Klein Rogahn/Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Raum Salzwedel / Arendsee / Seehausen
Raum Salzwedel / Arendsee / Seehausen – Landkreis Börde
Sachsen-Anhalt Nord
Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord
Thüringen/Sachsen
Münchenreuth – Marktredwitz
Marktredwitz – Pfreimd
Pfreimd – Nittenau
Nittenau – Pfatter
Pfatter – A 92 bei Isar
Konverterbereich Isar
Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Isar (SuedOstLink, SuedOstLink+)
Pfatter – A 92 bei Isar (Abschnitt D3a)
45 km | Bayern | TenneT
Bundesfachplanung
entfällt
Bau
Inbetriebnahme

Verlauf
Die genehmigte rund 45 km lange Trasse beginnt südlich der Donau bei Pfatter im Landkreis Regensburg. Nach der westlichen Umgehung des Johannisholzes strebt die Trasse weitgehend geradlinig nach Süden. Dabei verläuft sie zwischen Aufhausen und Sünching, zwischen Grafentraubach und Laberweinting sowie westlich von Bayerbach bei Ergoldsbach. Die Trasse erreicht zwischen Mettenbach und Grießenbach das Isartal. Schließlich verläuft sie entlang der Kreisstraße LA 22 geradlinig zur A 92 und endet nach Unterquerung der A92 nahe des Kraftwerks Isar.
Der Trassenverlauf ist deckungsgleich mit dem Abschnitt D3a des Vorhabens 5.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | 45 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 25. April 2025
Der Bundesbedarfsplan sieht für den Bestandteil Landkreis Börde – Isar aufgrund seiner besonderen Eilbedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundesfachplanung vor. Der Abschnitt Pfatter – A 92 bei Isar konnte daher direkt ins Planfeststellungsverfahren starten.
Die Bundesnetzagentur hat für den Abschnitt D3a der Vorhaben 5 und 5a ein einheitliches Planfeststellungsverfahren geführt. Gemäß § 18 Absatz 3a NABEG ist bei Einbeziehung von Erdkabeln nach § 26 Satz 2 NABEG der durch die Bundesfachplanung bestimmte Trassenkorridor des Vorhabens im Sinne von § 2 Absatz 3, 5 und 6 des Bundesbedarfsplangesetzes zu beachten. Das hieß für das Vorhaben 5a, dass der Trassenkorridor, der in der Bundesfachplanung für das Vorhaben 5 durch die Bundesnetzagentur festgelegt wurde, zu beachten war. Eine Prüfung in Frage kommender Alternativen war für den beabsichtigten Verlauf der Trasse auf diesen Trassenkorridor beschränkt. Eine Prüfung außerhalb dieses Trassenkorridors ist nur aus zwingenden Gründen durchzuführen. Sie ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Leerrohre oder die Erdkabel einzeln oder im Zusammenwirken mit dem Vorhaben nach § 34 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) unzulässig wären oder gegen die Verbote des § 44 Absatz 1 auch in Verbindung mit Absatz 5 des BNatSchG verstoßen würden.
Der Vorhabenträger TenneT hat am 9. Juli 2021 einen Antrag auf einen einheitlichen Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG sowie nach § 26 Satz 2 NABEG gestellt für den Abschnitt D3a des Vorhabens 5 sowie des Bestandteils Landkreis Börde – Isar des Vorhabens 5a. Der Antrag enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Die Bundesnetzagentur wird das Vorhaben 5a in die Planfeststellung für das Vorhaben 5 einbeziehen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4) (zip, 58 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 21 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (zip, 34 MB)
Anlage 2 | Typicals (zip, 3 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur anstelle einer Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 27. August 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 18. Oktober 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 31. August 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 29. September 2023 bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 3,7 GB)
Anlage A: Allgemeiner Teil (zip, 20 MB)
Anlage B: Alternativenbetrachtung und Vorzugstrasse (zip, 23 MB)
Anlage C: Trassierungstechnischer Teil (zip, 167 MB)
Anlage D: Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 121 MB)
Anlage E: Nachweise (zip, 741 MB)
Anlage F: UVP-Bericht (zip, 697 MB)
Anlage G: Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung (zip, 31 MB)
Anlage H: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 7,7 MB)
Anlage I: Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 364 MB)
Anlage J: EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 76 MB)
Anlage K: Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (pdf, 557 MB)
Anlage L: Gutachten, Konzepte, sonstige Unterlagen (zip, 842 MB)
Anlage M: Dokumentation zu verwendeten Daten und Informationen (zip, 2,7 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 16. Oktober bis zum 15. Dezember 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 17. April 2024 in Regensburg.
Erörterungstermin Vorhaben 5 und 5a, Abschnitt D3a (17.04.2024, Regensburg)
Der Vorhabenträger hat am 31. Juli 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme beziehungsweise Einwendung informiert.
Gesamtunterlagen (zip, 1,3 GB)
Anlage A: Allgemeiner Teil (zip, 31 MB)
Anlage C: Trassierungstechnischer Teil (zip, 133 MB)
Anlage D: Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 130 MB)
Anlage E: Nachweise (zip, 459 MB)
Anlage G: Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung (zip, 6 MB)
Anlage I: Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 263 MB)
Anlage J: EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 10 MB)
Anlage K: Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (pdf, 168 MB)
Anlage L: Gutachten, Konzepte, sonstige Unterlagen (zip, 123 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 19. Dezember 2024 den Plan festgestellt. Die Trasse ist rund 45 km lang. Sie beginnt bei Pfatter im Landkreis Regensburg und endet nahe des Kraftwerks Isar.
Gesamtunterlagen (zip, 686 MB)
Planfeststellungsbeschluss (pdf, 9 MB)
Teil C | Technik und Trassierung (zip, 124 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 115 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 112 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 275 MB)
Teil L | Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 49 MB)
Informationen zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Bekanntmachung Erlass Planfeststellungsbeschluss gemäß § 24 NABEG (pdf, 109 KB)
Vorzeitiger Baubeginn
Die Bundesnetzagentur hat insgesamt drei Anträge auf vorzeitigen Baubeginn genehmigt.