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Sachsen-Anhalt Nord
Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord
Thüringen/Sachsen
Münchenreuth – Marktredwitz
Marktredwitz – Pfreimd
Pfreimd – Nittenau
Nittenau – Pfatter
Pfatter – A 92 bei Isar
Konverterbereich Isar
Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)
Nittenau – Pfatter (Abschnitt D2)
etwa 27 km | Bayern | TenneT
Verlauf
Der Abschnitt zwischen Nittenau und Pfatter (Bayern) ist Teil des Vorhabens 5 (SuedOstLink). Die geplante Trasse verläuft innerhalb des Trassenkorridors, der im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt Raum Schwandorf – Isar festgelegt wurde.
Der Trassenkorridor beginnt westlich von Goppeltshof und verläuft in südliche Richtung mit der Tendenz nach Osten bis auf die Höhe von Altenthann vorbei. Von hier verläuft der Trassenkorridor weiter in Richtung Südosten und westlich an Brennberg vorbei bis Frauenzell. Ab Frauenzell behält der Trassenkorridor weiter die Richtung Süden bei, jedoch mit der Tendenz nach Westen. Hierbei verläuft er an Wiesent und östlich von Wörth an der Donau vorbei, bis er nordwestlich von Pfatter die Donau quert und auf der Höhe von Pfatter endet.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 27 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 10. Oktober 2024
Der Vorhabenträger TenneT hat am 17. Februar 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4) (zip, 127 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 12 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (zip, 84 MB)
Anlage 2 | Typicals (zip, 10 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die für April 2020 vorgesehene Antragskonferenz nicht stattfinden. Um das Verfahren nicht zu verzögern, hat die Bundesnetzagentur daraufhin am 22. Juli 2020 zunächst einen vorläufigen Untersuchungsrahmen festgelegt. Sie hat bei dessen Erstellung bereits Hinweise von Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Umweltvereinigungen und der Öffentlichkeit berücksichtigt.
Um alle relevanten Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen ermitteln zu können, hat die Bundesnetzagentur gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) im Anschluss Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme gegeben. Stellungnahmen konnten bis zum 21. August 2020 abgegeben werden.
Der Vorhabenträger hat auf seiner Website weiterführende Informationen zu seinen Antragsunterlagen bereitgestellt.
Vorläufige Festlegung des Untersuchungsrahmens (pdf, 326 KB)
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 30. Oktober 2020 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat. Der am 22. Juli 2020 für diesen Abschnitt erlassene vorläufige Untersuchungsrahmen wird durch die Festlegung dieses Untersuchungsrahmens ersetzt.
Der Vorhabenträger hat am 29. Juni 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 31. Juli 2023 bestätigt.
Gesamtunterlagen (Inhaltsverzeichnis, Teile A-M, Deckblattverfahren) (zip, 4,36 GB)
Inhaltsverzeichnis | Gliederung der Unterlagen gemäß §21 NABEG (pdf, 290 KB)
Teil A | Allgemeiner Teil (zip, 11 MB)
Teil B | Alternativenbetrachtung und Ermittlung der Vorzugstrasse (zip, 47 MB)
Teil C | Trassierungstechnischer Teil (zip, 93 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 87 MB)
Teil E | Nachweise (zip, 1,42 GB)
Teil F | UVP-Bericht (zip, 518 MB)
Teil G | Natura-2000-Verträglichkeitsuntersuchung (zip, 14 MB)
Teil H | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 17 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 469 MB)
Teil J | Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 65 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 522 MB)
Teil L | Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 1,12 GB)
Teil M | Dokumentation zu den verwendeten Daten und Informationen (zip, 779 KB)
Nach Erklärung der Vollständigkeit hat der Vorhabenträger die eingereichten Unterlagen um den abgeänderten Unterlagensatz »Deckblatt I« ergänzt. Dies betrifft die Unterlagenteile A1, A3, F, H, H1, H3 und K5. Die Änderungen sind kenntlich gemacht.
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 21. August bis zum 20. Oktober 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 20. Februar 2024 in Regensburg.
Erörterungstermin Vorhaben 5 und 5a, Abschnitt D2 (20.02.2024, Regensburg)
Der Vorhabenträger hat am 16. Mai 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG gestellt. Eine Änderung des Trassenverlaufs ist dadurch nicht vorgesehen. Die konkreten Änderungen durch die zweite Planänderung sind an den Blaufärbungen in den ausgelegte Unterlagen zu erkennen. Die erneute förmliche Auslegung gemäß § 22 Absatz 1 UVPG beschränkte sich inhaltlich auf diese zweite Planänderung. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt. Betroffene Behörden, Vereinigungen und Dritte, die aufgrund der Änderungen erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, konnten vom 15. Juli bis zum 29. August 2024 Stellungnahmen und Einwendungen erheben.
Teil A | Allgemeiner Teil (pdf, 3,2 GB)
Teil C | Trassierungstechnischer Teil (zip, 83 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 71 MB)
Teil E | Nachweise (zip, 1 GB)
Teil F | UVP-Bericht (zip, 690 MB)
Teil H | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 8 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 799 MB)
Teil J | Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 6 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 166 MB)
Teil L | Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 292 MB)
Teil M | Dokumentation zu den verwendeten Daten und Informationen (zip, 571 KB)
Gesamtunterlagen (zip, 3,2 GB)
Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Der Vorhabenträger hat am 10. Juli 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Die Veröffentlichung der Planänderungsunterlagen dient ausschließlich als Informationsangebot. Da der Kreis der Betroffenen bekannt ist, wird auf eine förmliche Auslegung der Planänderungsunterlagen verzichtet. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, werden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme beziehungsweise Einwendung informiert.
Inhaltsverzeichnis (pdf, 301 KB)
Teil A1 | Erläuterungsbericht zum Deckblatt III (pdf, 218 KB)
Teil C2 | Trassierungstechnischer Teil (zip, 39 MB)
Teil D3 | Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 59 MB)
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Vorzeitiger Baubeginn
Die Bundesnetzagentur hat insgesamt acht Anträge auf vorzeitigen Baubeginn genehmigt.