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    Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen

    Wolkramshausen – Vieselbach

    Schraplau / Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach

    Wolkramshausen – Vieselbach (Abschnitt Süd)

    etwa 75 km | Thüringen | 50Hertz

    Abschnitt Süd

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ2 2022


    Verlauf

    Der festgelegte Trassen­korridor beginnt am Umspannwerk Wolkrams­hausen und verläuft in südliche Richtung entlang der 220-kV-Leitung Wolkrams­hausen – Vieselbach. Südlich von Ebeleben bei Abts­bessingen schwenkt er nach Süd­osten und verläuft bis Sömmerda entlang der 110-kV-Leitung Wolkrams­hausen – Vieselbach. Im Bereich Sömmerda folgt der festgelegte Korridor nach Osten verlaufend der 110-kV-Leitung Kölleda – Sömmerda bis zur Auto­bahn 71. Entlang der A 71 in südliche Richtung verlaufend, trifft er westlich von Schloß­vippach wieder auf die 110-kV-Leitung Wolkramshausen – Viesel­bach und folgt dieser bis Schwer­born. Danach folgt der Korridor erneut der 220-kV-Leitung Wolkramshausen – Vieselbach bis zum End­punkt des Vorhabens, dem Umspann­werk Viesel­bach.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Thüringen

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau; Ersatzneubau

    Länge

    etwa 75 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 13. November 2024

    Der Vorhaben­träger 50Hertz hat am 5. Februar 2020 einen Antrag auf Bundes­fachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die für den 24. März 2020 in Erfurt vorgesehene Antrags­konferenz nicht stattfinden. Um das Verfahren nicht zu verzögern, hat die Bundes­netz­agentur daraufhin am 26. Mai 2020 zunächst einen vorläufigen Unter­suchungs­rahmen festgelegt. Sie hat bei dessen Erstellung bereits Hinweise von Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Umwelt­vereinigungen und der Öffentlichkeit berücksichtigt.

    Um alle relevanten Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglich­keit des vor­geschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen ermitteln zu können, hat die Bundes­netz­agentur gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) im Anschluss Gelegen­heit zur schriftlichen oder elektronischen Stellung­nahme gegeben. Stellung­nahmen konnten bis zum 3. August 2020 abgegeben werden.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netzagentur am 27. August 2020 einen Unter­suchungs­rahmen für die Bundes­fachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 20. September bis zum 19. Oktober 2021 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlichkeit noch bis zum 19. November 2021 die Möglichkeit, sich zu den Trassen­korridoren zu äußern.

    Die Bundes­netz­agentur hat die recht­zeitig erhobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen mit deren Verfassern, den Trägern öffentlicher Belange sowie dem Vorhaben­träger 50Hertz erörtert. Aufgrund der Corona-Pandemie hat sie statt eines Erörterungs­termins ersatzweise eine Online-Konsultation gemäß § 5 PlanSiG durchgeführt. Im Zeitraum vom 7. Februar bis zum 7. März 2022 bestand die Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu äußern.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 30. Juni 2022 einen 75 km langen Trassen­korridor für den Abschnitt festgelegt. Sie folgt in ihrer Entscheidung dem Vorschlag des Vorhaben­trägers 50Hertz.

    Termine und Meldungen

    meldung04.07.2022
    BBPlG 44 Abschnitt Süd
    Bundesfachplanung
    frist 07.02.-07.03.2022
    BBPlG 44 Abschnitt Süd
    Bundesfachplanung
    meldung31.08.2021
    BBPlG 44 Abschnitt Süd
    Bundesfachplanung
    meldung02.08.2021
    BBPlG 44 Abschnitt Süd
    Bundesfachplanung
    meldung27.08.2020
    BBPlG 44 Abschnitt Süd
    Bundesfachplanung

    Endgültiger Untersuchungsrahmen für Abschnitt Süd von Vorhaben 44

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    frist 03.07.-03.08.2020
    BBPlG 44 Abschnitt Süd
    Bundesfachplanung

    Hinweise für die Erstellung des Untersuchungs­rahmens für Vorhaben 44, Abschnitt Süd

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung26.05.2020
    BBPlG 44 Abschnitt Süd
    Bundesfachplanung

    Vorläufiger Untersuchungsrahmen für Vorhaben 44 Süd

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung05.02.2020
    BBPlG 44 Abschnitt Süd
    Bundesfachplanung

    Erster Bundesfachplanungs-Antrag im Vorhaben 44

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