Klein Rogahn/Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Raum Salzwedel / Arendsee / Seehausen
Raum Salzwedel / Arendsee / Seehausen – Landkreis Börde
Sachsen-Anhalt Nord
Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord
Thüringen/Sachsen
Münchenreuth – Marktredwitz
Marktredwitz – Pfreimd
Pfreimd – Nittenau
Nittenau – Pfatter
Pfatter – A 92 bei Isar
Konverterbereich Isar
Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Isar (SuedOstLink, SuedOstLink+)
Thüringen/Sachsen (Abschnitt B)
84 km | Bayern, Sachsen, Thüringen | 50Hertz
Bundesfachplanung
entfällt
Bau
Inbetriebnahme

Verlauf
Die genehmigte rund 84 km lange Trasse beginnt bei der Stadt Eisenberg. Von dort verläuft sie zunächst in südlicher Richtung östlich an Eisenberg vorbei und umgeht Gera großräumig im Westen. Anschließend passiert die Trasse in südöstlicher Richtung die Gemeinde Zedlitz, um bei Weida die Bündelung mit einer Freileitung bis Höhe Langenwetzendorf aufzunehmen. Von dort verläuft sie in südwestlicher Richtung östlich an den Ortslagen Pöllwitz und Pausa vorbei. Im weiteren Verlauf geht es in südwestlicher Richtung an Reuth vorbei. Der Abschnitt endet in der Nähe des Länderecks Thüringen-Bayern-Sachsen bei Gefell im Saale-Orla-Kreis.
Der Trassenverlauf ist deckungsgleich mit dem Abschnitt B des Vorhabens 5.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern, Sachsen, Thüringen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | 84 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 25. April 2025
Der Bundesbedarfsplan sieht für den Bestandteil Landkreis Börde – Isar aufgrund seiner besonderen Eilbedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundesfachplanung vor. Der Abschnitt Thüringen/Sachsen konnte daher direkt ins Planfeststellungsverfahren starten.
Die Bundesnetzagentur hat für den Abschnitt B der Vorhaben 5 und 5a ein einheitliches Planfeststellungsverfahren geführt. Gemäß § 18 Absatz 3a NABEG ist bei Einbeziehung von Erdkabeln nach § 26 Satz 2 NABEG der durch die Bundesfachplanung bestimmte Trassenkorridor des Vorhabens im Sinne von § 2 Absatz 3, 5 und 6 des Bundesbedarfsplangesetzes zu beachten. Das hieß für das Vorhaben 5a, dass der Trassenkorridor, der in der Bundesfachplanung für das Vorhaben 5 durch die Bundesnetzagentur festgelegt wurde, zu beachten war. Eine Prüfung in Frage kommender Alternativen war für den beabsichtigten Verlauf der Trasse auf diesen Trassenkorridor beschränkt. Eine Prüfung außerhalb dieses Trassenkorridors ist nur aus zwingenden Gründen durchzuführen. Sie ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Leerrohre oder die Erdkabel einzeln oder im Zusammenwirken mit dem Vorhaben nach § 34 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) unzulässig wären oder gegen die Verbote des § 44 Absatz 1 auch in Verbindung mit Absatz 5 des BNatSchG verstoßen würden.
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 23. April 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-2) (zip, 90 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 31 MB)
Anlage 1.1 | Übersichtskarten Gesamtvorhaben (pdf, 40 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur anstelle einer Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 18. Juni 2021 (verlängert vom 11. Juni) konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
50Hertz hat auf seiner Website weiterführende Informationen zu seinen Antragsunterlagen bereitgestellt.
Stellungnahmen für das Planfeststellungsverfahren von Vorhaben 5a, Abschnitt B (07.05.-18.06.2021)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 28. Juli 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 28. April 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 30. Mai 2023 bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 22,1 GB)
Inhaltsverzeichnis (pdf, 930 KB)
Anlage A: Allgemeiner Teil (zip, 115 MB)
Anlage B: Alternativenbetrachtung und Vorzugstrasse (zip, 64 MB)
Anlage C: Trassierungstechnischer Teil (zip, 575 MB)
Anlage D: Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 433 MB)
Anlage E: Nachweise (zip, 979 MB)
Anlage F: UVP-Bericht (zip, 517 MB)
Anlage G: Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung (zip, 96 MB)
Anlage H: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 7 MB)
Anlage I: Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 544 MB)
Anlage J: Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 124 MB)
Anlage K: Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 2,26 GB)
Anlage L: Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 16,4 GB)
Anlage M: Dokumentation zu den verwendeten Daten und Informationen (zip, 751 KB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 19. Juni bis zum 18. August 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Erneute Auslegung der Unterlagen nach § 21 NABEG
Für Bereiche in der Gemeinde Milda, die nur durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abseits der geplanten Trassenverläufe betroffen sind, erfolgte eine erneute Auslegung der Unterlagen. Diese wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite unter dem Reiter Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG) zur Verfügung gestellt. Anerkannte Umweltvereinigungen, Träger öffentlicher Belange sowie Personen, deren Belange in den genannten Bereichen durch das Vorhaben berührt werden, konnten vom 4. März bis zum 3. Mai 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben.
Bekanntmachung: Erneute Auslegung im Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG (pdf, 451 KB)
Der Vorhabenträger hat am 28. März 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt.
Gesamtunterlagen (zip, 5,8 GB)
Anlage A: Allgemeiner Teil (zip, 43 MB)
Anlage B: Alternativenbetrachtung und Vorzugstrasse (zip, 11 MB)
Anlage C: Trassierungstechnischer Teil (zip, 106 MB)
Anlage D: Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 78 MB)
Anlage E: Nachweise (zip, 944 MB)
Anlage F: UVP-Bericht (zip, 624 MB)
Anlage G: Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung (zip, 49 MB)
Anlage H: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 6 MB)
Anlage I: Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 295 MB)
Anlage J: Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 129 MB)
Anlage K: Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 117 MB)
Anlage L: Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 3,45 GB)
Anlage M: Dokumentation zu den verwendeten Daten und Informationen (zip, 1 MB)
Durch die vorgelegten Änderungen war eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit notwendig erforderlich. Anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnten sich vom 29. April bis zum 12. Juni 2024 hinsichtlich der Planänderung äußern. Die entsprechenden Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Bekanntmachung zum Anhörungsverfahren der Planänderung (pdf, 561 KB)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 9. Juli 2024 in Schleiz.
Erörterungstermin Vorhaben 5 und 5a (SuedOstLink), Abschnitt B (09.07.2024, Schleiz)
Der Vorhabenträger hat am 30. August 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Es handelt sich bei der beantragten Planänderung um eine Flächenverschiebung der Maßnahme der DBU Naturerbe GmbH, eine Änderung der Entsiegelungsfläche Milda sowie eine Anpassung der Bauzeitenregelung Kiebitz. Die Veröffentlichung der Planänderungsunterlagen dient ausschließlich als Informationsangebot.
Gesamtunterlagen der Planänderung (zip, 512 MB)
Anlage A: Allgemeiner Teil (zip, 3 MB)
Anlage D: Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 36 MB)
Anlage F: UVP-Bericht (zip, 11 MB)
Anlage H: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 2 MB)
Anlage I: Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 461 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 19. Dezember 2024 den Plan festgestellt. Die Trasse ist rund 84 km lang. Sie beginnt bei der Stadt Eisenberg in Thüringen und endet in der Nähe des Länderecks Thüringen-Bayern-Sachsen bei Gefell im Saale-Orla-Kreis.
Gesamtunterlagen (zip, 3,57 GB)
Planfeststellungsbeschluss (pdf, 8 MB)
Teil C | Trassierungstechnischer Teil (zip, 449 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 446 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 612 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 2,05 GB)
Teil L | Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 45 MB)
Informationen zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Bekanntmachung Erlass Planfeststellungsbeschluss gemäß § 24 NABEG (pdf, 106 KB)
Vorzeitiger Baubeginn
Die Bundesnetzagentur hat insgesamt neun Anträge auf vorzeitigen Baubeginn genehmigt. Der Bau der Leitung hat im ersten Quartal 2024 begonnen.