Hamburg Ost – Ämter Büchen / Breitenfelde / Schwarzenbek-Land

    Hamburg Nord – Hamburg Ost – Ämter Büchen / Breitenfelde / Schwarzenbek-Land

    Hamburg Ost – Ämter Büchen / Breitenfelde / Schwarzenbek-Land (Abschnitt Ost)

    etwa 28 km | Hamburg, Schleswig-Holstein | 50Hertz

    Abschnitt Ost

    Planfeststellung

    Bau

    Inbetriebnahme

    Bundesfachplanung
    seit Q3 2023


    Verlauf

    Anfangspunkt des Vorhabens ist das Umspann­werk Hamburg Ost. Dort befindet sich auch der Länder­übergangs­punkt, da das Umspann­werk teil­weise auf hamburgischem und schleswig-holsteinischem Gebiet liegt. Mögliche Trassen­korridore verlaufen zunächst in Bündelung mit der Autobahn 1 und anschließend entweder in Bündelung mit der Autobahn 24 durch den Sachsen­wald oder durch das Siedlungs­gebiet bei Kudde­wörde. Der End­punkt des Vorhabens ist die neu zu errichtende 380-kV-Schalt­anlage am geplanten Netz­verknüpfungs­punkt im Bereich der Ämter Büchen, Breiten­felde und Schwarzen­bek-Land.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Hamburg, Schleswig-Holstein

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 28 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 10. Juni 2025

    Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 9. Juni 2023 einen Antrag auf Bundes­fach­planung gestellt. Am 10. Juli 2023 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt. Dieser enthält die in Frage kommenden Verläufe des für die Ausbau­maßnahme erforderlichen Trassen­korridors. Antrags­gegenstand ist zudem die Einbindung von zwei bestehenden 380-kV-Strom­kreisen von Görries über Klein Rogahn in die neue Schalt­anlage.

    50Hertz hat die Unter­lagen auch in einem digitalen Planungs­ordner zusammen­gestellt.

    Die Bundesnetz­agentur hat am 29. August 2023 eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffent­licher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglichkeit der in Frage kommenden Trassenkorridore gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grund­lage der Ergeb­nisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 22. November 2023 einen Unter­suchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung festge­legt und diesen am 28. November 2023 veröffentlicht. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beur­teilung und die Strate­gische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzu­legen hat.

    Der Vorhabenträger hat am 28. Februar 2025 die Unterlagen vor­gelegt, die für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung erforderlich sind. Die Bundes­netz­agentur hat deren Vollständig­keit am 28. März 2025 bestätigt.

    Eine Shape-Datei des Trassen­korridor­netzes mit potenziellen Trassen­achsen stellt der Vorhaben­träger als Download auf seiner Website zur Verfügung.

    Jede Person einschließlich anerkannter Umwelt­vereinigungen konnte sich vom 10. April bis zum 9. Juni 2025 zu den beabsichtigen Trassen­korridoren äußern. Darüber hinaus waren auch die Träger öffentlicher Belange zur Stellung­nahme aufgefordert. Die Unter­lagen nach § 8 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Erörterungstermin (§ 10 NABEG)

    Abschluss der Bundesfachplanung (§ 12 NABEG)

    Termine und Meldungen

    frist 10.04.-09.06.2025
    BBPlG 51 Abschnitt Ost
    Bundesfachplanung
    meldung28.02.2025
    BBPlG 51 Abschnitt Ost
    Bundesfachplanung
    meldung28.11.2023
    BBPlG 51 Abschnitt Ost
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 29.08.2023
    BBPlG 51 Abschnitt Ost
    Bundesfachplanung
    meldung10.07.2023
    BBPlG 51 Abschnitt Ost
    Bundesfachplanung
    meldung09.06.2023
    BBPlG 51 Abschnitt Ost
    Bundesfachplanung

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