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Klein Rogahn/Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Raum Salzwedel / Arendsee / Seehausen
Raum Salzwedel / Arendsee / Seehausen – Landkreis Börde
Sachsen-Anhalt Nord
Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord
Thüringen/Sachsen
Münchenreuth – Marktredwitz
Marktredwitz – Pfreimd
Pfreimd – Nittenau
Nittenau – Pfatter
Pfatter – A 92 bei Isar
Konverterbereich Isar
Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Isar (SuedOstLink, SuedOstLink+)
Nittenau – Pfatter (Abschnitt D2)
29 km | Bayern | TenneT
Bundesfachplanung
entfällt
Bau
Inbetriebnahme
Verlauf
Die 29 km lange Trasse entspricht der des Abschnitts D2 im Vorhaben 5. Sie beginnt westlich von Goppeltshof und verläuft in südlicher Richtung mit Tendenz nach Osten bis auf die Höhe von Altenthann. Von hier verläuft sie weiter in Richtung Südosten und westlich an Brennberg vorbei bis Frauenzell. Ab Frauenzell behält die Trasse weiter die Richtung Süden bei, jedoch mit Tendenz nach Westen. Hierbei verläuft sie an Wiesent und östlich von Wörth an der Donau vorbei, bis sie nordwestlich von Pfatter die Donau quert und auf der Höhe von Pfatter endet.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | 29 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 6. Dezember 2024
Der Bundesbedarfsplan sieht für den Bestandteil Landkreis Börde – Isar aufgrund seiner besonderen Eilbedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundesfachplanung vor. Der Abschnitt Nittenau – Pfatter konnte daher direkt ins Planfeststellungsverfahren starten.
Der Vorhabenträge TenneT hat zeitgleich mit dem Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt D2 eine einheitliche Entscheidung gemäß § 26 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für den Abschnitt D2 der Vorhaben 5 und 5a beantragt. Die Bundesnetzagentur hat das Vorhaben 5a in die Planfeststellung für das Vorhaben 5 einbezogen und für das Vorhaben 5a Antragskonferenzen durchgeführt, auf deren Grundlage die jeweiligen Untersuchungsrahmen nun erlassen wurden. Für die Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG ist die Erstellung gemeinsamer Unterlagen für das Vorhaben 5 und 5a durch den Vorhabenträger vorgesehen. Gemäß § 18 Absatz 3a NABEG ist bei Einbeziehung von Erdkabeln nach § 26 Satz 2 NABEG der durch die Bundesfachplanung bestimmte Trassenkorridor des Vorhabens im Sinne von § 2 Absatz 3, 5 und 6 des Bundesbedarfsplangesetzes zu beachten. Das heißt für das Vorhaben 5a, dass der Trassenkorridor, der in der Bundesfachplanung für das Vorhaben 5 durch die Bundesnetzagentur festgelegt wurde, zu beachten ist. Eine Prüfung in Frage kommender Alternativen ist für den beabsichtigten Verlauf der Trasse auf diesen Trassenkorridor beschränkt. Eine Prüfung außerhalb dieses Trassenkorridors ist nur aus zwingenden Gründen durchzuführen. Sie ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Leerrohre oder die Erdkabel einzeln oder im Zusammenwirken mit dem Vorhaben nach § 34 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) unzulässig wären oder gegen die Verbote des § 44 Absatz 1 auch in Verbindung mit Absatz 5 des BNatSchG verstoßen würden.
Der Vorhabenträger TenneT hat am 11. Juni 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4) (zip, 90 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 18 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (zip, 62 MB)
Anlage 2 | Typicals (zip, 10 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur anstelle einer Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 30. Juli 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
TenneT hat auf seiner Website eine Präsentation mit weiteren Informationen zum schriftlichen Verfahren bereitgestellt.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 24. September 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 29. Juni 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 31. Juli 2023 bestätigt.
Gesamtunterlagen (Inhaltsverzeichnis, Teile A-M, Deckblattverfahren) (zip, 4,36 GB)
Inhaltsverzeichnis | Gliederung der Unterlagen gemäß §21 NABEG (pdf, 290 KB)
Teil A | Allgemeiner Teil (zip, 11 MB)
Teil B | Alternativenbetrachtung und Ermittlung der Vorzugstrasse (zip, 47 MB)
Teil C | Trassierungstechnischer Teil (zip, 93 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 87 MB)
Teil E | Nachweise (zip, 1,42 GB)
Teil F | UVP-Bericht (zip, 518 MB)
Teil G | Natura-2000-Verträglichkeitsuntersuchung (zip, 14 MB)
Teil H | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 17 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 469 MB)
Teil J | Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 65 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 522 MB)
Teil L | Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 1,12 GB)
Teil M | Dokumentation zu den verwendeten Daten und Informationen (zip, 779 KB)
Nach Erklärung der Vollständigkeit hat der Vorhabenträger die eingereichten Unterlagen um den abgeänderten Unterlagensatz »Deckblatt I« ergänzt. Dies betrifft die Unterlagenteile A1, A3, F, H, H1, H3 und K5. Die Änderungen sind kenntlich gemacht.
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 21. August bis zum 20. Oktober 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 20. Februar 2024 in Regensburg.
Erörterungstermin Vorhaben 5 und 5a, Abschnitt D2 (20.02.2024, Regensburg)
Der Vorhabenträger hat am 16. Mai 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG gestellt. Eine Änderung des Trassenverlaufs ist dadurch nicht vorgesehen. Die konkreten Änderungen durch die zweite Planänderung sind an den Blaufärbungen in den ausgelegte Unterlagen zu erkennen. Die erneute förmliche Auslegung gemäß § 22 Absatz 1 UVPG beschränkte sich inhaltlich auf diese zweite Planänderung. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt. Betroffene Behörden, Vereinigungen und Dritte, die aufgrund der Änderungen erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, konnten vom 15. Juli bis zum 29. August 2024 Stellungnahmen und Einwendungen erheben.
Teil A | Allgemeiner Teil (pdf, 3,2 GB)
Teil C | Trassierungstechnischer Teil (zip, 83 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 71 MB)
Teil E | Nachweise (zip, 1 GB)
Teil F | UVP-Bericht (zip, 690 MB)
Teil H | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 8 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 799 MB)
Teil J | Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 6 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 166 MB)
Teil L | Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 292 MB)
Teil M | Dokumentation zu den verwendeten Daten und Informationen (zip, 571 KB)
Gesamtunterlagen (zip, 3,2 GB)
Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Der Vorhabenträger hat am 10. Juli 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Die Veröffentlichung der Planänderungsunterlagen dient ausschließlich als Informationsangebot. Da der Kreis der Betroffenen bekannt ist, wird auf eine förmliche Auslegung der Planänderungsunterlagen verzichtet. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, werden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme beziehungsweise Einwendung informiert.
Inhaltsverzeichnis (pdf, 301 KB)
Teil A1 | Erläuterungsbericht zum Deckblatt III (pdf, 218 KB)
Teil C2 | Trassierungstechnischer Teil (zip, 39 MB)
Teil D3 | Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 59 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 22. November 2024 den Plan festgestellt. Die Trasse ist rund 29 km lang und beginnt westlich von Goppeltshof in der Gemeinde Nittenau im Landkreis Regensburg. Sie endet nordwestlich von Pfatter, ebenfalls im Landkreis Regensburg. Im Verlauf wird auch die Donau unterquert. Dafür wird die Stromleitung mittels einer HDD-Bohrung (Horizontal Directional Drilling) durch das Erdreich unter dem Fluss geführt.
Vorzeitiger Baubeginn
Die Bundesnetzagentur hat insgesamt acht Anträge auf vorzeitigen Baubeginn genehmigt.