pdf, 453 KB)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 20. März 2024 in Merseburg.
Erörterungstermin Vorhaben 5 und 5a, Abschnitt A2 (20.03.2024, Merseburg)
Der Vorhabenträger hat am 9. August 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Es handelt sich bei der beantragten Planänderung um eine Anpassung von Artenschutzmaßnahmen. Da der Kreis der Betroffenen bekannt ist, wird auf eine förmliche Auslegung der Planänderungsunterlagen verzichtet. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, werden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme beziehungsweise Einwendung informiert.
Der Vorhabenträger hat am 30. September 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG gestellt. Die konkreten Änderungen durch die zweite Planänderung sind an den Blaufärbungen in den ausgelegten Unterlagen zu erkennen. Die erneute förmliche Auslegung gemäß § 22 Absatz 1 UVPG beschränkt sich inhaltlich auf diese zweite Planänderung. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Betroffene Behörden, Vereinigungen und Dritte, die aufgrund der Änderungen erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, konnten vom 4. November bis zum 17. Dezember 2024 Stellungnahmen und Einwendungen erheben.
Gesamtunterlagen (zip, 10,8 GB)
Inhaltsverzeichnis (zip, 345 KB)
Weitere Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Bekanntmachung: Anhörungsverfahren zur zweiten Planänderung (pdf, 198 KB)
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Vorzeitiger Baubeginn
Die Bundesnetzagentur hat insgesamt vier Anträge auf vorzeitigen Baubeginn genehmigt.