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    Heide West – B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth)

    L111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen) – Wesermarsch

    Wesermarsch – Cloppenburg

    Cloppenburg – Steinfurt

    Steinfurt – Borken

    Borken – Polsum

    Heide West – Polsum (Korridor B)

    Borken – Polsum (Abschnitt Süd 2)

    etwa 27 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion

    Abschnitt Süd 2

    Planfeststellung

    Bau

    Inbetriebnahme

    Bundesfachplanung
    seit Q4 2022

    möglicher Trassenverlauf des Abschnitts Borken – Polsum des BBPlG-Vorhabens 48
    Status

    Unterlagen

    Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

    Erörterungstermin

    Abschluss der Bundesfachplanung


    Verlauf

    Der Vorschlags­trassen­korridor beginnt in Reken und verläuft zunächst Richtung Süden, quert den Fluss Lippe und führt öst­lich an der Stadt Dorsten vorbei bis in den Westen von Marl. Von hier aus verläuft der vorgeschlagene Korridor wieder in süd­westliche Richtung zum Netz­verknüpfungs­punkt am Umspann­werk in Polsum (Gelsen­kirchen).

    Der Vorhaben­träger Amprion hat den Abschnitt Süd 2 unter dem Namen Borken – Gelsenkirchen beantragt.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Nordrhein-Westfalen

    technische Daten

    Gleichstrom, 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 27 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 30. September 2023

    Die Bundes­netz­agentur hat am 23. November 2022 in Stein­furt eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffent­lich­keit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglich­keit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 24. Februar 2023 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung fest­gelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Unterlagen (§ 8 NABEG)
    Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 9 NABEG)
    Erörterungstermin (§ 10 NABEG)
    Abschluss der Bundesfachplanung (§ 12 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung27.02.2023
    BBPlG 48 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2
    Bundesfachplanung
    meldung03.11.2022
    BBPlG 48 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 23.11.2022
    BBPlG 48 Abschnitt Süd 2
    Bundesfachplanung
    meldung05.10.2022
    BBPlG 48 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2
    Bundesfachplanung

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