Klein Rogahn/Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Raum Salzwedel / Arendsee / Seehausen
Raum Salzwedel / Arendsee / Seehausen – Landkreis Börde
Sachsen-Anhalt Nord
Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord
Thüringen/Sachsen
Münchenreuth – Marktredwitz
Marktredwitz – Pfreimd
Pfreimd – Nittenau
Nittenau – Pfatter
Pfatter – A 92 bei Isar
Konverterbereich Isar
Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Isar (SuedOstLink, SuedOstLink+)
Konverterbereich Isar (Abschnitt D3b)
2 km | Bayern | TenneT
Bundesfachplanung
entfällt
Bau
Inbetriebnahme

Verlauf
Die festgelegte Trasse ist dieselbe, der für den Abschnitt D3b des Vorhabens 5 festgestellt wurde. Sie beginnt unmittelbar südlich der Autobahn 92 am Rastplatz Wattenbacher Au. Die Gleichstrom-Erdkabel-Leitung verläuft zunächst parallel zur Autobahn und erreicht einen daran angrenzenden Konverterstandort im Markt Essenbach. Die für die Anbindung an den Netzverknüpfungspunkt erforderlichen Wechselstrom-Leitungen in Erdkabelausführung verlassen den Konverterstandort im Süden und streben anschließend auf den Netzverknüpfungspunkt zu. Dabei umgehen sie die vorhandenen Siedlungsbereiche und queren die vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen und Landschaftselemente.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | 2 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 13. Februar 2025
Der Bundesbedarfsplan sieht für den Bestandteil Landkreis Börde – Isar aufgrund seiner besonderen Eilbedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundesfachplanung vor. Der Abschnitt Konverterbereich Isar konnte daher direkt ins Planfeststellungsverfahren starten.
Der Vorhabenträger TenneT hat zeitgleich mit dem Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt D3b eine einheitliche Entscheidung gemäß § 26 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für den Abschnitt D3b der Vorhaben 5 und 5a beantragt. Die Bundesnetzagentur hat das Vorhaben 5a in die Planfeststellung für das Vorhaben 5 einbezogen und für das Vorhaben 5a Antragskonferenzen durchgeführt, auf deren Grundlage die jeweiligen Untersuchungsrahmen nun erlassen wurden. Für die Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG ist die Erstellung gemeinsamer Unterlagen für das Vorhaben 5 und 5a durch den Vorhabenträger vorgesehen. Gemäß § 18 Absatz 3a NABEG ist bei Einbeziehung von Erdkabeln nach § 26 Satz 2 NABEG der durch die Bundesfachplanung bestimmte Trassenkorridor des Vorhabens im Sinne von § 2 Absatz 3, 5 und 6 des Bundesbedarfsplangesetzes zu beachten. Das heißt für das Vorhaben 5a, dass der Trassenkorridor, der in der Bundesfachplanung für das Vorhaben 5 durch die Bundesnetzagentur festgelegt wurde, zu beachten ist. Eine Prüfung in Frage kommender Alternativen ist für den beabsichtigten Verlauf der Trasse auf diesen Trassenkorridor beschränkt. Eine Prüfung außerhalb dieses Trassenkorridors ist nur aus zwingenden Gründen durchzuführen. Sie ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Leerrohre oder die Erdkabel einzeln oder im Zusammenwirken mit dem Vorhaben nach § 34 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) unzulässig wären oder gegen die Verbote des § 44 Absatz 1 auch in Verbindung mit Absatz 5 des BNatSchG verstoßen würden.
Der Vorhabenträger TenneT hat am 9. Juli 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4) (zip, 42 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 14 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (zip, 24 MB)
Anlage 2 | Typicals (zip, 3 MB)
Anlage 3 | Öffentlichkeitsbeteiligung (pdf, 242 KB)
Anlage 4 | Datengrundlagen (pdf, 609 KB)
Rückstellung der Konvertersuchräume 2 und 4-Nord
Am 23. Juli 2021 hat die Bundesnetzagentur nach aktueller Erkenntnislage die Einschätzung des Vorhabenträgers bestätigt, die Konverterstandortsuchräume 2 und 4-Nord in den weiteren Untersuchungen in Bezug zu Vorhaben 5a nicht weiter als ernsthaft in Betracht kommende Alternativen zu berücksichtigen.
Eine formelle Entscheidung über den Konverterstandort trifft die Bundesnetzagentur erst im Planfeststellungsbeschluss.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur anstelle einer Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Sie konnten zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 18. Oktober 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 30. November 2022 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 30. Dezember 2022 bestätigt.
Beachten Sie bitte, dass die Unterlagen am 15. Februar 2023 um Dateien ergänzt wurden, die in der ursprünglichen Internetveröffentlichung vom 16. Januar 2023 nicht enthalten waren.
Gesamtunterlagen (zip, 893 MB)
Anlage A: Allgemeiner Teil (zip, 47 MB)
Anlage B: Alternativenbetrachtung und Vorzugstrasse (zip, 14 MB)
Anlage C: Trassierungstechnischer Teil (zip, 41 MB)
Anlage D: Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 8 MB)
Anlage E: Nachweise (zip, 96 MB)
Anlage F: UVP-Bericht (zip, 88 MB)
Anlage G: Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung (zip, 16 MB)
Anlage H: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 6 MB)
Anlage I: Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 55 MB)
Anlage J: Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (zip, 9 MB)
Anlage K: Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 27 MB)
Anlage L: Gutachten, Konzepte, sonstige Unterlagen (zip, 249 MB)
Anlage M: Dokumentation zu verwendeten Daten und Informationen (zip, 1 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 23. Februar bis zum 24. April 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Bekanntmachung Vorhaben 5 und 5a, Abschnitt D3b (pdf, 547 KB)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 4. Juli 2023 in Essenbach.
Erörterungstermin Vorhaben 5 und 5a, jeweils Abschnitt D3b (04.07.2023, Essenbach)
Der Vorhabenträger hat am 14. August 2023 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Eine Änderung des Trassenverlaufs ist nicht vorgesehen. Es soll jedoch eine Änderung der Baustelleneinrichtungsfläche des Konverters für das Vorhaben 5 in Essenbach vorgenommen werden. Die Veröffentlichung der Planänderungsunterlagen dient ausschließlich als Informationsangebot. Da der Kreis der Betroffenen bekannt ist, wird auf eine förmliche Auslegung der Planänderungsunterlagen verzichtet. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, werden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme beziehungsweise Einwendung informiert.
Planänderung (alle Unterlagen) (zip, 21 MB)
Teil A1 (Anlage 2): Erläuterungsbericht (pdf, 291 KB)
Teil D: Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 655 KB)
Teil F: UVP-Bericht (pdf, 8 MB)
Der Vorhabenträger hat am 30. November 2023 einen weiteren Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Eine Änderung des Trassenverlaufs ist nicht vorgesehen. Die erneute förmliche Auslegung gemäß § 22 Absatz 1 UVPG beschränkte sich inhaltlich auf die Änderungen im Teil N1 (Erschütterungsgutachten Konverter) und im Teil F (UVP-Bericht).
Gesamtdownload (Vollständiger Unterlagensatz der Planänderung) (zip, 322 MB)
Inhaltsverzeichnis (pdf, 115 KB)
Teil A: Erläuterungsbericht (zip, 1 MB)
Teil C: Technische Angaben zum Vorhaben (zip, 31 MB)
Teil D: Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 12 MB)
Teil E: Nachweise (zip, 94 MB)
Teil F: UVP-Bericht (zip, 25 MB)
Teil G: Bericht Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung (zip, 8 MB)
Teil H: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 6 MB)
Teil I: Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 41 MB)
Teil J: Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (zip, 2 MB)
Teil K: Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 34 MB)
Teil L: Gutachten, Konzepte, sonstige Unterlagen (zip, 68 MB)
Teil N1: Erschütterungsgutachten (zip, 2 MB)
Vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnten sich vom 5. Februar bis zum 19. März 2024 äußern. Äußerungen konnten nur hinsichtlich der Änderungen im Teil N1 (Erschütterungsgutachten Konverter) und Teil F (UVP-Bericht) eingereicht werden.
Bekanntmachung zur Planänderung (pdf, 134 KB)
Hinsichtlich der weiteren Planänderung dient die Veröffentlichung der Unterlagen ausschließlich als Informationsangebot. Da der Kreis der Betroffenen bekannt ist, wurde auf eine förmliche Auslegung der Planänderungsunterlagen bei den weiteren Änderungen verzichtet. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme beziehungsweise Einwendung informiert.
Die Bundesnetzagentur hat am 29. April 2024 den Plan festgestellt. Die Trasse ist rund 2 km lang und liegt in den Gemeinden Essenbach und Niederaichbach. Sie beginnt südlich der Autobahn 92 am Rastplatz Wattenbacher Au und endet rund 650 Meter weiter in östlicher Richtung an den Konverterstandorten im Markt Essenbach. Südlich der beiden Konverter binden 380-kV-Wechselstromleitungen als Erdkabel den Netzverknüpfungspunkt Isar an.
Bekanntmachung zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses (pdf, 111 KB)
Gesamtunterlagen (zip, 132 MB)
Der Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 20. Juli 2024 die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 29. April 2024 beantragt. Die Änderung bezieht sich auf die technische Optimierung der Querung 004 sowie den Tausch der Start- und Zielgruben. Dieser führt dazu, dass die umfangreichere Baustelleneinrichtungsfläche sowie der Baustellenverkehr im Bereich der Startgruben nun nicht mehr auf Flächen stattfinden, die nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden können. Zudem wird so die Rodung von Feldgehölzen vermieden. Auf Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen hat die Bundesnetzagentur am 23. September 2024 einen Änderungsbescheid erlassen.
Änderungsbescheid für den Abschnitt Konverterbereich Isar (zip, 5 MB)
Der Vorhabenträger hat am 15. Oktober 2024 die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 29. April 2024 beantragt. Er hat zwischenzeitlich in den Gemarkungen Ohu, Mettenbach und Niederaichbach die Flächen final sichern können, die er für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktionalität benötigt (sogenannte CEF-Maßnahmen). Diesen aktuellen Sicherungsstand hat er mit der vorliegenden Planänderung eingebracht. Auf Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen hat die Bundesnetzagentur am 27. Januar 2025 einen Änderungsbescheid gemäß § 18 Absatz 5 NABEG in Verbindung mit § 43d EnWG in Verbindung mit § 76 Absatz 2 VwVfG erlassen.
Änderungsbescheid CEF-Flächen (pdf, 141 KB)
Teil I2 | Maßnahmenblätter zu Schutzgütern des Landschaftspflegerischen Begleitplans (pdf, 1 MB)
Teil D4.1 | Kompensationsverzeichnis (pdf, 235 KB)
Vorzeitiger Baubeginn
Die Bundesnetzagentur hat insgesamt drei Anträge auf vorzeitigen Baubeginn genehmigt. Mit dem Bau der Leitung wurde im vierten Quartal 2023 begonnen.