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Thyrow – Großbeeren/Blankenfelde-Mahlow – Schönefeld mit Abzweig Bezirk Steglitz-Zehlendorf (Berlin) bis Landesgrenze
Netzausbau und Verstärkung Berlin
Thyrow – Großbeeren/Blankenfelde-Mahlow – Schönefeld mit Abzweig Bezirk Steglitz-Zehlendorf (Berlin) bis Landesgrenze (Abschnitt A)
etwa 28 km | Brandenburg | 50Hertz
Bundesfachplanung
entfällt
Bau
Inbetriebnahme
Plan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Beantragt sind zwei Leitungen: Zum einen wird die bestehende 220-kV-Leitung von Thyrow im Landkreis Teltow-Fläming nach Berlin/Südost im Landkreis Dahme-Spreewald durch eine neue 380-kV-Leitung ersetzt werden. Der Verlauf der beantragten Leitung soll in großen Teilen mit der bestehenden Leitung gebündelt werden, insbesondere im Bereich zwischen Wietstock/Ludwigsfelde sowie der Autobahn 10. Der Ersatzneubau für die bestehende Leitung soll in Bündelung mit der Landstraße 76 beziehungsweise der Bundesstraße 96a verlaufen. Die neue Leitung soll unweit der bestehenden Leitung im Raum Waßmannsdorf/Schönefeld enden.
Zum anderen wurde eine neue 380-kV-Leitung beantragt, die ab der Gemeindegrenze Blankenfelde-Mahlow/Großbeeren weiter in nordwestliche Richtung verläuft. Die neue Leitung kreuzt die Bundesstraße 101 auf Höhe von Heinersdorf/Großbeeren und endet im Raum der Osdorfer Straße an der Landesgrenze zu Berlin. An der Gemeindegrenze Blankenfelde-Mahlow/Großbeeren ist zudem ein neues Umspannwerk geplant.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Brandenburg |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Ersatzneubau; Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 28 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 5. Juli 2024
Nach § 43m des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird von einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) abgesehen.
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 31. Januar 2024 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 4 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 13. März 2024 in Potsdam eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren neben den Methoden der Trassen- und Standortfindung auch weitere für die Planfeststellung erhebliche Fragen, z. B. Gegenstand und Umfang technischer, umweltfachlicher, raumordnerischer sowie sonstiger öffentlicher und privater Belange. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 87, Abschnitt A (13.03.2024, Potsdam)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 28. Juni 2024 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.