H2Hauptnavigation
Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)
Münchenreuth – Marktredwitz (Abschnitt C1)
etwa 55 km | Bayern, Sachsen, Thüringen | TenneT

Plan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Der Abschnitt zwischen Münchenreuth und Marktredwitz (Bayern) ist Teil des Vorhabens 5 (SuedOstLink). Die geplante Trasse verläuft innerhalb des Trassenkorridors, der im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt Raum Hof – Raum Schwandorf festgelegt wurde.
Der Trassenkorridor beginnt in der Nähe des Länderecks Thüringen-Sachsen-Bayern nördlich von Hof. Er verläuft von dort in weitgehend südlicher Richtung, folgt zunächst östlich an Hof vorbei bis Regnitzlosau dem Verlauf der A 93 und verläuft anschließend zwischen Rehau und Schwarzenbach an der Saale. Nach der Querung des Martinlamitzer Forstes orientiert sich der Trassenkorridor auf der Höhe von Kirchenlamitz am Verlauf des Ostbayernrings (Vorhaben 18) in Richtung Südosten und führt nördlich vorbei an Marktleuthen bis nach Marktredwitz.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern, Sachsen, Thüringen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Kennzeichnungen |
Erdkabel |
Länge | etwa 55 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 24. November 2020
Der Vorhabenträger TenneT hat am 20. Dezember 2019 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4) (zip, 73 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 20 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (zip, 47 MB)
Anlage 2 | Typicals (zip, 3 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 11. und 12. Februar 2020 in Selb eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren unter anderem Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 5, Abschnitt C1 (11.02.2020), Selb)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 10. Juli 2020 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Die Bundesnetzagentur erwartet die Unterlagen im dritten Quartal 2021.