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    Pfreimd – Nittenau

    Nittenau – Pfatter

    Pfatter – A 92 bei Isar

    Konverterbereich Isar

    Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)

    Pfreimd – Nittenau (Abschnitt D1)

    etwa 54 km | Bayern | TenneT

    Planfeststellung
    seit Q1 2020


    Verlauf

    Der Abschnitt zwischen Pfreimd und Nittenau (Bayern) ist Teil des Vorhabens 5 (SuedOstLink). Die geplante Trasse verläuft innerhalb des Trassen­korridors, der im Bundes­fachplanungs­verfahren für den damaligen Abschnitt Raum Schwandorf – Isar fest­gelegt wurde.

    Der Trassen­korridor beginnt westlich von Pfreimd und verläuft in Richtung Süden mit einem leichten Versatz nach Westen. Hierbei verläuft er westlich an Stulln und Schwarzen­feld vorbei. Bevor der Trassen­korridor die Höhe Schwandorf erreicht, knickt er nach Westen ab. Von dort verläuft er südöstlich weiter an Fischbach vorbei bis auf die Höhe von Katzdorf. Von Katzdorf nimmt der Trassen­korridor die östliche Richtung bis Kaspeltshub und knickt hier wieder südlich ab. Hierbei verläuft er westlich an Nittenau vorbei und endet westlich von Goppeltshof.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 54 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 4. Oktober 2024

    Der Vorhaben­träger TenneT hat am 28. Februar 2020 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die für April 2020 vorgesehene Antrags­konferenz nicht stattfinden. Um das Verfahren nicht zu verzögern, hat die Bundesnetz­agentur daraufhin am 22. Juli 2020 zunächst einen vorläufigen Untersuchungs­rahmen festgelegt. Sie hat bei dessen Erstellung bereits Hinweise von Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Umwelt­vereinigungen und der Öffentlichkeit berücksichtigt.

    Um alle relevanten Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglichkeit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen ermitteln zu können, hat die Bundesnetz­agentur gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) im Anschluss Gelegen­heit zur schriftlichen oder elektronischen Stellung­nahme gegeben. Stellung­nahmen konnten bis zum 21. August 2020 abgegeben werden.

    Der Vorhaben­träger hat auf seiner Website weiterführende Informationen zu seinen Antrags­unterlagen bereit­gestellt.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetz­agentur am 30. Oktober 2020 einen Untersuchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat. Der am 22. Juli 2020 für diesen Abschnitt erlassene vorläufige Untersuchungs­rahmen wird durch die Festlegung dieses Untersuchungs­rahmens ersetzt.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum ein­gereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 18. September bis zum 17. November 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unter­lagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

    Die Bundes­netz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und die­jenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen ab­gegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 21. und 22. Februar 2024 in Regens­burg.

    Der Vorhabenträger hat am 1. Juli 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen gestellt. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundes­netz­agentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellung­nahme beziehungsweise Einwendung informiert. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Die Bundesnetzagentur hat insgesamt zwei Anträge auf vorzeitigen Bau­beginn genehmigt.

    Termine und Meldungen

    frist 29.07.-15.08.2024
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt D1
    Planfeststellung
    veranstaltung 21.-22.02.2024
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt D1
    Planfeststellung
    frist 18.09.-17.11.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt D1
    Planfeststellung
    meldung31.08.2023
    BBPlG 05a BBPlG 05 Abschnitt A2 Abschnitt D1
    Planfeststellung
    meldung31.07.2023
    BBPlG 05a BBPlG 05 Abschnitt A2 Abschnitt D1 Abschnitt D2
    Planfeststellung
    meldung30.10.2020
    BBPlG 05 Abschnitt D1
    Planfeststellung

    Untersuchungsrahmen für SuedOstLink-Abschnitt Pfreimd – Nittenau

    zur Verfahrens-Detailseite

    frist 24.07.-21.08.2020
    BBPlG 05 Abschnitt D1
    Planfeststellung

    Stellungnahmen für das Plan­feststellungs­verfahren von Vorhaben 5, Abschnitt D1

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    meldung22.07.2020
    BBPlG 05 Abschnitt D1
    Planfeststellung

    SuedOstLink: vorläufiger Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung in Abschnitt D1 festgelegt

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    frist 27.03.-08.05.2020
    BBPlG 05 Abschnitt D1
    Planfeststellung

    Hinweise für die Erstellung des vorläufigen Untersuchungsrahmens für Vorhaben 5, Abschnitt D1

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    meldung20.03.2020
    BBPlG 05 Abschnitt D1
    Planfeststellung

    Planfeststellungsverfahren im SuedOstLink-Abschnitt D1

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