Sachsen-Anhalt Nord

    Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord

    Thüringen/Sachsen

    Münchenreuth – Marktredwitz

    Marktredwitz – Pfreimd

    Pfreimd – Nittenau

    Nittenau – Pfatter

    Pfatter – A 92 bei Isar

    Konverterbereich Isar

    Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)

    Thüringen/Sachsen (Abschnitt B)

    84 km | Bayern, Sachsen, Thüringen | 50Hertz

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ4 2024


    Verlauf

    Die genehmigte rund 84 km lange Trasse beginnt bei der Stadt Eisen­berg. Von dort verläuft sie zunächst in südlicher Richtung östlich an Eisen­berg vorbei und umgeht Gera groß­räumig im Westen. Anschließend passiert die Trasse in süd­östlicher Richtung die Gemeinde Zedlitz, um bei Weida die Bündelung mit einer Frei­leitung bis Höhe Langen­wetzen­dorf auf­zunehmen. Von dort verläuft sie in süd­westlicher Richtung östlich an den Orts­lagen Pöllwitz und Pausa vorbei. Im weiteren Verlauf geht es in süd­westlicher Richtung an Reuth vorbei. Der Abschnitt endet in der Nähe des Länder­ecks Thüringen-Bayern-Sachsen bei Gefell im Saale-Orla-Kreis.

    Der Trassenverlauf ist deckungs­gleich mit dem Abschnitt B des Vorhabens 5a.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern, Sachsen, Thüringen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    84 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 10. Juni 2025

    Die Bundes­netz­agentur hat für den Abschnitt B der Vorhaben 5 und 5a ein einheitliches Plan­feststellungs­verfahren geführt.

    Der Vorhaben­träger 50Hertz hat am 20. Dezember 2019 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Die Bundesnetz­agentur hat am 4. Februar 2020 in Zeulenroda-Triebes eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Themen waren unter anderem Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Plan­feststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    50Hertz hat auf seiner Website weiter­führende Infor­mationen zu seinen Antrags­unterlagen bereit­gestellt.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundesnetz­agentur am 30. Juni 2020 einen Untersuchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 19. Juni bis zum 18. August 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Erneute Auslegung der Unterlagen nach § 21 NABEG

    Für Bereiche in der Gemeinde Milda, die nur durch Ausgleichs- und Ersatz­maßnahmen abseits der geplanten Trassen­verläufe betroffen sind, erfolgte eine erneute Auslegung der Unter­lagen. Diese wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite unter dem Reiter Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG) zur Verfügung gestellt. Anerkannte Umwelt­vereinigungen, Träger öffentlicher Belange sowie Personen, deren Belange in den genannten Bereichen durch das Vorhaben berührt werden, konnten vom 4. März bis zum 3. Mai 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Einwen­dungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffent­licher Belange und diejenigen, die Einwen­dungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 9. Juli 2024 in Schleiz.

    Der Vorhaben­träger hat am 30. August 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen gestellt. Es handelt sich bei der beantragten Plan­änderung um eine Flächen­verschiebung der Maßnahme der DBU Naturerbe GmbH, eine Änderung der Entsiegelungs­fläche Milda sowie eine Anpassung der Bauzeiten­regelung Kiebitz. Die Veröffentlichung der Planänderungs­unter­lagen dient ausschließlich als Informations­angebot.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 19. Dezember 2024 den Plan fest­gestellt. Die Trasse ist rund 84 km lang. Sie beginnt bei der Stadt Eisenberg in Thüringen und endet in der Nähe des Länder­ecks Thüringen-Bayern-Sachsen bei Gefell im Saale-Orla-Kreis.

    Informationen zur Auslegung des Planfeststellungs­beschlusses finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Vorzeitiger Baubeginn

    Die Bundesnetzagentur hat insgesamt neun Anträge auf vorzeitigen Bau­beginn genehmigt. Der Bau der Leitung hat im ersten Quartal 2024 begonnen.

    Termine und Meldungen

    meldung19.12.2024
    BBPlG 03 BBPlG 04 BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt A3 Abschnitt B Abschnitt D3a
    Planfeststellung
    veranstaltung 09.07.2024
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt B
    Planfeststellung
    frist 19.06.-18.08.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt B
    Planfeststellung
    meldung28.04.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt B
    Planfeststellung
    meldung03.07.2020
    BBPlG 05 Abschnitt B
    Planfeststellung

    SuedOstLink: Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung in Abschnitt B festgelegt

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    veranstaltung 04.02.2020
    BBPlG 05 Abschnitt B
    Planfeststellung

    Antragskonferenz Vorhaben 5, Abschnitt B

    Zeulenroda-Triebes

    04.02.2020

    meldung17.01.2020
    BBPlG 05 Abschnitt B
    Planfeststellung

    SuedOstLink: Planfeststellung in Abschnitt B gestartet

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung20.12.2019
    BBPlG 05 Abschnitt B Abschnitt C1 Abschnitt C2
    Planfeststellung

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