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Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen
Wolkramshausen – Vieselbach
Schraplau / Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach
Wolkramshausen – Vieselbach (Abschnitt Süd)
etwa 75 km | Thüringen | 50Hertz
Verlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt am Umspannwerk Wolkramshausen und verläuft in südliche Richtung entlang der 220-kV-Leitung Wolkramshausen – Vieselbach. Südlich von Ebeleben bei Abtsbessingen schwenkt er nach Südosten und verläuft bis Sömmerda entlang der 110-kV-Leitung Wolkramshausen – Vieselbach. Im Bereich Sömmerda folgt der festgelegte Korridor nach Osten verlaufend der 110-kV-Leitung Kölleda – Sömmerda bis zur Autobahn 71. Entlang der A 71 in südliche Richtung verlaufend, trifft er westlich von Schloßvippach wieder auf die 110-kV-Leitung Wolkramshausen – Vieselbach und folgt dieser bis Schwerborn. Danach folgt der Korridor erneut der 220-kV-Leitung Wolkramshausen – Vieselbach bis zum Endpunkt des Vorhabens, dem Umspannwerk Vieselbach.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Thüringen |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau; Ersatzneubau |
Länge | etwa 75 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 13. November 2024
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 5. Februar 2020 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anhänge 1-2) (zip, 144 MB)
Antrag auf Bundesfachplanung (pdf, 57 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die für den 24. März 2020 in Erfurt vorgesehene Antragskonferenz nicht stattfinden. Um das Verfahren nicht zu verzögern, hat die Bundesnetzagentur daraufhin am 26. Mai 2020 zunächst einen vorläufigen Untersuchungsrahmen festgelegt. Sie hat bei dessen Erstellung bereits Hinweise von Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Umweltvereinigungen und der Öffentlichkeit berücksichtigt.
Vorläufige Festlegung des Untersuchungsrahmens (pdf, 561 KB)
Um alle relevanten Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen ermitteln zu können, hat die Bundesnetzagentur gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) im Anschluss Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme gegeben. Stellungnahmen konnten bis zum 3. August 2020 abgegeben werden.
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 27. August 2020 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 2. August 2021 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind.
Unterlage A: Erläuterungsbericht (zip, 35 MB)
Unterlage B: Raumverträglichkeitsstudie (zip, 111 MB)
Unterlage C: Umweltbericht (zip, 240 MB)
Unterlage D: Natura 2000 (zip, 275 MB)
Unterlage E: Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 40 MB)
Unterlage F: Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (ISE) (zip, 32 MB)
Unterlage G: Sonstige öffentliche und private Belange (zip, 23 MB)
Unterlage H: Prüfung der energiewirtschaftlich-technischen Belange (zip, 23 MB)
Unterlage I: Alternativenvergleich und Vorschlag zur Gesamtbeurteilung (zip, 20 MB)
Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 20. September bis zum 19. Oktober 2021 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlichkeit noch bis zum 19. November 2021 die Möglichkeit, sich zu den Trassenkorridoren zu äußern.
Die Bundesnetzagentur hat die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen mit deren Verfassern, den Trägern öffentlicher Belange sowie dem Vorhabenträger 50Hertz erörtert. Aufgrund der Corona-Pandemie hat sie statt eines Erörterungstermins ersatzweise eine Online-Konsultation gemäß § 5 PlanSiG durchgeführt. Im Zeitraum vom 7. Februar bis zum 7. März 2022 bestand die Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu äußern.
Die Bundesnetzagentur hat am 30. Juni 2022 einen 75 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt. Sie folgt in ihrer Entscheidung dem Vorschlag des Vorhabenträgers 50Hertz.
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 4 MB)
Konzept für die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (pdf, 475 KB)
Anlage: Träger öffentlicher Belange und Vereinigungen, die sich geäußert haben (pdf, 71 KB)