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Heide West – Polsum
Borken – Polsum (Abschnitt Süd 2)
etwa 27 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion

Unterlagen
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Erörterungstermin
Abschluss der Bundesfachplanung
Verlauf
Der Vorschlagstrassenkorridor beginnt in Reken und verläuft zunächst Richtung Süden, quert den Fluss Lippe und führt östlich an der Stadt Dorsten vorbei bis in den Westen von Marl. Von hier aus verläuft der vorgeschlagene Korridor wieder in südwestliche Richtung zum Netzverknüpfungspunkt am Umspannwerk in Polsum (Gelsenkirchen).
Der Vorhabenträger Amprion hat den Abschnitt Süd 2 unter dem Namen Borken – Gelsenkirchen beantragt.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Nordrhein-Westfalen |
technische Daten | Gleichstrom, 525 kV |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Kennzeichnungen |
Erdkabel |
Länge | etwa 27 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 30. März 2023
Der Vorhabenträger Amprion hat am 5. Oktober 2022 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen inklusive Anlagen (zip, 791 MB)
Erläuterungsbericht (pdf, 23 MB)
Allgemeinverständliche Zusammenfassung (pdf, 2 MB)
1 | Anlagen zu Kapiteln 1 und 3 (zip, 10 MB)
2 | Anlagen zu Kapitel 4 (zip, 142 MB)
3 | Anlagen zu Kapitel 5 (zip, 27 MB)
4 | Anlagen zu Kapitel 6 (zip, 364 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 23. November 2022 in Steinfurt eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 48, Abschnitt Süd 2 (23.11.2022, Steinfurt)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 24. Februar 2023 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.