Hemmingstedt / Epenwöhrden – Pöschendorf / Hadenfeld / Kaisborstel / Agethorst / Mehlbek

    Grenzkorridor N-V – Pöschendorf / Hadenfeld / Kaisborstel / Agethorst / Mehlbek (NordOstLink)

    Hemmingstedt / Epenwöhrden – Pöschendorf / Hadenfeld / Kaisborstel / Agethorst / Mehlbek (Bestandteil 2)

    etwa 39 km | Schleswig-Holstein | 50Hertz; TenneT

    Bestandteil 2

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit Q3 2024

    Vorschlagstrasse des Bestandteils Hemmingstedt / Epenwöhrden – Pöschendorf / Hadenfeld / Kaisborstel / Agethorst / Mehlbek (BBPlG-Vorhaben 81b)
    Status

    Plan und Unterlagen

    Anhörungsverfahren

    Erörterungstermin

    Planfeststellungsbeschluss


    Verlauf

    Die Vorschlagstrasse beginnt in der Gemeinde Hemmingstedt im Kreis Dithmarschen im Nordwesten Schleswig-Holsteins südwestlich der Stadt Heide. In südöstlicher Richtung quert die Vorschlagstrasse den Nord-Ostsee-Kanal und verläuft östlich von Schenefeld bis zur Gemeinde Pöschendorf im Kreis Steinburg, wo sie endet.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz
    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Schleswig-Holstein

    technische Daten

    Gleichstrom, 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse, Parallelneubau

    Länge

    etwa 39 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 31. Januar 2025

    Die Vorhabenträger haben bei der Bundesnetzagentur einen gemeinsamen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für die Vorhaben 81 und 81a sowie für folgende Bestandteile der Vorhaben 81b bis 81f des Bundesbedarfsplangesetzes gestellt:

    Vorschlagstrassen der BBPlG-Vorhaben 81 und 81a bis 81f

    Die Bundesnetzagentur hat die Verfahren der Vorhaben und jeweiligen Bestandteile zu einem einheitlichen Verfahren verbunden. Die Vorhaben sollen in einer Stammstrecke (parallel geführte Kabelgräben) gebündelt und in einem gemeinsamen Schutzstreifen geführt werden. Die Bundesnetzagentur wird hierfür ein einheitliches Verwaltungsverfahren durchführen und einen einheitlichen Planfeststellungsbeschluss erlassen.

    Die Vorhaben­träger 50Hertz und TenneT haben am 28. Juni 2024 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Am 29. Juli 2024 hat die Bundes­netz­agentur die Vollständig­keit des Antrags erklärt.

    Eine Shape-Datei mit dem Trassenvorschlag sowie Alternativen stellen die Vorhabenträger als Download im unteren Bereich auf deren Website zur Verfügung.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 27. August in Schwerin und am 29. August 2024 in Wilster zwei Antrags­konferenzen für die Vorhaben 81, 81a, 81b, 81c, 81d, 81e und 81f durchgeführt. Teil­nehmen konnten neben den Vorhaben­trägern die betrof­fenen Träger öffent­licher Belange, aner­kannte Umwelt­vereinigungen sowie die interes­sierte Öffent­lichkeit. Themen der Konferenz waren der im Antrag dargestellte Trassenverlauf, Angaben über in Frage kommende Alter­nativen sowie sonstige für die Plan­fest­stellung erheb­liche Fragen. Die auf den Antrags­konferenzen einge­holten Infor­mationen ermög­lichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzu­legen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenzen hat die Bundes­netz­agentur am 19. Dezember 2024 einen Untersuchungs­rahmen für die Plan­feststellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vor­zulegen hat.

    Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG)

    Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)

    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 27.08.2024
    BBPlG 81 BBPlG 81a BBPlG 81b BBPlG 81c BBPlG 81d BBPlG 81e BBPlG 81f Bestandteil2
    Planfeststellung
    veranstaltung 29.08.2024
    BBPlG 81 BBPlG 81a BBPlG 81b BBPlG 81c BBPlG 81d BBPlG 81e BBPlG 81f Bestandteil2
    Planfeststellung

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