Klein Rogahn/Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Raum Salzwedel / Arendsee / Seehausen
Raum Salzwedel / Arendsee / Seehausen – Landkreis Börde
Sachsen-Anhalt Nord
Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord
Thüringen/Sachsen
Münchenreuth – Marktredwitz
Marktredwitz – Pfreimd
Pfreimd – Nittenau
Nittenau – Pfatter
Pfatter – A 92 bei Isar
Konverterbereich Isar
Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Isar (SuedOstLink, SuedOstLink+)
Sachsen-Anhalt Nord (Abschnitt A1)
70 km | Sachsen-Anhalt | 50Hertz
Bundesfachplanung
entfällt
Bau
Inbetriebnahme

Verlauf
Die Trasse beginnt an der Kabelübergabe- und Kabelabschnittsstation Hohe Börde im Landkreis Börde bei Magdeburg-Olvenstedt südlich der Bundesstraße 1 und verläuft von dort zunächst in südliche Richtung. Südwestlich von Magdeburg schwenkt sie nach Südosten. Bei Welsleben biegt sie nach Süden ab, verläuft östlich von Förderstedt und trifft bei Neugattersleben kurz vor Querung der Bode auf die Autobahn 14. In Bündelung mit der Autobahn strebt die Trasse weiter nach Süden zwischen Ilberstedt und Bernburg (Saale) hindurch und biegt nördlich von Alsleben (Saale) nach Südosten ab, wo sie die Saale quert und schließlich östlich von Könnern an der Grenze zwischen dem Salzlandkreis und dem Saalekreis endet.
Der Trassenverlauf ist deckungsgleich mit dem Teil des Abschnitts A1 von Vorhaben 5, der südlich der Kabelübergabe- und Kabelabschnittsstation Hohe Börde liegt. Die Station Hohe Börde stellt zudem den Übergabepunkt zwischen dem nördlichen (Klein Rogahn – Landkreis Börde) und dem südlichen Bestandteil (Landkreis Börde – Isar) des Vorhabens 5a dar. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Vorhabens 5a.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Sachsen-Anhalt |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | 70 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 11. April 2025
Der Bundesbedarfsplan sieht für den Bestandteil Landkreis Börde – Isar aufgrund seiner besonderen Eilbedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundesfachplanung vor. Der Abschnitt Sachsen-Anhalt Nord konnte daher direkt ins Planfeststellungsverfahren starten.
Die Bundesnetzagentur hat für den Abschnitt A1 der Vorhaben 5 und 5a ein einheitliches Planfeststellungsverfahren geführt. Gemäß § 18 Absatz 3a NABEG ist bei Einbeziehung von Erdkabeln nach § 26 Satz 2 NABEG der durch die Bundesfachplanung bestimmte Trassenkorridor des Vorhabens im Sinne von § 2 Absatz 3, 5 und 6 des Bundesbedarfsplangesetzes zu beachten. Das hieß für das Vorhaben 5a, dass der Trassenkorridor, der in der Bundesfachplanung für das Vorhaben 5 durch die Bundesnetzagentur festgelegt wurde, zu beachten war. Eine Prüfung in Frage kommender Alternativen war für den beabsichtigten Verlauf der Trasse auf diesen Trassenkorridor beschränkt. Eine Prüfung außerhalb dieses Trassenkorridors ist nur aus zwingenden Gründen durchzuführen. Sie ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Leerrohre oder die Erdkabel einzeln oder im Zusammenwirken mit dem Vorhaben nach § 34 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) unzulässig wären oder gegen die Verbote des § 44 Absatz 1 auch in Verbindung mit Absatz 5 des BNatSchG verstoßen würden.
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 6. August 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-2) (zip, 76 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 19 MB)
Die Bundesnetzagentur führte am 7. September 2021 in Staßfurt eine Antragskonferenz für den Abschnitt durch. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Die Antragskonferenz erstreckte sich auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Diese Informationen ermöglichten es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 5a, Abschnitt A1 (07.09.2021, Staßfurt)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 29. Oktober 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 30. November 2023 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 2. Januar 2024 bestätigt.
Gesamtdownload (vollständiger Unterlagensatz) (zip, 7,21 GB)
Inhaltsverzeichnis (pdf, 853 KB)
Anlage A: Allgemeiner Teil (zip, 44 MB)
Anlage B: Alternativenbetrachtung und Vorzugstrasse (zip, 16 MB)
Anlage C: Trassierungstechnischer Teil (zip, 542 MB)
Anlage D: Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 303 MB)
Anlage E: Nachweise (zip, 99 MB)
Anlage F: UVP-Bericht (zip, 584 MB)
Anlage G: Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung (zip, 22 MB)
Anlage H: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 8 MB)
Anlage I: Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 572 MB)
Anlage J: Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 186 MB)
Anlage K: Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 802 MB)
Anlage L: Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 4,1 GB)
Anlage M: Dokumentation zu den verwendeten Daten und Informationen (zip, 1 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 22. Januar bis zum 21. März 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Erneute Auslegung der Unterlagen nach § 21 NABEG
Für Bereiche der Stadt Tangermünde, der Gemeinde Hassel sowie der Gemeinde Kroppenstedt, die nur durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abseits der geplanten Trassenverläufe betroffen sind, erfolgte eine erneute Auslegung der Unterlagen. Diese sind ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite unter dem Reiter Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG) zu finden. Anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange in den genannten Bereichen durch das Vorhaben berührt werden, konnten vom 25. März bis zum 24. Mai 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Im selben Zeitraum konnten auch die berührten Träger öffentlicher Belange Stellung nehmen.
Bekanntmachung: Erneute Auslegung im Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG (pdf, 166 KB)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 25. Juni 2024 in Magdeburg.
Erörterungstermin Vorhaben 5 und 5a (SuedOstLink), Abschnitt A1 (25.06.2024, Magdeburg)
Der Vorhabenträger hat am 31. Oktober 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Es handelt sich bei der beantragten Planänderung um eine Änderung des Wegekonzepts, kabelbezogene Änderungen, Anpassungen der Rechtserwerbspläne und der Rechtserwerbsverzeichnisse, eine Trassenverschiebung im Bereich der Ohre, eine Anpassung des Provisoriums nördlich des Mittellandkanals, Änderungen der Bezeichnung der Leiterseile und Anpassungen der Unterlagen (Teil G, I und J). Die konkreten Änderungen durch die erste Planänderung sind an den Blaufärbungen in den ausgelegte Unterlagen zu erkennen. Die geänderten Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt. Betroffene Behörden, Vereinigungen und Dritte, die aufgrund der Änderungen erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden individuell angeschrieben.
In der Gemeinde Niedere Börde erfolgte die Mitteilung über die Planänderung durch eine öffentliche Bekanntmachung in der örtlichen Tageszeitung, da im Teilbereich des Ortsteils Samswegen eine erstmalige oder stärkere Betroffenheit aufgrund baubedingter Schallimmissionen und Erschütterungen nicht ausgeschlossen werden kann.
Erstmalig oder stärker als bisher Betroffene in der Gemeinde Niedere Börde, Ortsteil Samswegen, hatten bis zum 14. Januar 2025 Gelegenheit, sich zur Planänderung zu äußern.
Gesamtunterlagen (zip, 1,75 GB)
Inhaltsverzeichnis (pdf, 307 KB)
Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Anhörungsverfahren zur Änderung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG (pdf, 107 KB)
Die Bundesnetzagentur hat am 31. März 2025 den Plan festgestellt. Sie hat die Trasse in der beantragten Form genehmigt. Der Vorhabenträger kann nun mit dem Bau beginnen.
Gesamtunterlagen (zip, 1,82 GB)
Planfeststellungsbeschluss (pdf, 9 MB)
Teil C: Trassierungstechnischer Teil (zip, 476 MB)
Teil D: Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 301 MB)
Teil I: Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 356 MB)
Teil K: Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 634 MB)
Teil L: Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 94 MB)
Informationen zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Bekanntmachung zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses (pdf, 113 KB)
Vorzeitiger Baubeginn
Die Bundesnetzagentur hat insgesamt sechs Anträge auf vorzeitigen Baubeginn genehmigt.