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Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)
Nittenau – Pfatter (Abschnitt D2)
etwa 27 km | Bayern | TenneT

Plan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Der Abschnitt zwischen Nittenau und Pfatter (Bayern) ist Teil des Vorhabens 5 (SuedOstLink). Die geplante Trasse verläuft innerhalb des Trassenkorridors, der im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt Raum Schwandorf – Isar festgelegt wurde.
Der Trassenkorridor beginnt westlich von Goppeltshof und verläuft in südliche Richtung mit der Tendenz nach Osten bis auf die Höhe von Altenthann vorbei. Von hier verläuft der Trassenkorridor weiter in Richtung Südosten und westlich an Brennberg vorbei bis Frauenzell. Ab Frauenzell behält der Trassenkorridor weiter die Richtung Süden bei, jedoch mit der Tendenz nach Westen. Hierbei verläuft er an Wiesent und östlich von Wörth an der Donau vorbei, bis er nordwestlich von Pfatter die Donau quert und auf der Höhe von Pfatter endet.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Kennzeichnungen |
Erdkabel |
Länge | etwa 27 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 24. November 2020
Der Vorhabenträger TenneT hat am 17. Februar 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4) (zip, 127 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 12 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (zip, 84 MB)
Anlage 2 | Typicals (zip, 10 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die für April 2020 vorgesehene Antragskonferenz nicht stattfinden. Um das Verfahren nicht zu verzögern, hat die Bundesnetzagentur daraufhin am 22. Juli 2020 zunächst einen vorläufigen Untersuchungsrahmen festgelegt. Sie hat bei dessen Erstellung bereits Hinweise von Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Umweltvereinigungen und der Öffentlichkeit berücksichtigt.
Um alle relevanten Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen ermitteln zu können, hat die Bundesnetzagentur gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) im Anschluss Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme gegeben. Stellungnahmen konnten bis zum 21. August 2020 abgegeben werden.
Der Vorhabenträger hat auf seiner Website weiterführende Informationen zu seinen Antragsunterlagen bereitgestellt.
Vorläufige Festlegung des Untersuchungsrahmens (pdf, 326 KB)
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 30. Oktober 2020 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat. Der am 22. Juli 2020 für diesen Abschnitt erlassene vorläufige Untersuchungsrahmen wird durch die Festlegung dieses Untersuchungsrahmens ersetzt.
Die Bundesnetzagentur erwartet die Unterlagen im vierten Quartal 2021.