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Hemmingstedt / Epenwöhrden - Hagen / Fuhlendorf / Bad Bramstedt / Bimöhlen
Grenzkorridor N-V – Wiemersdorf / Hardebek (NordOstLink)
Hemmingstedt / Epenwöhrden - Hagen / Fuhlendorf / Bad Bramstedt / Bimöhlen (Bestandteil 2)
etwa 72 km | Schleswig-Holstein | 50Hertz; TenneT
Bundesfachplanung
entfällt
Bau
Inbetriebnahme
Festlegung des Untersuchungsrahmens
Plan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Die Vorschlagstrasse beginnt in der Gemeinde Hemmingstedt im Kreis Dithmarschen im Nordwesten Schleswig-Holsteins südwestlich der Stadt Heide. In südöstlicher Richtung quert die Vorschlagstrasse den Nord-Ostsee-Kanal und verläuft östlich von Schenefeld im Kreis Steinburg. Im weiteren Verlauf werden Kellinghusen sowie Bad Bramstedt nördlich umgangen bis zur Gemeinde Bimöhlen im Kreis Segeberg.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Schleswig-Holstein |
technische Daten | Gleichstrom, 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse, Parallelneubau |
Länge | etwa 72 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 16. September 2024
Die Vorhabenträger haben bei der Bundesnetzagentur einen gemeinsamen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für die Vorhaben 81 und 81a sowie für folgende Bestandteile der Vorhaben 81b bis 81f des Bundesbedarfsplangesetzes gestellt:
- Vorhaben 81b (Bestandteil Hemmingstedt / Epenwöhrden – Pöschendorf / Hadenfeld / Kaisborstel / Agethorst / Mehlbek)
- Vorhaben 81c (Bestandteil Hemmingstedt / Epenwöhrden – Pöschendorf / Hadenfeld / Kaisborstel / Agethorst / Mehlbek)
- Vorhaben 81d (Bestandteil Hemmingstedt / Epenwöhrden – Seth / Leezen / Groß Niendorf / Travenbrück)
- Vorhaben 81e (Bestandteil Hemmingstedt / Epenwöhrden – Seth / Leezen / Groß Niendorf / Travenbrück)
- Vorhaben 81f (Bestandteil Hemmingstedt/Epenwöhrden – Hagen/Fuhlendorf/Bad Bramstedt/Bimöhlen)
Die Bundesnetzagentur hat die Verfahren der Vorhaben und jeweiligen Bestandteile zu einem einheitlichen Verfahren verbunden. Die Vorhaben sollen in einer Stammstrecke (parallel geführte Kabelgräben) gebündelt und in einem gemeinsamen Schutzstreifen geführt werden. Die Bundesnetzagentur wird hierfür ein einheitliches Verwaltungsverfahren durchführen und einen einheitlichen Planfeststellungsbeschluss erlassen.
Die Vorhabenträger 50Hertz und TenneT haben am 28. Juni 2024 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Am 29. Juli 2024 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags erklärt.
Eine Shape-Datei mit dem Trassenvorschlag sowie Alternativen stellen die Vorhabenträger als Download im unteren Bereich auf deren Website zur Verfügung.
Gesamtunterlagen (zip, 122 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 29 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (zip, 45 MB)
Anlage 2.1 | Raumwiderstandskarten (zip, 73 MB)
Anlage 2.2 | Regelarbeitsstreifen (zip, 755 KB)
Anlage 2.3 | Schutzstreifen (zip, 184 KB)
Die Bundesnetzagentur hat am 27. August in Schwerin und am 29. August 2024 in Wilster zwei Antragskonferenzen für die Vorhaben 81, 81a, 81b, 81c, 81d, 81e und 81f durchgeführt. Teilnehmen konnten neben den Vorhabenträgern die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen der Konferenz waren der im Antrag dargestellte Trassenverlauf, Angaben über in Frage kommende Alternativen sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf den Antragskonferenzen eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.