Sachsen-Anhalt Nord

    Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord

    Thüringen/Sachsen

    Münchenreuth – Marktredwitz

    Marktredwitz – Pfreimd

    Pfreimd – Nittenau

    Nittenau – Pfatter

    Pfatter – A 92 bei Isar

    Konverterbereich Isar

    Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Isar (SuedOstLink, SuedOstLink+)

    Münchenreuth – Marktredwitz (Abschnitt C1)

    55 km | Bayern, Sachsen, Thüringen | TenneT

    Abschnitt C1

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ3 2024


    Verlauf

    Die 55 km lange Trasse entspricht der des Abschnitts C1 im Vorhaben 5. Sie beginnt beim Länder­eck Thüringen-Sachsen-Bayern nördlich von Hof und verläuft von dort in südlicher Richtung. Sie folgt zunächst östlich an Hof vorbei bis Regnitz­losau dem Verlauf der Auto­bahn 93 und verläuft anschließend zwischen Rehau und Schwarzen­bach an der Saale. Nach der Querung des Martin­lamitzer Forstes orientiert sich die Trasse auf der Höhe von Kirchen­lamitz am Verlauf des Ost­bayern­rings (Vorhaben 18) in Richtung Südosten. Sie führt nördlich vorbei an Markt­leuthen bis nach Markt­redwitz.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern, Sachsen, Thüringen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    55 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 27. Juni 2025

    Der Bundes­bedarfs­plan sieht für den Bestand­teil Landkreis Börde – Isar aufgrund seiner besonderen Eil­bedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundes­fachplanung vor. Der Abschnitt Münchenreuth – Marktredwitz konnte daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Der Vorhaben­träger TenneT hatte gleichzeitig mit dem Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss für den Abschnitt C1 eine ein­heitliche Entscheidung gemäß § 26 Netz­ausbau­beschleunigungs­gesetz (NABEG) für den Abschnitt C1 der Vorhaben 5 und 5a beantragt. Die Bundesnetzagentur hat das Vorhaben 5a in die Plan­fest­stellung für das Vorhaben 5 einbezogen.

    Der Vorhaben­träger TenneT hat am 14. Mai 2021 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetz­agentur anstelle einer Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 2. Juli 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Planfest­stellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellung­nahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG).

    TenneT hat auf seiner Website weiterführende Informationen bereit­gestellt.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetz­agentur am 20. August 2021 einen Untersuchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum ein­gereichten Plan auf­gefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 22. Mai bis zum 21. Juli 2023 Ein­wendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundes­netz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und die­jenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 14. und 15. November 2023 in Hof.

    Vorzeitiger Baubeginn

    Die Bundesnetzagentur hat insgesamt zehn Anträge auf vorzeitigen Bau­beginn genehmigt. Der Bau der Leitung hat im vierten Quartal 2023 begonnen.

    Termine und Meldungen

    meldung27.09.2024
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt C1
    Planfeststellung
    frist 29.04.-12.06.2024
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt C1
    Planfeststellung
    veranstaltung 14.-15.11.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt C1
    Planfeststellung
    frist 22.05.-21.07.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt C1
    Planfeststellung
    meldung02.05.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt C1
    Planfeststellung
    meldung31.03.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt C1
    Planfeststellung
    meldung20.08.2021
    BBPlG 05a Abschnitt C1
    Planfeststellung
    frist 29.05.-02.07.2021
    BBPlG 05a Abschnitt C1
    Planfeststellung
    meldung14.05.2021
    BBPlG 05a Abschnitt C1
    Planfeststellung

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