Emden – Landkreisgrenze Leer/Emsland
Landkreisgrenze Leer/Emsland – Wietmarschen/Geeste
Grenzkorridor II – Hanekenfähr (DolWin4)
Emden – Landkreisgrenze Leer/Emsland (Abschnitt NDS1)
30 km | Niedersachsen | Amprion
Bundesfachplanung
entfällt
Bau
Inbetriebnahme

Verlauf
Die Trasse verläuft innerhalb der Trassenkorridore der Bundesfachplanungs-Abschnitte Emden Ost – Raum Bunde und Raum Bunde – Raum Wietmarschen von Vorhaben 1 (A-Nord).
Der circa 32 km lange Abschnitt NDS1 von A-Nord startet am Netzverknüpfungspunkt Emden Ost. Östlich des Konverters Emden-Petkum treten die Vorhaben DolWin4 und BorWin4 am sogenannten Aufsprungpunkt hinzu und verlaufen für die folgenden circa 30 km parallel zur Trasse von A-Nord. Diese gemeinsame Trasse unterquert zunächst den Ems-Seiten-Kanal und die Ems mit speziellen technischen Bauweisen. Südlich der Ems verläuft sie durch das Rheiderland, in Grenznähe zu den Niederlanden, unterquert die Autobahn 280 und endet an der Landkreisgrenze Leer/Emsland bei Rhede (Ems), wo der Abschnitt NDS2 beginnt.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Niedersachsen |
technische Daten | Gleichstrom, 320 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | 30 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 10. Dezember 2024
Der Bundesbedarfsplan sieht für den Bestandteil Emden – Wietmarschen/Geeste aufgrund seiner besonderen Eilbedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundesfachplanung vor. Der Abschnitt konnte daher direkt ins Planfeststellungsverfahren starten.
Die Bundesnetzagentur hat für die Vorhaben 78 und 79 (BorWin4, Grenzkorridor II – Hanekenfähr) und 1 (A-Nord, Emden Ost – Osterath) ein einheitliches Planfeststellungsverfahren geführt. Ab dem Aufsprungpunkt östlich des Konverters Emden-Petkum (dem Punkt, ab dem die Vorhaben 78 und 79 mit dem Vorhaben 1 gebündelt werden) verlaufen die Trassen bis zur südlichen Abschnittsgrenze parallel.
Die Vorhabenträger Amprion und Amprion Offshore haben am 8. Oktober 2021 einen Antrag auf einen einheitlichen Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG sowie nach § 26 Satz 2 NABEG gestellt für den Abschnitt NDS1 des Vorhabens 1 sowie des Bestandteils Emden – Wietmarschen/Geeste der Vorhaben 78 und 79. Die Bundesnetzagentur wird die Vorhaben 78 und 79 in die Planfeststellung für das Vorhaben 1 einbeziehen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4, Struktur des Antrags, Anhang) (zip, 30 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 6 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (pdf, 1 MB)
Anlage 2 | Vorschlagstrasse (pdf, 10 MB)
Anlage 3 | Trassierung (pdf, 4 MB)
Anlage 4 | Raumplan (pdf, 2 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 23. November 2021 in Bunde eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben den Vorhabenträgern die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 1, 78 und 79, jeweils Abschnitt 1 (23.11.2021, Bunde)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 26. Januar 2022 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 31. März 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 11. Mai 2023 bestätigt.
Beachten Sie bitte, dass die Unterlage H (Anlage 1.6) am 9. Juni 2023 gegenüber der ursprünglichen Veröffentlichung vom 26. Mai 2023 durch eine Datei mit einer verbesserten Kartendarstellung ersetzt worden ist.
Gesamtunterlagen (zip, 1,85 GB)
Teil A | Allgemeine Unterlagen (zip, 56 MB)
Teil B | Alternativenvergleich (zip, 6 MB)
Teil C | Trassierungstechnische Unterlagen (zip, 192 MB)
Teil D | Eigentumsbelange (zip, 2 MB)
Teil E | Immissionen und weitere Nachweise (zip, 163 MB)
Teil F | Umweltfachliche Unterlagen (zip, 325 MB)
Teil G | Raumordnung und sonstige Belange (zip, 35 MB)
Teil H | Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 184 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 26. Mai bis zum 26. Juli 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen nach § 21 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG für die Vorhaben 1, 78 und 79, Abschnitt NDS1 (pdf, 571 KB)
Die Bundesnetzagentur diskutierte bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 28. und 29. November 2023 in Bunde.
Erörterungstermin Vorhaben 1, 78 und 79, jeweils Abschnitt NDS1 (28.-29.11.2023, Bunde)
Synopse
Zur Vorbereitung des Erörterungstermins hatte die Bundesnetzagentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhabenträgers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.
Am 3. Mai 2024 hat der Vorhabenträger Unterlagen vorgelegt, die nach § 73 Absatz 8 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) eine Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen darstellen. Die Bundesnetzagentur wertet dies als erste Änderung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG.
Landschaftspflegerischer Begleitplan, Maßnahmenblätter CEF-Maßnahmen (Unterlage F4.11) (pdf, 4 MB)
Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme beziehungsweise Einwendung informiert.
Die Bundesnetzagentur hat am 21. August 2024 den Plan festgestellt. Die Trasse ist rund 30 km lang und entspricht vollständig dem vorgeschlagenen Trassenverlauf.
Gesamtunterlagen (zip, 582 MB)
Ordnerverzeichnis (pdf, 115 KB)
Planfeststellungsbeschluss (pdf, 8 MB)
Ordner 1: Technische Pläne (zip, 151 MB)
Ordner 2: Technische Listen und Rechtserwerb (zip, 78 MB)
Ordner 3: Kompensationsverzeichnis und Maßnahmenblätter (zip, 227 MB)
Ordner 4: Naturschutz und wasserrechtliche Erlaubnisse (zip, 117 MB)
Informationen zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Die Vorhabenträger Amprion und Amprion Offshore haben am 9. Oktober 2024 einen Antrag auf Planänderung für den Abschnitt gestellt (1. Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens). Beantragt wurde die dauerhafte Gewässerumverlegung im Bereich des Ems-Seitenkanals und der Vortriebsbaugrube auf der südlichen Seite des Ems-Seitenkanals für das System A der Vorhaben 1, 78 und 79. Die Bundesnetzagentur hat daraufhin am 10. Dezember 2024 einen Ergänzungsbescheid zum Planfeststellungsbeschluss vom 21. August 2024 erlassen.
Vorzeitiger Baubeginn
Der Vorhabenträger Amprion hat am 13. September 2023 einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn für den Abschnitt gestellt. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag am 19. Oktober 2023 genehmigt.