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    Klein Rogahn/Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Raum Salzwedel / Arendsee / Seehausen

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    Nittenau – Pfatter (Abschnitt D2)

    29 km | Bayern | TenneT

    Abschnitt D2

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ4 2024


    Verlauf

    Die 29 km lange Trasse entspricht der des Abschnitts D2 im Vorhaben 5. Sie beginnt westlich von Goppeltshof und verläuft in südlicher Richtung mit Tendenz nach Osten bis auf die Höhe von Altenthann. Von hier verläuft sie weiter in Richtung Südosten und westlich an Brennberg vorbei bis Frauenzell. Ab Frauenzell behält die Trasse weiter die Richtung Süden bei, jedoch mit Tendenz nach Westen. Hierbei verläuft sie an Wiesent und östlich von Wörth an der Donau vorbei, bis sie nordwestlich von Pfatter die Donau quert und auf der Höhe von Pfatter endet.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    29 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 6. Dezember 2024

    Der Bundes­bedarfs­plan sieht für den Bestand­teil Landkreis Börde – Isar aufgrund seiner besonderen Eil­bedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundes­fachplanung vor. Der Abschnitt Nittenau – Pfatter konnte daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Der Vorhaben­träge TenneT hat zeitgleich mit dem Antrag auf Plan­fest­stellungs­beschluss für den Abschnitt D2 eine einheitliche Entscheidung gemäß § 26 Netzausbau­beschleunigungs­gesetz (NABEG) für den Abschnitt D2 der Vorhaben 5 und 5a beantragt. Die Bundesnetzagentur hat das Vorhaben 5a in die Plan­fest­stellung für das Vorhaben 5 einbezogen und für das Vorhaben 5a Antrags­konferenzen durchgeführt, auf deren Grundlage die jeweiligen Untersuchungs­rahmen nun erlassen wurden. Für die Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG ist die Erstellung gemeinsamer Unterlagen für das Vorhaben 5 und 5a durch den Vorhaben­träger vorgesehen. Gemäß § 18 Absatz 3a NABEG ist bei Einbeziehung von Erdkabeln nach § 26 Satz 2 NABEG der durch die Bundes­fach­planung bestimmte Trassenkorridor des Vorhabens im Sinne von § 2 Absatz 3, 5 und 6 des Bundesbedarfsplangesetzes zu beachten. Das heißt für das Vorhaben 5a, dass der Trassenkorridor, der in der Bundes­fach­planung für das Vorhaben 5 durch die Bunde­snetz­agentur festgelegt wurde, zu beachten ist. Eine Prüfung in Frage kommender Alternativen ist für den beabsichtigten Verlauf der Trasse auf diesen Trassenkorridor beschränkt. Eine Prüfung außerhalb dieses Trassenkorridors ist nur aus zwingenden Gründen durch­zuführen. Sie ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Leerrohre oder die Erdkabel einzeln oder im Zusammenwirken mit dem Vorhaben nach § 34 Absatz 2 des Bunde­snaturschutz­gesetzes (BNatSchG) unzu­lässig wären oder gegen die Verbote des § 44 Absatz 1 auch in Verbindung mit Absatz 5 des BNatSchG verstoßen würden.

    Der Vorhabenträger TenneT hat am 11. Juni 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur anstelle einer Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 30. Juli 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.

    TenneT hat auf seiner Website eine Präsen­tation mit weiteren Infor­mationen zum schrift­lichen Verfahren bereit­gestellt.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 24. September 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.

    Nach Erklärung der Vollständigkeit hat der Vorhaben­träger die ein­gereichten Unter­lagen um den abgeänderten Unterlagen­satz »Deckblatt I« ergänzt. Dies betrifft die Unterlagen­teile A1, A3, F, H, H1, H3 und K5. Die Änderungen sind kenntlich gemacht.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffent­licher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 21. August bis zum 20. Oktober 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unter­lagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundes­netz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und die­jenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen ab­gegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 20. Februar 2024 in Regens­burg.

    Der Vorhabenträger hat am 16. Mai 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG gestellt. Eine Änderung des Trassenverlaufs ist dadurch nicht vorgesehen. Die konkreten Änderungen durch die zweite Planänderung sind an den Blaufärbungen in den ausgelegte Unterlagen zu erkennen. Die erneute förmliche Auslegung gemäß § 22 Absatz 1 UVPG beschränkte sich inhaltlich auf diese zweite Planänderung. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt. Betroffene Behörden, Vereinigungen und Dritte, die aufgrund der Änderungen erst­malig oder stärker als bisher berührt werden, konnten vom 15. Juli bis zum 29. August 2024 Stellung­nahmen und Einwendungen erheben.

    Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Der Vorhabenträger hat am 10. Juli 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen gestellt. Die Veröffentlichung der Plan­änderungs­unter­lagen dient ausschließlich als Informations­angebot. Da der Kreis der Betroffenen bekannt ist, wird auf eine förmliche Auslegung der Plan­änderungs­unter­lagen verzichtet. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, werden von der Bundes­netz­agentur individuell angeschrieben und über die Möglich­keit der Stellung­nahme beziehungsweise Einwendung informiert.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 22. November 2024 den Plan fest­gestellt. Die Trasse ist rund 29 km lang und beginnt westlich von Goppeltshof in der Gemeinde Nittenau im Landkreis Regensburg. Sie endet nordwestlich von Pfatter, ebenfalls im Landkreis Regensburg. Im Verlauf wird auch die Donau unterquert. Dafür wird die Strom­leitung mittels einer HDD-Bohrung (Horizontal Directional Drilling) durch das Erdreich unter dem Fluss geführt.

    Vorzeitiger Baubeginn

    Die Bundesnetzagentur hat insgesamt acht Anträge auf vorzeitigen Bau­beginn genehmigt.

    Termine und Meldungen

    meldung22.11.2024
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt D2
    Planfeststellung
    frist 15.07.-29.08.2024
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt D2
    Planfeststellung
    veranstaltung 20.02.2024
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt D2
    Planfeststellung
    frist 21.08.-20.10.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt D2
    Planfeststellung
    meldung31.07.2023
    BBPlG 05a BBPlG 05 Abschnitt A2 Abschnitt D1 Abschnitt D2
    Planfeststellung
    meldung29.06.2023
    BBPlG 05a BBPlG 05 Abschnitt D2
    Planfeststellung
    meldung24.09.2021
    BBPlG 05a Abschnitt D1 Abschnitt D2
    Planfeststellung
    frist 25.06.-30.07.2021
    BBPlG 05a Abschnitt D1 Abschnitt D2
    Planfeststellung
    meldung11.06.2021
    BBPlG 05a Abschnitt D1 Abschnitt D2
    Planfeststellung

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