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    Mecklar – Dipperz

    Dipperz – Bergrheinfeld West

    Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld West (Fulda-Main-Leitung)

    Dipperz – Bergrheinfeld West (Abschnitt B)

    etwa 102 km | Bayern, Hessen | TenneT

    Abschnitt B

    Planfeststellung

    Bau

    Inbetriebnahme

    Bundesfachplanung
    seit Q4 2021


    Verlauf

    Der vorgeschlagene Trassen­korridor beginnt im Umspann­werk Dipperz. Er verläuft zunächst auf kurzer Strecke in nord­westliche Richtung verläuft, bevor er der Autobahn 7 bis zum Autobahn­dreieck Fulda und anschließend der Autobahn 66 bis zur Gemeinde Neuhof folgt. Dort knickt der Korridor Richtung Süden ab und passiert die Landes­grenze zwischen der Gemeinde Sinntal (Hessen) und dem Markt Zeitlofs (Bayern). In einem leicht nach Osten geneigten Bogen verläuft der Vorschlags­trassen­korridor weiter Richtung Süden bis zur Gemeinde Gössenheim der Verwaltungs­gemeinschaft Gemünden am Main. Dort verschwenkt er Richtung Osten und führt südlich an der Gemeinde Werneck vorbei, bevor er am Umspann­werk Berg­rheinfeld West endet.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern, Hessen

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Typ

    Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau

    Kennzeichnungen

    Erdkabel-Pilotprojekt
    länderübergreifend

    Länge

    etwa 102 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 3. November 2023

    Anstelle einer Antrags­konferenz führte die Bundes­netz­agentur aufgrund der Corona-Pandemie für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit ein schrift­liches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch. Dabei wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglich­keit des vor­geschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt. Diese ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen fest­zulegen. Stellung­nahmen waren bis zum 30. Dezember 2021 möglich.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netz­agentur am 12. August 2022 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Die Unterlagen nach § 8 NABEG sind ab dem 6. November 2023 aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite abrufbar. Jede Person kann sich vom Beginn der Auslegung bis zum 5. Januar 2024 zu den beabsichtigten Trassen­korridoren äußern. Dazu zählen auch anerkannte Umwelt­vereinigungen, die in ihrem satzungs­gemäßen Aufgaben­bereich berührt sind. Ab Beginn der öffentlichen Auslegung sind auch die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und zur Stellung­nahme aufgefordert.

    Einwendungen können elektronisch oder schriftlich über­mittelt werden. Zur effizienteren Bearbeitung bittet die Bundes­netz­agentur darum, bevorzugt das entsprechende Online­formular zu nutzen. Weitere Informationen zu Ihren Beteiligungs­möglichkeiten finden Sie in der folgenden Bekannt­machung. Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Datenschutz.

    Erörterungstermin (§ 10 NABEG)
    Abschluss der Bundesfachplanung (§ 12 NABEG)

    Termine und Meldungen

    frist 06.11.2023-05.01.2024
    BBPlG 17 Abschnitt B
    Bundesfachplanung
    meldung29.09.2023
    BBPlG 17 Abschnitt B
    Bundesfachplanung
    meldung17.08.2022
    BBPlG 17 Abschnitt B
    Bundesfachplanung
    frist 26.11.-30.12.2021
    BBPlG 17 Abschnitt B
    Bundesfachplanung
    meldung11.11.2021
    BBPlG 17 Abschnitt B
    Bundesfachplanung
    meldung18.10.2021
    BBPlG 17 Abschnitt B
    Bundesfachplanung

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