Heide West – B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth)

    B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth) – L 111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen)

    L111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen) – Wesermarsch

    Wesermarsch – Cloppenburg

    Cloppenburg – Steinfurt

    Steinfurt – Borken

    Borken – Polsum

    Heide West – Polsum (Korridor B)

    Borken – Polsum (Abschnitt Süd 2)

    etwa 22 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion

    Abschnitt Süd 2

    Planfeststellung

    Bau

    Inbetriebnahme

    Bundesfachplanung
    seit Q4 2022


    Verlauf

    Der Vorschlags­trassen­korridor beginnt in Reken und verläuft zunächst Richtung Süden, quert den Fluss Lippe und führt öst­lich an der Stadt Dorsten vorbei bis in den Westen von Marl. Von hier aus verläuft der vorgeschlagene Korridor wieder in süd­westliche Richtung zum Netz­verknüpfungs­punkt am Umspann­werk in Polsum (Gelsen­kirchen).

    Der Vorhaben­träger Amprion hat den Abschnitt Süd 2 unter dem Namen Borken – Gelsenkirchen beantragt.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Nordrhein-Westfalen

    technische Daten

    Gleichstrom, 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 22 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 18. Juni 2025

    Die Bundes­netz­agentur hat am 23. November 2022 in Stein­furt eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffent­lich­keit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglich­keit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 24. Februar 2023 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung fest­gelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Jede Person einschließlich anerkannten Umweltvereinigungen konnte sich vom 7. Oktober bis zum 6. Dezember 2024 zu den beabsichtigen Trassenkorridoren äußern. Darüber hinaus waren auch die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Die Unterlagen nach § 8 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Erörterung

    Die Bundes­netz­agentur hat alle ein­gegangenen Stellung­nahmen und Ein­wendungen sowie die dazu­gehörigen Erwiderungen des Vorhaben­trägers gesichtet und intensiv geprüft. Dabei wurde kein Bedarf einer näheren Erörterung fest­gestellt. Die Bundes­netz­agentur hat sich daher entschieden, gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 NABEG und § 18 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 42 Absatz 1 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG) auf die Durch­führung des Erörterungs­termins zu verzichten.

    Die Argumente der ein­gegangenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen und die dazu­gehörigen Erwiderungen wurden in einer Synopse anonymisiert zusammen­gestellt. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Information an die Einwendenden und stellung­nehmenden Beteiligten versandt.

    Abschluss der Bundesfachplanung (§ 12 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung09.10.2024
    BBPlG 48 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2
    Bundesfachplanung
    frist 07.10.-06.12.2024
    BBPlG 48 Abschnitt Süd 2
    Bundesfachplanung
    meldung26.08.2024
    BBPlG 48 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2
    Bundesfachplanung
    meldung27.02.2023
    BBPlG 48 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2
    Bundesfachplanung
    meldung03.11.2022
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    veranstaltung 23.11.2022
    BBPlG 48 Abschnitt Süd 2
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    meldung05.10.2022
    BBPlG 48 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2
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