Sachsen-Anhalt Nord

    Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord

    Thüringen/Sachsen

    Münchenreuth – Marktredwitz

    Marktredwitz – Pfreimd

    Pfreimd – Nittenau

    Nittenau – Pfatter

    Pfatter – A 92 bei Isar

    Konverterbereich Isar

    Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)

    Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord (Abschnitt A2)

    95 km | Sachsen-Anhalt, Thüringen | 50Hertz

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ1 2025


    Verlauf

    Die genehmigte Trasse beginnt an der Grenze zwischen dem Salzland­kreis im Norden und dem Saale­kreis im Süden, südöstlich von Könnern. Von dort verläuft sie in süd­östlicher Richtung und folgt dabei der Auto­bahn 14. Nord­östlich von Halle (Saale) verlässt die Trasse die Bündelung mit der Auto­bahn, schwenkt weiter nach Osten und umgeht das Stadt­gebiet weit­räumig. Im Verlauf der Umgehung ändert sich die Richtung wieder stärker nach Süden. Die Trasse umgeht dann den Raßnitzer See östlich, nimmt an der Grenze des Land­kreises Leipzig die Bündelung mit der Auto­bahn 9 auf und folgt dieser bis zum Autobahn­kreuz Rippachtal. Im weiteren Verlauf orientiert sich die Trasse weiterhin an der Auto­bahn 9, verlässt die Bündelung jedoch immer wieder. Östlich von Weißenfels verläuft die Trasse zwischen Zörbitz im Westen und Granschütz im Osten und quert im Anschluss die Bundes­straße 91 nord­westlich von Dippelsdorf. Westlich der Ortschaft Nessa bindet sie wieder an die Auto­bahn 9 an und passiert im Bereich westlich von Teuchern einen Windpark. Weiter südlich umgeht sie Krausch­witz westlich und verläuft wieder gebündelt mit der Auto­bahn 9. Die Bündelung wird dann ab der Anschluss­stelle Naum­burg aufgegeben und südlich der Landes­grenze Sachsen-Anhalt/Thüringen fortgesetzt. Bis zur Landes­grenze passiert die Trasse die Gemeinde Meineweh westlich sowie Weickelsdorf östlich. Der Abschnitt endet nord­östlich der Stadt Eisenberg, östlich des Heidelander Ortsteils Königshofen.

    Der Trassenverlauf ist deckungs­gleich mit dem Abschnitt A2 des Vorhabens 5a.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Sachsen-Anhalt, Thüringen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    95 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 25. April 2025

    Die Bundes­netz­agentur hat für den Abschnitt A2 der Vorhaben 5 und 5a ein einheitliches Plan­feststellungs­verfahren geführt.

    Die Bundesnetz­agentur hat die Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs-gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 17. Juli 2020 konnten sie unter anderem zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­fest­stellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen. Die Gelegen­heit zur schriftlichen oder elektronischen Stellung­nahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG).

    Der Vorhaben­träger hat auf seiner Website weiterführende Informa­tionen zu seinen Antrags­unterlagen bereitgestellt.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetz­agentur am 15. September 2020 einen Untersuchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum ein­gereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 18. September bis zum 17. November 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unter­lagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Einwen­dungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffent­licher Belange und diejenigen, die Einwen­dungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 20. März 2024 in Merseburg.

    Der Vorhaben­träger hat am 9. August 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Es handelt sich bei der beantragten Plan­änderung um eine Anpassung von Arten­schutz­maßnahmen. Da der Kreis der Betroffenen bekannt ist, wird auf eine förmliche Auslegung der Plan­änderungs­unterlagen verzichtet. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, werden von der Bundes­netz­agentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellung­nahme beziehungs­weise Einwendung informiert.

    Der Vorhabenträger hat am 30. September 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterclagen nach § 21 NABEG gestellt. Die konkreten Änderungen durch die zweite Plan­änderung sind an den Blau­färbungen in den ausgelegten Unter­lagen zu erkennen. Die erneute förmliche Auslegung gemäß § 22 Absatz 1 UVPG beschränkt sich inhaltlich auf diese zweite Plan­änderung. Die Unter­lagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Betroffene Behörden, Vereinigungen und Dritte, die aufgrund der Änderungen erst­malig oder stärker als bisher berührt werden, konnten vom 4. November bis zum 17. Dezember 2024 Stellung­nahmen und Einwendungen erheben.

    Weitere Informationen zu den Beteiligungs­möglichkeiten finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 18. März 2025 den Plan fest­gestellt und die Trasse in der beantragten Form genehmigt. Sie ist rund 95 km lang und beginnt in Sachsen-Anhalt an der Grenze zwischen dem Salz­landkreis im Norden und dem Saalekreis im Süden, südöstlich von Könnern. Von hier führt sie bis nordöstlich der Stadt Eisenberg, östlich des Heidelander Ortsteils Königshofen in Thüringen. Die Anbindung erfolgt über ein Gleich­strom-Erdkabel. Der Vorhaben­träger kann nun mit dem Bau beginnen.

    Informationen zur Auslegung des Plan­fest­stellungs­beschlusses finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Vorzeitiger Baubeginn

    Die Bundesnetzagentur hat insgesamt sechs Anträge auf vorzeitigen Bau­beginn genehmigt. Der Bau der Leitung hat im dritten Quartal 2024 begonnen.

    Termine und Meldungen

    meldung18.03.2025
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt A2
    Planfeststellung
    veranstaltung 20.03.2024
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt A2
    Planfeststellung
    frist 18.09.-17.11.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt A2
    Planfeststellung
    meldung31.08.2023
    BBPlG 05a BBPlG 05 Abschnitt A2 Abschnitt D1
    Planfeststellung
    meldung31.07.2023
    BBPlG 05a BBPlG 05 Abschnitt A2 Abschnitt D1 Abschnitt D2
    Planfeststellung
    meldung15.09.2020
    BBPlG 05 Abschnitt A2
    Planfeststellung

    SuedOstLink: Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung in Abschnitt A2 festgelegt

    zur Verfahrens-Detailseite

    frist 17.06.-17.07.2020
    BBPlG 05 Abschnitt A2
    Planfeststellung

    Stellungnahmen für das Plan­feststellungs­verfahren von Vorhaben 5, Abschnitt A2

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung29.05.2020
    BBPlG 05 Abschnitt A2
    Planfeststellung

    SuedOstLink: Planfeststellungsverfahren Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord (Abschnitt A2) beginnt

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung30.04.2020
    BBPlG 05 Abschnitt A2
    Planfeststellung

    SuedOstLink: Planfeststellungsbeschluss für Abschnitt A2 beantragt

    zur Verfahrens-Detailseite

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