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    Bürstadt – BASF (Ludwigshafen am Rhein)

    Bürstadt – BASF (Ludwigshafen am Rhein)

    etwa 13 km | Hessen, Rheinland-Pfalz | Amprion

     

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit Q1 2022

    möglicher Trassenverlauf des Vorhabens 67 Bürstadt - BASF (BBPlG-Vorhaben 67)
    Status

    Plan und Unterlagen

    Anhörungsverfahren

    Erörterungstermin

    Planfeststellungsbeschluss


    Verlauf

    Das Vorhaben beginnt auf der östlichen Seite der Umspann­anlage Bürstadt auf dem Gebiet der Stadt Lampert­heim in Hessen. Die vorgeschlagene Trasse verläuft in Richtung Süd­westen und quert den Rhein, in dessen Mitte sich die Landes­grenze zu Rheinland-Pfalz befindet. Dabei folgt die neue Strom­trasse auf den ersten Kilo­metern dem Verlauf einer bestehenden Freileitung. Am linken Rhein­ufer auf dem Gebiet der Stadt Worms knickt die Trasse nach Süd­osten ab und quert kurz darauf den Bereich Nonnen­busch mit Gehölz­beständen in der Gemeinde Boben­heim-Roxheim. Zwischen der Bundes­straße 9 und der östlich der Straße liegenden geplanten Wasser­fläche zur Kies- und Sand­gewinnung im Gewann Bonnau verläuft die Trasse in südlicher Richtung. Dabei erfolgt eine Bündelung des beab­sichtigten Trassen­verlaufs mit der Bundes­straße 9. Im Bereich der Fluss­aue Peters­au, die zur Stadt Franken­thal (Pfalz) gehört, quert die Trasse die Bundes­straße in Richtung Silber­see. Dort trifft sie wieder auf die bestehende Leitung bis zum Punkt Rox­heim in Franken­thal. Ab dem Punkt Rox­heim orientiert sich die Trasse weiter am Verlauf der Bundes­straße auf westlicher Seite. Am Autobahn­kreuz Ludwigs­hafen-Nord wird die Autobahn 6 überspannt und die vorhandene Trasse einer Hoch­spannungs­freileitung genutzt. Diese verläuft am Rand des Gewerbe­gebiets Nachtweide in Ludwigs­hafen am Rhein. Südlich der Anschluss­stelle Ludwigshafen-Pfingstweide der Bundes­straße 9 wird die Landes­straße 523 zweimal gekreuzt. Die Trasse endet schließlich in der Umspann­anlage auf dem Areal des Chemie­unternehmens BASF in Ludwigs­hafen.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Hessen, Rheinland-Pfalz

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Ersatzneubau; Parallelneubau; Umbeseilung

    Länge

    etwa 13 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 31. Dezember 2023

    Der Bundes­bedarfsplan sieht für das Vorhaben aufgrund seiner besonderen Eil­bedürftig­keit den Verzicht auf eine Bundes­fachplanung vor. Es konnte daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Der Vorhaben­träger Amprion hat am 8. Februar 2022 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Die Bundes­netz­agentur hat aufgrund des aktuellen Infektions­geschehens anstelle einer Antrags­konferenz ein schrift­liches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Die betrof­fenen Träger öffent­licher Belange, die aner­kannten Umwelt­vereini­gungen sowie die interes­sierte Öffent­lichkeit konnten bis zum 4. Mai 2022 zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Planfest­stellung erheb­lichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewon­nenen Infor­mationen ermög­lichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzu­legen.

    Auf Grund­lage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 30. September 2022 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG)
    Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)
    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

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