Klein Rogahn/Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Raum Salzwedel / Arendsee / Seehausen

    Raum Salzwedel / Arendsee / Seehausen – Landkreis Börde

    Sachsen-Anhalt Nord

    Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord

    Thüringen/Sachsen

    Münchenreuth – Marktredwitz

    Marktredwitz – Pfreimd

    Pfreimd – Nittenau

    Nittenau – Pfatter

    Pfatter – A 92 bei Isar

    Konverterbereich Isar

    Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Isar (SuedOstLink, SuedOstLink+)

    Sachsen-Anhalt Nord (Abschnitt A1)

    70 km | Sachsen-Anhalt | 50Hertz

    Abschnitt A1

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ1 2025


    Verlauf

    Die Trasse beginnt an der Kabel­übergabe- und Kabel­abschnitts­station Hohe Börde im Land­kreis Börde bei Magdeburg-Olvenstedt südlich der Bundesstraße 1 und verläuft von dort zunächst in südliche Richtung. Süd­westlich von Magdeburg schwenkt sie nach Süd­osten. Bei Welsleben biegt sie nach Süden ab, verläuft östlich von Förderstedt und trifft bei Neu­gatters­leben kurz vor Querung der Bode auf die Auto­bahn 14. In Bündelung mit der Auto­bahn strebt die Trasse weiter nach Süden zwischen Ilberstedt und Bernburg (Saale) hindurch und biegt nördlich von Alsleben (Saale) nach Süd­osten ab, wo sie die Saale quert und schließlich östlich von Könnern an der Grenze zwischen dem Salz­landkreis und dem Saale­kreis endet.

    Der Trassen­verlauf ist deckungs­gleich mit dem Teil des Abschnitts A1 von Vorhaben 5, der südlich der Kabel­übergabe- und Kabel­abschnitts­station Hohe Börde liegt. Die Station Hohe Börde stellt zudem den Übergabe­punkt zwischen dem nörd­lichen (Klein Rogahn – Landkreis Börde) und dem süd­lichen Bestand­teil (Landkreis Börde – Isar) des Vorhabens 5a dar. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Vorhabens 5a.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Sachsen-Anhalt

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    70 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 11. April 2025

    Der Bundes­bedarfs­plan sieht für den Bestand­teil Landkreis Börde – Isar aufgrund seiner besonderen Eil­bedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundes­fachplanung vor. Der Abschnitt Sachsen-Anhalt Nord konnte daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Die Bundes­netz­agentur hat für den Abschnitt A1 der Vorhaben 5 und 5a ein einheitliches Plan­feststellungs­verfahren geführt. Gemäß § 18 Absatz 3a NABEG ist bei Einbeziehung von Erdkabeln nach § 26 Satz 2 NABEG der durch die Bundes­fach­planung bestimmte Trassen­korridor des Vorhabens im Sinne von § 2 Absatz 3, 5 und 6 des Bundes­bedarfs­plan­gesetzes zu beachten. Das hieß für das Vorhaben 5a, dass der Trassen­korridor, der in der Bundes­fach­planung für das Vorhaben 5 durch die Bundes­netz­agentur fest­gelegt wurde, zu beachten war. Eine Prüfung in Frage kommender Alter­nativen war für den beabsichtigten Verlauf der Trasse auf diesen Trassen­korridor beschränkt. Eine Prüfung außer­halb dieses Trassen­korridors ist nur aus zwingenden Gründen durch­zuführen. Sie ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Leer­rohre oder die Erdkabel einzeln oder im Zusammen­wirken mit dem Vorhaben nach § 34 Absatz 2 des Bundes­natur­schutz­gesetzes (BNatSchG) unzu­lässig wären oder gegen die Verbote des § 44 Absatz 1 auch in Verbindung mit Absatz 5 des BNatSchG verstoßen würden.

    Der Vorhaben­träger 50Hertz hat am 6. August 2021 einen Antrag auf Plan­fest­stellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Die Bundesnetzagentur führte am 7. September 2021 in Staßfurt eine Antragskonferenz für den Abschnitt durch. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Die Antragskonferenz erstreckte sich auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Diese Informationen ermöglichten es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 29. Oktober 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.

    Die Bundesnetz­agentur hat die Träger öffent­licher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 22. Januar bis zum 21. März 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unter­lagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Erneute Auslegung der Unterlagen nach § 21 NABEG

    Für Bereiche der Stadt Tangermünde, der Gemeinde Hassel sowie der Gemeinde Kroppenstedt, die nur durch Ausgleichs- und Ersatz­maßnahmen abseits der geplanten Trassen­verläufe betroffen sind, erfolgte eine erneute Auslegung der Unter­lagen. Diese sind aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite unter dem Reiter Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG) zu finden. Anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange in den genannten Bereichen durch das Vorhaben berührt werden, konnten vom 25. März bis zum 24. Mai 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Im selben Zeitraum konnten auch die berührten Träger öffentlicher Belange Stellung nehmen.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 25. Juni 2024 in Magdeburg.

    Der Vorhabenträger hat am 31. Oktober 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen gestellt. Es handelt sich bei der beantragten Plan­änderung um eine Änderung des Wege­konzepts, kabel­bezogene Änderungen, Anpassungen der Rechts­erwerbs­pläne und der Rechts­erwerbs­verzeichnisse, eine Trassen­verschiebung im Bereich der Ohre, eine Anpassung des Provisoriums nördlich des Mittel­land­kanals, Änderungen der Bezeichnung der Leiter­seile und Anpassungen der Unter­lagen (Teil G, I und J). Die konkreten Änderungen durch die erste Plan­änderung sind an den Blau­färbungen in den ausgelegte Unter­lagen zu erkennen. Die geänderten Unter­lagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt. Betroffene Behörden, Vereinigungen und Dritte, die aufgrund der Änderungen erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden individuell angeschrieben.

    In der Gemeinde Niedere Börde erfolgte die Mitteilung über die Plan­änderung durch eine öffentliche Bekannt­machung in der örtlichen Tages­zeitung, da im Teil­bereich des Orts­teils Sams­wegen eine erstmalige oder stärkere Betroffenheit aufgrund bau­bedingter Schall­immissionen und Erschütterungen nicht ausgeschlossen werden kann.

    Erstmalig oder stärker als bisher Betroffene in der Gemeinde Niedere Börde, Ortsteil Sams­wegen, hatten bis zum 14. Januar 2025 Gelegenheit, sich zur Planänderung zu äußern.

    Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Vorzeitiger Baubeginn

    Die Bundesnetzagentur hat insgesamt sechs Anträge auf vorzeitigen Bau­beginn genehmigt.

    Termine und Meldungen

    meldung31.03.2025
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt A1
    Planfeststellung
    veranstaltung 25.06.2024
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt A1
    Planfeststellung
    frist 22.01.-21.03.2024
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt A1
    Planfeststellung
    meldung30.11.2023
    BBPlG 05a BBPlG 05 Abschnitt A1
    Planfeststellung
    meldung29.10.2021
    BBPlG 05a Abschnitt A1 Abschnitt A2
    Planfeststellung
    veranstaltung 07.09.2021
    BBPlG 05a Abschnitt A1
    Planfeststellung
    meldung20.08.2021
    BBPlG 05a Abschnitt A1 Abschnitt A2
    Planfeststellung
    meldung06.08.2021
    BBPlG 05a Abschnitt A1 Abschnitt A2
    Planfeststellung

    H2Teilen

    Mastodon