Klein Rogahn/Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Raum Salzwedel / Arendsee / Seehausen

    Raum Salzwedel / Arendsee / Seehausen – Landkreis Börde

    Sachsen-Anhalt Nord

    Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord

    Thüringen/Sachsen

    Münchenreuth – Marktredwitz

    Marktredwitz – Pfreimd

    Pfreimd – Nittenau

    Nittenau – Pfatter

    Pfatter – A 92 bei Isar

    Konverterbereich Isar

    Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Isar (SuedOstLink, SuedOstLink+)

    Thüringen/Sachsen (Abschnitt B)

    84 km | Bayern, Sachsen, Thüringen | 50Hertz

    Abschnitt B

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ4 2024


    Verlauf

    Die genehmigte rund 84 km lange Trasse beginnt bei der Stadt Eisen­berg. Von dort verläuft sie zunächst in südlicher Richtung östlich an Eisen­berg vorbei und umgeht Gera groß­räumig im Westen. Anschließend passiert die Trasse in süd­östlicher Richtung die Gemeinde Zedlitz, um bei Weida die Bündelung mit einer Frei­leitung bis Höhe Langen­wetzen­dorf auf­zunehmen. Von dort verläuft sie in süd­westlicher Richtung östlich an den Orts­lagen Pöllwitz und Pausa vorbei. Im weiteren Verlauf geht es in süd­westlicher Richtung an Reuth vorbei. Der Abschnitt endet in der Nähe des Länder­ecks Thüringen-Bayern-Sachsen bei Gefell im Saale-Orla-Kreis.

    Der Trassenverlauf ist deckungs­gleich mit dem Abschnitt B des Vorhabens 5.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern, Sachsen, Thüringen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    84 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 25. April 2025

    Der Bundes­bedarfs­plan sieht für den Bestand­teil Landkreis Börde – Isar aufgrund seiner besonderen Eil­bedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundes­fachplanung vor. Der Abschnitt Thüringen/Sachsen konnte daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Die Bundes­netz­agentur hat für den Abschnitt B der Vorhaben 5 und 5a ein einheitliches Plan­feststellungs­verfahren geführt. Gemäß § 18 Absatz 3a NABEG ist bei Einbeziehung von Erdkabeln nach § 26 Satz 2 NABEG der durch die Bundes­fach­planung bestimmte Trassen­korridor des Vorhabens im Sinne von § 2 Absatz 3, 5 und 6 des Bundes­bedarfs­plan­gesetzes zu beachten. Das hieß für das Vorhaben 5a, dass der Trassen­korridor, der in der Bundes­fach­planung für das Vorhaben 5 durch die Bundes­netz­agentur fest­gelegt wurde, zu beachten war. Eine Prüfung in Frage kommender Alter­nativen war für den beabsichtigten Verlauf der Trasse auf diesen Trassen­korridor beschränkt. Eine Prüfung außer­halb dieses Trassen­korridors ist nur aus zwingenden Gründen durch­zuführen. Sie ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Leer­rohre oder die Erdkabel einzeln oder im Zusammen­wirken mit dem Vorhaben nach § 34 Absatz 2 des Bundes­natur­schutz­gesetzes (BNatSchG) unzu­lässig wären oder gegen die Verbote des § 44 Absatz 1 auch in Verbindung mit Absatz 5 des BNatSchG verstoßen würden.

    Der Vorhaben­träger 50Hertz hat am 23. April 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundes­netz­agentur anstelle einer Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit ein schrift­liches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Bis zum 18. Juni 2021 (verlängert vom 11. Juni) konnten sie zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung er­heblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit ge­wonnenen Informationen er­möglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen fest­zulegen.

    50Hertz hat auf seiner Website weiter­führende Infor­mationen zu seinen Antrags­unterlagen bereit­gestellt.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 28. Juli 2021 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 19. Juni bis zum 18. August 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Erneute Auslegung der Unterlagen nach § 21 NABEG

    Für Bereiche in der Gemeinde Milda, die nur durch Ausgleichs- und Ersatz­maßnahmen abseits der geplanten Trassen­verläufe betroffen sind, erfolgte eine erneute Auslegung der Unter­lagen. Diese wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite unter dem Reiter Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG) zur Verfügung gestellt. Anerkannte Umwelt­vereinigungen, Träger öffentlicher Belange sowie Personen, deren Belange in den genannten Bereichen durch das Vorhaben berührt werden, konnten vom 4. März bis zum 3. Mai 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Einwen­dungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffent­licher Belange und diejenigen, die Einwen­dungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 9. Juli 2024 in Schleiz.

    Der Vorhaben­träger hat am 30. August 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen gestellt. Es handelt sich bei der beantragten Plan­änderung um eine Flächen­verschiebung der Maßnahme der DBU Naturerbe GmbH, eine Änderung der Entsiegelungs­fläche Milda sowie eine Anpassung der Bauzeiten­regelung Kiebitz. Die Veröffentlichung der Planänderungs­unter­lagen dient ausschließlich als Informations­angebot.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 19. Dezember 2024 den Plan fest­gestellt. Die Trasse ist rund 84 km lang. Sie beginnt bei der Stadt Eisenberg in Thüringen und endet in der Nähe des Länder­ecks Thüringen-Bayern-Sachsen bei Gefell im Saale-Orla-Kreis.

    Informationen zur Auslegung des Planfeststellungs­beschlusses finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Vorzeitiger Baubeginn

    Die Bundesnetzagentur hat insgesamt neun Anträge auf vorzeitigen Bau­beginn genehmigt. Der Bau der Leitung hat im ersten Quartal 2024 begonnen.

    Termine und Meldungen

    meldung19.12.2024
    BBPlG 03 BBPlG 04 BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt A3 Abschnitt B Abschnitt D3a
    Planfeststellung
    veranstaltung 09.07.2024
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt B
    Planfeststellung
    frist 19.06.-18.08.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt B
    Planfeststellung
    meldung28.04.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt B
    Planfeststellung
    meldung28.07.2021
    BBPlG 05a Abschnitt B
    Planfeststellung
    frist 07.05.-18.06.2021
    BBPlG 05a Abschnitt B
    Planfeststellung
    meldung23.04.2021
    BBPlG 05a Abschnitt B
    Planfeststellung

    Antrag auf Planfeststellung für Abschnitt B von Vorhaben 5a eingegangen

    zur Vorhabenseite

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