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Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)
Marktredwitz – Pfreimd (Abschnitt C2)
etwa 90 km | Bayern | TenneT

Plan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Der Abschnitt zwischen Marktredwitz und Pfreimd (Bayern) ist Teil des Vorhabens 5 (SuedOstLink). Die geplante Trasse verläuft innerhalb des Trassenkorridors, der im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt Raum Hof – Raum Schwandorf festgelegt wurde.
Der Trassenkorridor beginnt in der Nähe von Marktredwitz und verläuft in südöstlicher Richtung bis auf Höhe Konnersreuth. Dort knickt er in weitgehend südliche Richtung ab und verläuft östlich an Mitterteich und Tirschenreuth vorbei. Im weiteren Verlauf orientiert er sich bis auf Höhe von Windischeschenbach in südwestliche Richtung, bevor er erneut in südliche Richtung abschwenkt. Hierbei verläuft er westlich an Püchersreuth, östlich an Neustadt an der Waldnaab und Weiden in der Oberpfalz vorbei. Östlich von Wernberg-Köblitz tendiert er ein weiteres Mal in westliche Richtung und umgeht Pfreimd dabei nordwestlich.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Kennzeichnungen | |
Länge | etwa 90 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 19. Mai 2023
Der Vorhabenträger TenneT hat gleichzeitig mit dem Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt C2 (Marktredwitz - Pfreimd) des Vorhabens 5a und dessen Bestandteil Landkreis Börde – Isar eine einheitliche Entscheidung gemäß § 26 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für den Abschnitt C2 der Vorhaben 5 und 5a beantragt. Die Bundesnetzagentur wird das Vorhaben 5a in die Planfeststellung für das Vorhaben 5 einbeziehen und für das Vorhaben 5a Antragskonferenzen durchführen und auf deren Grundlage die jeweiligen Untersuchungsrahmen erlassen. Für die Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG ist die Erstellung gemeinsamer Unterlagen für das Vorhaben 5 und 5a durch den Vorhabenträger vorgesehen. Im Bundesbedarfsplangesetz ist zudem die Kennzeichnung des Vorhabens 5 für die Einbeziehung von Leerrohren entfallen. Der Bedarf für eine Verlegung von Leerrohren ist damit nicht mehr gesetzlich festgestellt. Dafür ist das Vorhaben 5a in den Bundesbedarfsplan aufgenommen worden.
Der Vorhabenträger TenneT hat am 31. Januar 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4) (zip, 88 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 29 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (zip, 54 MB)
Anlage 2 | Typicals (zip, 3 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 10. Juli 2020 konnten sie unter anderem zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Der Vorhabenträger hat auf seiner Website weiterführende Informationen zu seinen Antragsunterlagen bereitgestellt.
Stellungnahmen für das Planfeststellungsverfahren von Vorhaben 5, Abschnitt C2 (12.06.-10.07.2020)
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 31. August 2020 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.