Klein Rogahn/Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Raum Salzwedel / Arendsee / Seehausen
Raum Salzwedel / Arendsee / Seehausen – Landkreis Börde
Sachsen-Anhalt Nord
Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord
Thüringen/Sachsen
Münchenreuth – Marktredwitz
Marktredwitz – Pfreimd
Pfreimd – Nittenau
Nittenau – Pfatter
Pfatter – A 92 bei Isar
Konverterbereich Isar
Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Isar (SuedOstLink, SuedOstLink+)
Pfreimd – Nittenau (Abschnitt D1)
etwa 54 km | Bayern | TenneT
Bundesfachplanung
entfällt
Bau
Inbetriebnahme

Verlauf
Die Vorschlagstrasse ist dieselbe, die für den Abschnitt D1 des Vorhabens 5 beantragt wurde. Sie beginnt westlich von Pfreimd und verläuft in Richtung Süden mit einem leichten Versatz nach Westen. Hierbei verläuft sie westlich an Stulln und Schwarzenfeld vorbei. Bevor die Vorschlagstrasse die Höhe Schwandorf erreicht, knickt sie nach Westen ab. Von dort verläuft sie südöstlich weiter an Fischbach vorbei bis auf die Höhe von Katzdorf. Von Katzdorf nimmt die Vorschlagstrasse die östliche Richtung bis Kaspeltshub und knickt hier wieder südlich ab. Hierbei verläuft sie westlich an Nittenau vorbei und endet westlich von Goppeltshof.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 54 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 28. Februar 2025
Der Bundesbedarfsplan sieht für den Bestandteil Landkreis Börde – Isar aufgrund seiner besonderen Eilbedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundesfachplanung vor. Der Abschnitt Pfreimd – Nittenau konnte daher direkt ins Planfeststellungsverfahren starten.
Der Vorhabenträger TenneT hat zeitgleich mit dem Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt D1 eine einheitliche Entscheidung gemäß § 26 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für den Abschnitt D1 der Vorhaben 5 und 5a beantragt. Die Bundesnetzagentur hat das Vorhaben 5a in die Planfeststellung für das Vorhaben 5 einbezogen und für das Vorhaben 5a Antragskonferenzen durchgeführt, auf deren Grundlage die jeweiligen Untersuchungsrahmen nun erlassen wurden. Für die Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG ist die Erstellung gemeinsamer Unterlagen für das Vorhaben 5 und 5a durch den Vorhabenträger vorgesehen. Gemäß § 18 Absatz 3a NABEG ist bei Einbeziehung von Erdkabeln nach § 26 Satz 2 NABEG der durch die Bundesfachplanung bestimmte Trassenkorridor des Vorhabens im Sinne von § 2 Absatz 3, 5 und 6 des Bundesbedarfsplangesetzes zu beachten. Das heißt für das Vorhaben 5a, dass der Trassenkorridor, der in der Bundesfachplanung für das Vorhaben 5 durch die Bundesnetzagentur festgelegt wurde, zu beachten ist. Eine Prüfung in Frage kommender Alternativen ist für den beabsichtigten Verlauf der Trasse auf diesen Trassenkorridor beschränkt. Eine Prüfung außerhalb dieses Trassenkorridors ist nur aus zwingenden Gründen durchzuführen. Sie ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Leerrohre oder die Erdkabel einzeln oder im Zusammenwirken mit dem Vorhaben nach § 34 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) unzulässig wären oder gegen die Verbote des § 44 Absatz 1 auch in Verbindung mit Absatz 5 des BNatSchG verstoßen würden.
Der Vorhabenträger TenneT hat am 11. Juni 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4) (zip, 73 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 22 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (zip, 48 MB)
Anlage 2 | Typicals (zip, 3 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur anstelle einer Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 30. Juli 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
TenneT hat auf seiner Website eine Präsentation mit weiteren Informationen zum schriftlichen Verfahren bereitgestellt.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 24. September 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Aufgrund einer Formatierungsänderung wurde das Dokument am 6. Oktober 2021 ausgetauscht. Bei den zu prüfenden Alternativen in Kapitel 2.2 ist es zu Verschiebungen bei der Nummerierung gekommen. Inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen.
Der Vorhabenträger hat am 31. Juli 2023 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 31. August 2023 bestätigt.
Inhaltsverzeichnis (pdf, 183 KB)
Anlage A: Allgemeiner Teil (zip, 15 MB)
Anlage B: Alternativenbetrachtung und Vorzugstrasse (zip, 26 MB)
Anlage C: Trassierungstechnischer Teil (zip, 201 MB)
Anlage D: Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 105 MB)
Anlage E: Nachweise (zip, 1,21 GB)
Anlage F: UVP-Bericht (zip, 959 MB)
Anlage G: Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung (zip, 33 MB)
Anlage H: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 14 MB)
Anlage I: Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 611 MB)
Anlage J: Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 37 MB)
Anlage K: Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 354 MB)
Anlage L: Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 1,04 GB)
Anlage M: Dokumentation zu den verwendeten Daten und Informationen (zip, 1 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 18. September bis zum 17. November 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Bekanntmachung: Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG (pdf, 416 KB)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 21. und 22. Februar 2024 in Regensburg.
Erörterungstermin Vorhaben 5 und 5a, Abschnitt D1 (21.-22.02.2024, Regensburg)
Der Vorhabenträger hat am 1. Juli 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme beziehungsweise Einwendung informiert. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Gesamtunterlagen (zip, 2,9 GB)
Teil A | Allgemeiner Teil (zip, 6 MB)
Teil C | Trassierungstechnischer Teil (zip, 177 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 165 MB)
Teil E | Nachweise (zip, 1,3 GB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 684 MB)
Teil J | Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 13 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 219 MB)
Teil L | Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 386 MB)
Teil M | Dokumentation zu den verwendeten Daten und Informationen (pdf, 943 KB)
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Vorzeitiger Baubeginn
Die Bundesnetzagentur hat insgesamt zwei Anträge auf vorzeitigen Baubeginn genehmigt.