H2Hauptnavigation
Sachsen-Anhalt Nord
Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord
Thüringen/Sachsen
Münchenreuth – Marktredwitz
Marktredwitz – Pfreimd
Pfreimd – Nittenau
Nittenau – Pfatter
Pfatter – A 92 bei Isar
Konverterbereich Isar
Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)
Pfreimd – Nittenau (Abschnitt D1)
etwa 54 km | Bayern | TenneT
Verlauf
Der Abschnitt zwischen Pfreimd und Nittenau (Bayern) ist Teil des Vorhabens 5 (SuedOstLink). Die geplante Trasse verläuft innerhalb des Trassenkorridors, der im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt Raum Schwandorf – Isar festgelegt wurde.
Der Trassenkorridor beginnt westlich von Pfreimd und verläuft in Richtung Süden mit einem leichten Versatz nach Westen. Hierbei verläuft er westlich an Stulln und Schwarzenfeld vorbei. Bevor der Trassenkorridor die Höhe Schwandorf erreicht, knickt er nach Westen ab. Von dort verläuft er südöstlich weiter an Fischbach vorbei bis auf die Höhe von Katzdorf. Von Katzdorf nimmt der Trassenkorridor die östliche Richtung bis Kaspeltshub und knickt hier wieder südlich ab. Hierbei verläuft er westlich an Nittenau vorbei und endet westlich von Goppeltshof.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 54 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 4. Oktober 2024
Der Vorhabenträger TenneT hat am 28. Februar 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4) (zip, 88 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 18 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (zip, 45 MB)
Anlage 2 | Typicals (zip, 3 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die für April 2020 vorgesehene Antragskonferenz nicht stattfinden. Um das Verfahren nicht zu verzögern, hat die Bundesnetzagentur daraufhin am 22. Juli 2020 zunächst einen vorläufigen Untersuchungsrahmen festgelegt. Sie hat bei dessen Erstellung bereits Hinweise von Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Umweltvereinigungen und der Öffentlichkeit berücksichtigt.
Um alle relevanten Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen ermitteln zu können, hat die Bundesnetzagentur gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) im Anschluss Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme gegeben. Stellungnahmen konnten bis zum 21. August 2020 abgegeben werden.
Der Vorhabenträger hat auf seiner Website weiterführende Informationen zu seinen Antragsunterlagen bereitgestellt.
Vorläufige Festlegung des Untersuchungsrahmens (pdf, 343 KB)
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 30. Oktober 2020 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat. Der am 22. Juli 2020 für diesen Abschnitt erlassene vorläufige Untersuchungsrahmen wird durch die Festlegung dieses Untersuchungsrahmens ersetzt.
Der Vorhabenträger hat am 31. Juli 2023 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 31. August 2023 bestätigt.
Inhaltsverzeichnis (pdf, 183 KB)
Anlage A: Allgemeiner Teil (zip, 15 MB)
Anlage B: Alternativenbetrachtung und Vorzugstrasse (zip, 26 MB)
Anlage C: Trassierungstechnischer Teil (zip, 201 MB)
Anlage D: Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 105 MB)
Anlage E: Nachweise (zip, 1,21 GB)
Anlage F: UVP-Bericht (zip, 959 MB)
Anlage G: Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung (zip, 33 MB)
Anlage H: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 14 MB)
Anlage I: Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 611 MB)
Anlage J: Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 37 MB)
Anlage K: Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 354 MB)
Anlage L: Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 1,04 GB)
Anlage M: Dokumentation zu den verwendeten Daten und Informationen (zip, 1 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 18. September bis zum 17. November 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Bekanntmachung: Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG (pdf, 416 KB)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 21. und 22. Februar 2024 in Regensburg.
Erörterungstermin Vorhaben 5 und 5a, Abschnitt D1 (21.-22.02.2024, Regensburg)
Der Vorhabenträger hat am 1. Juli 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme beziehungsweise Einwendung informiert. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Gesamtunterlagen (zip, 2,9 GB)
Teil A | Allgemeiner Teil (zip, 6 MB)
Teil C | Trassierungstechnischer Teil (zip, 177 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 165 MB)
Teil E | Nachweise (zip, 1,3 GB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 684 MB)
Teil J | Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 13 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 219 MB)
Teil L | Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 386 MB)
Teil M | Dokumentation zu den verwendeten Daten und Informationen (pdf, 943 KB)
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Die Bundesnetzagentur hat insgesamt zwei Anträge auf vorzeitigen Baubeginn genehmigt.