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Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld West (Fulda-Main-Leitung)
Dipperz – Bergrheinfeld West (Abschnitt B)
etwa 102 km | Bayern, Hessen | TenneT

Erörterungstermin
Abschluss der Bundesfachplanung
Termine
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Bundesfachplanungsunterlagen für Vorhaben 17, Abschnitt B
06.11.2023-05.01.2024
Verlauf
Der vorgeschlagene Trassenkorridor beginnt im Umspannwerk Dipperz. Er verläuft zunächst auf kurzer Strecke in nordwestliche Richtung verläuft, bevor er der Autobahn 7 bis zum Autobahndreieck Fulda und anschließend der Autobahn 66 bis zur Gemeinde Neuhof folgt. Dort knickt der Korridor Richtung Süden ab und passiert die Landesgrenze zwischen der Gemeinde Sinntal (Hessen) und dem Markt Zeitlofs (Bayern). In einem leicht nach Osten geneigten Bogen verläuft der Vorschlagstrassenkorridor weiter Richtung Süden bis zur Gemeinde Gössenheim der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden am Main. Dort verschwenkt er Richtung Osten und führt südlich an der Gemeinde Werneck vorbei, bevor er am Umspannwerk Bergrheinfeld West endet.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern, Hessen |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Typ | Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau |
Kennzeichnungen | |
Länge | etwa 102 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 3. November 2023
Der Vorhabenträger TenneT hat am 18. Oktober 2021 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anhänge I-VIII, Anlagen 1-O) (zip, 576 MB)
Antrag auf Bundesfachplanung (pdf, 13 MB)
Anstelle einer Antragskonferenz führte die Bundesnetzagentur aufgrund der Corona-Pandemie für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch. Dabei wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt. Diese ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen. Stellungnahmen waren bis zum 30. Dezember 2021 möglich.
Schriftliches Verfahren im Bundesfachplanungs-Abschnitt B (Vorhaben 17) (26.11.-30.12.2021)
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 12. August 2022 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 29. September 2023 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung erforderlich sind. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 24. Oktober 2023 bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 5,8 GB)
Kapitel 1 | Erläuterungsbericht (zip, 29 MB)
Kapitel 2 | Energiewirtschaftliche Belange (zip, 513 MB)
Kapitel 3.1 | Raumverträglichkeitsstudie, Anlage 1 (zip, 188 MB)
Kapitel 3.2 | Raumverträglichkeitsstudie, Anlage 2 (pdf, 352 MB)
Kapitel 3.3 | Raumverträglichkeitsstudie, Anhang 1 und 2 (zip, 60 MB)
Kapitel 4.1 | Umweltbericht im Rahmen der SUP, Anhänge (zip, 81 MB)
Kapitel 4.2 | Umweltbericht, Anlagen 1 und 2 (zip, 479 MB)
Kapitel 4.3 | Umweltbericht, Anlage 3 (zip, 674 MB)
Kapitel 4.4 | Umweltbericht, Anlage 4 (pdf, 824 MB)
Kapitel 4.5 | Umweltbericht, Anlage 5 (pdf, 518 MB)
Kapitel 4.6 | Umweltbericht, Anlage 6 (pdf, 464 MB)
Kapitel 4.7 | Umweltbericht, Anlagen 7-9 (zip, 417 MB)
Kapitel 5 | Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung (zip, 200 MB)
Kapitel 6 | Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 695 MB)
Kapitel 7 | Immissionschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 92 MB)
Kapitel 8 | Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (zip, 173 MB)
Kapitel 9 | Sonstige öffentliche und private Belange (zip, 11 MB)
Die Unterlagen nach § 8 NABEG sind ab dem 6. November 2023 ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite abrufbar. Jede Person kann sich vom Beginn der Auslegung bis zum 5. Januar 2024 zu den beabsichtigten Trassenkorridoren äußern. Dazu zählen auch anerkannte Umweltvereinigungen, die in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt sind. Ab Beginn der öffentlichen Auslegung sind auch die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert.
Einwendungen können elektronisch oder schriftlich übermittelt werden. Zur effizienteren Bearbeitung bittet die Bundesnetzagentur darum, bevorzugt das entsprechende Onlineformular zu nutzen. Weitere Informationen zu Ihren Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie in der folgenden Bekanntmachung. Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Datenschutz.