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Osterath – Philippsburg (Ultranet)
Rommerskirchen – Landesgrenze NRW/RP (Abschnitt E1)
etwa 63 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion
Plan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt Rommerskirchen – Weißenthurm festgelegt. Er beginnt an der Umspannanlage in Rommerskirchen und verläuft dann in südöstlicher Richtung westlich an Köln vorbei über Wesseling, Bornheim und Alfter. In Alfter knickt der Korridor nach Süden ab. Ab Meckenheim verläuft er wieder in südöstliche Richtung und endet in Wachtberg an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Nordrhein-Westfalen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Umbeseilung |
Länge | etwa 63 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 15. April 2024
Der Vorhabenträger Amprion hat am 25. Mai 2022 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Karten, Anlagen) (zip, 281 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 4 MB)
Karte 1: Natura 2000 (pdf, 16 MB)
Karte 3: Raumordnung (pdf, 64 MB)
Anlage 1, Planungsraumanalyse, Bericht, Anhänge (pdf, 19 MB)
Anlage 1, Karte 1: Übersichtskarte (pdf, 9 MB)
Anlage 1, Karte 2: Schutzgebiete (pdf, 8 MB)
Anlage 1, Karte 3: Habitatkomplexe (pdf, 11 MB)
Anlage 1, Karte 4: Fundpunkte Legende (pdf, 58 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 21. Juni 2022 in Siegburg eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 2, Abschnitt E1 (21.06.2022, Siegburg)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 25. Oktober 2022 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.