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    Thyrow – Großbeeren/Blankenfelde-Mahlow – Schönefeld mit Abzweig Bezirk Steglitz-Zehlendorf (Berlin) bis Landesgrenze

    Netzausbau und Verstärkung Berlin

    Thyrow – Großbeeren/Blankenfelde-Mahlow – Schönefeld mit Abzweig Bezirk Steglitz-Zehlendorf (Berlin) bis Landesgrenze (Abschnitt A)

    etwa 28 km | Brandenburg | 50Hertz

    Abschnitt A

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit Q1 2024

    möglicher Trassenverlauf des Abschnitts A von Thyrow nach Schönefeld einschließlich eines Abzweigs von Großbeeren/Blankenfelde-Mahlow bis zur Berliner Stadtgrenze des BBPlG-Vorhabens 87
    Status

    Plan und Unterlagen

    Anhörungsverfahren

    Erörterungstermin

    Planfeststellungsbeschluss


    Verlauf

    Beantragt sind zwei Leitungen: Zum einen wird die bestehende 220-kV-Leitung von Thyrow im Land­kreis Teltow-Fläming nach Berlin/Südost im Landkreis Dahme-Spree­wald durch eine neue 380-kV-Leitung ersetzt werden. Der Verlauf der be­antragten Leitung soll in großen Teilen mit der bestehenden Leitung gebündelt werden, insbesondere im Bereich zwischen Wietstock/Ludwigs­felde sowie der Auto­bahn 10. Der Ersatz­neubau für die bestehende Leitung soll in Bündelung mit der Land­straße 76 beziehungs­weise der Bundes­straße 96a verlaufen. Die neue Leitung soll unweit der bestehenden Leitung im Raum Waßmanns­dorf/Schönefeld enden.

    Zum anderen wurde eine neue 380-kV-Leitung beantragt, die ab der Gemeinde­grenze Blankenfelde-Mahlow/Großbeeren weiter in nord­westliche Richtung verläuft. Die neue Leitung kreuzt die Bundes­straße 101 auf Höhe von Heiners­dorf/Großbeeren und endet im Raum der Osdorfer Straße an der Landes­grenze zu Berlin. An der Gemeinde­grenze Blankenfelde-Mahlow/Großbeeren ist zudem ein neues Umspann­werk geplant.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Brandenburg

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Ersatzneubau; Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 28 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 5. Juli 2024

    Nach § 43m des Energie­wirtschafts­gesetzes (EnWG) wird von einer Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVP) und einer Prüfung des Arten­schutzes nach den Vorschriften des § 44 Absatz 1 des Bundes­naturschutz­gesetzes (BNatSchG) abgesehen.

    Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 31. Januar 2024 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den be­absichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 13. März 2024 in Pots­dam eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Themen waren neben den Methoden der Trassen- und Standort­findung auch weitere für die Plan­fest­stellung erhebliche Fragen, z. B. Gegen­stand und Umfang technischer, umwelt­fachlicher, raum­ordnerischer sowie sonstiger öffentlicher und privater Belange. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grund­lage der Ergeb­nisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 28. Juni 2024 einen Unter­suchungs­rahmen für die Planfest­stellung festge­legt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzu­legen hat.

    Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG)
    Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)
    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung05.07.2024
    BBPlG 87 Abschnitt A
    Planfeststellung
    veranstaltung 13.03.2024
    BBPlG 87 Abschnitt A
    Planfeststellung

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