Sachsen-Anhalt Nord

    Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord

    Thüringen/Sachsen

    Münchenreuth – Marktredwitz

    Marktredwitz – Pfreimd

    Pfreimd – Nittenau

    Nittenau – Pfatter

    Pfatter – A 92 bei Isar

    Konverterbereich Isar

    Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)

    Marktredwitz – Pfreimd (Abschnitt C2)

    90 km | Bayern | TenneT

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ1 2025


    Verlauf

    Die festgelegte Trasse beginnt in der Nähe von Markt­red­witz und verläuft in süd­östlicher Richtung bis auf Höhe Konners­reuth. Dort knickt sie in weit­gehend südliche Richtung ab und verläuft östlich an Mitter­teich und Tirschen­reuth vorbei. Im weiteren Verlauf orientiert sich die Trasse bis auf Höhe von Windisch­eschenbach in süd­westliche Richtung. Anschließend schwenkt sie in südliche Richtung ab. Hierbei verläuft sie westlich an Püchersreuth, östlich an Neustadt an der Waldnaab und Weiden in der Oberpfalz vorbei. Östlich von Wernberg-Köblitz führt sie ein weiteres Mal in westliche Richtung und um­geht Pfreimd dabei nord­westlich. Nach Querung der Auto­bahnen 93 und 6 führt sie westlich der Autobahn 6 bis zum Übergabe­punkt des folgenden Abschnitts D1.

    Der Trassenverlauf ist deckungs­gleich mit dem Abschnitt C2 des Vorhabens 5a.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    90 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 25. April 2025

    Die Bundes­netz­agentur hat für den Abschnitt C2 der Vorhaben 5 und 5a ein einheitliches Plan­feststellungs­verfahren geführt.

    Der Vorhaben­träger TenneT hat am 31. Januar 2020 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Die Bundesnetz­agentur hat die Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 10. Juli 2020 konnten sie unter anderem zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­fest­stellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG).

    Der Vorhaben­träger hat auf seiner Website weiterführende Informationen zu seinen Antrags­unterlagen bereitgestellt.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetz­agentur am 31. August 2020 einen Untersuchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Der Vorhaben­träger hat am 29. September 2023 den bear­beiteten Plan und die angefor­derten Unter­lagen einge­reicht. Die Bundes­netzagentur hat deren Vollständig­keit am 30. Oktober 2023 bestätigt.

    Beachten Sie bitte, dass die Anlage »F2.2.4 Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft und sonstige schutzgutrelevante Funktionen und Umweltbestandteile« am 19. Dezember 2023 ergänzt wurde. Die Inhalte der Anlage sind jedoch identisch mit der am 20. November 2023 ausgelegten Anlage »I5.3 Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft und sonstige schutzgutrelevante Funktionen und Umweltbestandteile«.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum ein­gereichten Plan auf­gefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 20. November 2023 bis zum 19. Januar 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetz­agentur diskutierte bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffent­licher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 14. und 15. Mai 2024 in Vohenstrauß.

    Der Vorhaben­träger hat am 17. Mai 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen gestellt. Es handelt sich bei der beantragten Plan­änderung um eine Anpassung der Detail­planung der Kabel­abschnitt­station (KAS) sowie der Lichtwellen­leiter-Zwischenstation (LWL-ZS). Die Veröffentlichung der Plan­änderungs­unterlagen dient aus­schließlich als Informations­angebot. Da der Kreis der Betroffenen bekannt ist, wurde auf eine förmliche Aus­legung der Plan­änderungs­unter­lagen verzichtet. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erst­malig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundes­netz­agentur individuell angeschrieben und über die Möglich­keit der Stellung­nahme beziehungs­weise Einwendung informiert.

    Der Vorhabenträger hat am 25. November 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen gestellt. Da der Kreis der Betroffenen bekannt ist, wurde auf eine förmliche Auslegung der Plan­änderungs­unterlagen verzichtet. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundes­netz­agentur individuell angeschrieben.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 13. Februar 2025 den Plan fest­gestellt. Die Trasse ist rund 90 km lang und verläuft zwischen Markt­redwitz und Pfreimd. Mit dem Beschluss können auch eine Kabel­abschnitts­station nord­östlich von Weihern und eine Licht­wellen­leiter-Zwischens­tation in der Gemeinde Leon­berg errichtet werden. Der Vorhaben­träger darf nun mit dem Bau beginnen.

    Informationen zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Vorzeitiger Baubeginn

    Die Bundesnetzagentur hat insgesamt fünf Anträge auf vorzeitigen Bau­beginn genehmigt.

    Termine und Meldungen

    meldung13.02.2025
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt C2
    Planfeststellung
    frist 10.-29.10.2024
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt C2
    Planfeststellung
    veranstaltung 14.-15.05.2024
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt C2
    Planfeststellung
    frist 20.11.2023-19.01.2024
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt C2
    Planfeststellung
    meldung29.09.2023
    BBPlG 05a BBPlG 05 Abschnitt C2
    Planfeststellung
    meldung31.08.2020
    BBPlG 05 Abschnitt C2
    Planfeststellung

    SuedOstLink: Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung in Abschnitt C2 festgelegt

    zur Verfahrens-Detailseite

    frist 12.06.-10.07.2020
    BBPlG 05 Abschnitt C2
    Planfeststellung

    Stellungnahmen für das Plan­feststellungs­verfahren von Vorhaben 5, Abschnitt C2

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung31.01.2020
    BBPlG 05 Abschnitt C2
    Planfeststellung

    Planfeststellung für SuedOstLink-Abschnitt C2 beantragt

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung20.12.2019
    BBPlG 05 Abschnitt B Abschnitt C1 Abschnitt C2
    Planfeststellung

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