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Sachsen-Anhalt Nord
Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord
Thüringen/Sachsen
Münchenreuth – Marktredwitz
Marktredwitz – Pfreimd
Pfreimd – Nittenau
Nittenau – Pfatter
Pfatter – A 92 bei Isar
Konverterbereich Isar
Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)
Konverterbereich Isar (Abschnitt D3b)
2 km | Bayern | TenneT
Verlauf
Die mit dem Planfeststellungsbeschluss genehmigte rund 2 km lange Stromleitung befindet sich in den Gemeinden Essenbach und Niederaichbach. Die Trasse beginnt unmittelbar südlich der Autobahn 92 am Rastplatz Wattenbacher Au und verläuft zunächst parallel zur Autobahn, bevor er einen daran angrenzenden Konverterstandort im Markt Essenbach erreicht. In diesem Trassenverlauf ist eine Gleichstromverbindung vorgesehen. Die für die Anbindung an den Netzverknüpfungspunkt erforderlichen Wechselstrom-Leitungen in Erdkabelausführung verlassen den Konverterstandort im Süden und streben anschließend auf den Netzverknüpfungspunkt zu. Dabei umgehen sie die vorhandenen Siedlungsbereiche und queren die vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen und Landschaftselemente.
Die Trassen ist identisch mit der des Abschnitts D3b des Vorhabens 5a.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | 2 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 12. September 2024
Der Vorhabenträger TenneT hat zeitgleich mit dem Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt D3b (Konverterbereich Isar) des Vorhabens 5a und dessen Bestandteil Landkreis Börde – Isar eine einheitliche Entscheidung gemäß § 26 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für den Abschnitt D3b der Vorhaben 5 und 5a beantragt. Die Bundesnetzagentur wird das Vorhaben 5a in die Planfeststellung für das Vorhaben 5 einbeziehen. Sie wird für das Vorhaben 5a Antragskonferenzen durchführen und auf deren Grundlage die jeweiligen Untersuchungsrahmen erlassen. Für die Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG ist die Erstellung gemeinsamer Unterlagen für die Vorhaben 5 und 5a durch den Vorhabenträger vorgesehen. Im Bundesbedarfsplangesetz ist zudem die Kennzeichnung des Vorhabens 5 für die Einbeziehung von Leerrohren entfallen. Der Bedarf für eine Verlegung von Leerrohren ist damit nicht mehr gesetzlich festgestellt. Dafür ist das Vorhaben 5a in den Bundesbedarfsplan aufgenommen worden.
Der Vorhabenträger TenneT hat am 17. April 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4) (zip, 61 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 14 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (zip, 28 MB)
Anlage 2 | Typicals (zip, 3 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die für Mai 2020 vorgesehene Antragskonferenz nicht stattfinden. Die Bundesnetzagentur hat stattdessen gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme gegeben. Stellungnahmen konnten bis zum 31. Juli 2020 abgegeben werden. Die Gelegenheit zur Stellungnahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Der Vorhabenträger hat auf seiner Website weiterführende Informationen zu seinen Antragsunterlagen bereitgestellt.
Stellungnahmen für das Planfeststellungsverfahren von Vorhaben 5, Abschnitt D3b (03.-31.07.2020)
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 21. Oktober 2020 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Festlegung des Untersuchungsrahmens (pdf, 360 KB)
Am 6. Juli 2021 hat die Bundesnetzagentur nach aktueller Erkenntnislage die Einschätzung des Vorhabenträgers bestätigt, die Konverterstandortsuchräume 2 und 4-Nord in den weiteren Untersuchungen in Bezug zu Vorhaben 5 nicht weiter als ernsthaft in Betracht kommende Alternativen zu berücksichtigen.
Der Vorhabenträger hat am 30. November 2022 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 30. Dezember 2022 bestätigt.
Beachten Sie bitte, dass die Unterlagen am 15. Februar 2023 um Dateien ergänzt wurden, die in der ursprünglichen Internetveröffentlichung vom 16. Januar 2023 nicht enthalten waren.
Gesamtunterlagen (zip, 893 MB)
Anlage A: Allgemeiner Teil (zip, 47 MB)
Anlage B: Alternativenbetrachtung und Vorzugstrasse (zip, 14 MB)
Anlage C: Trassierungstechnischer Teil (zip, 41 MB)
Anlage D: Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 8 MB)
Anlage E: Nachweise (zip, 96 MB)
Anlage F: UVP-Bericht (zip, 88 MB)
Anlage G: Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung (zip, 16 MB)
Anlage H: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 6 MB)
Anlage I: Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 55 MB)
Anlage J: Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (zip, 9 MB)
Anlage K: Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 27 MB)
Anlage L: Gutachten, Konzepte, sonstige Unterlagen (zip, 249 MB)
Anlage M: Dokumentation zu verwendeten Daten und Informationen (zip, 1 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 23. Februar bis zum 24. April 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Bekanntmachung Vorhaben 5 und 5a, Abschnitt D3b (pdf, 547 KB)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 4. Juli 2023 in Essenbach.
Erörterungstermin Vorhaben 5 und 5a, jeweils Abschnitt D3b (04.07.2023, Essenbach)
Der Vorhabenträger hat am 14. August 2023 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Eine Änderung des Trassenverlaufs ist nicht vorgesehen. Es soll jedoch eine Änderung der Baustelleneinrichtungsfläche des Konverters in Essenbach vorgenommen werden. Die Veröffentlichung der Planänderungsunterlagen dient ausschließlich als Informationsangebot. Da der Kreis der Betroffenen bekannt ist, wird auf eine förmliche Auslegung der Planänderungsunterlagen verzichtet. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, werden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme beziehungsweise Einwendung informiert.
Planänderung (alle Unterlagen) (zip, 21 MB)
Teil A1 (Anlage 2): Erläuterungsbericht (pdf, 291 KB)
Teil D: Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 655 KB)
Teil F: UVP-Bericht (pdf, 8 MB)
Der Vorhabenträger hat am 30. November 2023 einen weiteren Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Eine Änderung des Trassenverlaufs ist nicht vorgesehen. Die erneute förmliche Auslegung gemäß § 22 Absatz 1 UVPG beschränkte sich inhaltlich auf die Änderungen im Teil N1 (Erschütterungsgutachten Konverter) und im Teil F (UVP-Bericht).
Gesamtdownload (Vollständiger Unterlagensatz der Planänderung) (zip, 322 MB)
Inhaltsverzeichnis (pdf, 115 KB)
Teil A: Erläuterungsbericht (zip, 1 MB)
Teil C: Technische Angaben zum Vorhaben (zip, 31 MB)
Teil D: Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 12 MB)
Teil E: Nachweise (zip, 94 MB)
Teil F: UVP-Bericht (zip, 25 MB)
Teil G: Bericht Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung (zip, 8 MB)
Teil H: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 6 MB)
Teil I: Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 41 MB)
Teil J: Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (zip, 2 MB)
Teil K: Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 34 MB)
Teil L: Gutachten, Konzepte, sonstige Unterlagen (zip, 68 MB)
Teil N1: Erschütterungsgutachten (zip, 2 MB)
Vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnten sich vom 5. Februar bis zum 19. März 2024 zu den Änderungen äußern. Äußerungen konnten nur hinsichtlich der Änderungen im Teil N1 (Erschütterungsgutachten Konverter) und Teil F (UVP-Bericht) eingereicht werden.
Bekanntmachung zur Planänderung (pdf, 134 KB)
Hinsichtlich der weiteren Planänderung dient die Veröffentlichung der Unterlagen ausschließlich als Informationsangebot. Da der Kreis der Betroffenen bekannt ist, wurde auf eine förmliche Auslegung der Planänderungsunterlagen bei den weiteren Änderungen verzichtet. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme beziehungsweise Einwendung informiert.
Die Bundesnetzagentur hat am 29. April 2024 den Plan festgestellt. Die Trasse ist rund 2 km lang und liegt in den Gemeinden Essenbach und Niederaichbach. Sie beginnt südlich der Autobahn 92 am Rastplatz Wattenbacher Au und endet rund 650 Meter weiter in östlicher Richtung an den Konverterstandorten im Markt Essenbach. Südlich der beiden Konverter binden 380-kV-Wechselstromleitungen als Erdkabel den Netzverknüpfungspunkt Isar an.
Bekanntmachung zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses (pdf, 111 KB)
Vorzeitiger Baubeginn
Die Bundesnetzagentur hat insgesamt drei Anträge auf vorzeitigen Baubeginn genehmigt.