Mecklar – Dipperz
Dipperz – Bergrheinfeld West
Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld West (Fulda-Main-Leitung)
Dipperz – Bergrheinfeld West (Abschnitt B)
etwa 102 km | Bayern, Hessen | TenneT

Verlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt im Umspannwerk Dipperz. Er verläuft zunächst auf kurzer Strecke in nordwestliche Richtung, bevor er der Autobahn 7 bis zum Autobahndreieck Fulda und anschließend der Autobahn 66 bis zur Gemeinde Neuhof folgt. Dort knickt der Korridor Richtung Süden ab und passiert die Landesgrenze zwischen der Gemeinde Sinntal (Hessen) und dem Markt Zeitlofs (Bayern). In einem leicht nach Osten geneigten Bogen verläuft der Trassenkorridor weiter Richtung Süden bis zur Gemeinde Gössenheim der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden am Main. Dort schwenkt er Richtung Osten und führt südlich an der Gemeinde Werneck vorbei, bevor er am Umspannwerk Bergrheinfeld West endet.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern, Hessen |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung; Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau |
Länge | etwa 102 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 22. Januar 2025
Der Vorhabenträger TenneT hat am 18. Oktober 2021 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anhänge I-VIII, Anlagen 1-O) (zip, 576 MB)
Antrag auf Bundesfachplanung (pdf, 13 MB)
Anstelle einer Antragskonferenz führte die Bundesnetzagentur aufgrund der Corona-Pandemie für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch. Dabei wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt. Diese ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen. Stellungnahmen waren bis zum 30. Dezember 2021 möglich.
Schriftliches Verfahren im Bundesfachplanungs-Abschnitt B (Vorhaben 17) (26.11.-30.12.2021)
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 12. August 2022 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 29. September 2023 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung erforderlich sind. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 24. Oktober 2023 bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 5,8 GB)
Kapitel 1 | Erläuterungsbericht (zip, 29 MB)
Kapitel 2 | Energiewirtschaftliche Belange (zip, 513 MB)
Kapitel 3.1 | Raumverträglichkeitsstudie, Anlage 1 (zip, 188 MB)
Kapitel 3.2 | Raumverträglichkeitsstudie, Anlage 2 (pdf, 352 MB)
Kapitel 3.3 | Raumverträglichkeitsstudie, Anhang 1 und 2 (zip, 60 MB)
Kapitel 4.1 | Umweltbericht im Rahmen der SUP, Anhänge (zip, 81 MB)
Kapitel 4.2 | Umweltbericht, Anlagen 1 und 2 (zip, 479 MB)
Kapitel 4.3 | Umweltbericht, Anlage 3 (zip, 674 MB)
Kapitel 4.4 | Umweltbericht, Anlage 4 (pdf, 824 MB)
Kapitel 4.5 | Umweltbericht, Anlage 5 (pdf, 518 MB)
Kapitel 4.6 | Umweltbericht, Anlage 6 (pdf, 464 MB)
Kapitel 4.7 | Umweltbericht, Anlagen 7-9 (zip, 417 MB)
Kapitel 5 | Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung (zip, 200 MB)
Kapitel 6 | Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 695 MB)
Kapitel 7 | Immissionschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 92 MB)
Kapitel 8 | Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (zip, 173 MB)
Kapitel 9 | Sonstige öffentliche und private Belange (zip, 11 MB)
Jede Person einschließlich anerkannten Umweltvereinigungen konnte sich vom 6. November 2023 bis zum 5. Januar 2024 zu den beabsichtigen Trassenkorridoren äußern. Darüber hinaus waren auch die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Die Unterlagen nach § 8 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 19. und 20. März 2024 in Bad Kissingen.
Erörterungstermin Vorhaben 17, Abschnitt B (19.-20.03.2024, Bad Kissingen)
Synopse
Zur Vorbereitung des Erörterungstermins hat die Bundesnetzagentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhabenträgers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt. Personen und Vereinigungen, die eine Einwendung abgegeben haben, bekommen das Passwort auf Anfrage unter vorhaben17@bnetza.de zugesandt.
Im Zuge der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung und der Erörterungstermine sind der Bundesnetzagentur neue Erkenntnisse zu bereits untersuchten und noch nicht untersuchten Belangen zugetragen worden. Um ihr eine sachgerechte Beurteilung für die Entscheidung über einen raum- und umweltverträglichen Trassenkorridor zu ermöglichen, hat die Bundesnetzagentur die Vorhabenträger aufgefordert, die entsprechenden Sachverhalte einer Einschätzung zu unterziehen.
Trassenkorridorsegment B42n
Die ernsthaft in Betracht kommende Alternative Trassenkorridorsegment B42n befindet sich im Bereich des Vorschlagstrassenkorridors auf dem Gebiet der Gemeinde Gräfendorf im Landkreis Main-Spessart. Der Vorhabenträger hat die Alternative geprüft und Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung erforderlich sind.
Durch die vorgelegte Alternative wurde eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit notwendig. Damit verbunden war die Auslegung der Unterlagen. Diese wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt. Jede Person und anerkannte Umweltvereinigung, die in ihren satzungsgemäßen Aufgaben berührt ist, konnte sich zu dieser ernsthaft in Betracht kommenden Alternative vom 21. Mai bis zum 3. Juli 2024 äußern.
Anlagen Gesamtalternativenvergleich (zip, 31 MB)
Anlagen Raumverträglichkeitsuntersuchung (zip, 40 MB)
Anlagen Strategische Umweltprüfung (zip, 362 MB)
Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Bekanntmachung zum alternativen Trassenkorridorsegment B42n (pdf, 768 KB)
Die Bundesnetzagentur hat am 20. August 2024 einen 102 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt. Mit der Genehmigung folgt die Bundesnetzagentur dem Vorschlag von Vorhabenträger TenneT.
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG für Vorhaben 17, Abschnitt B (pdf, 7 MB)
Konzept für die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (pdf, 174 KB)
Anlage: Träger öffentlicher Belange sowie anerkannte Vereinigungen (pdf, 78 KB)