Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen

    Wolkramshausen – Vieselbach

    Schraplau / Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach

    Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen (Abschnitt Nord)

    etwa 71 km | Sachsen-Anhalt, Thüringen | 50Hertz

    Abschnitt Nord

    Planfeststellung
    seit Q2 2023


    Verlauf

    Der festgelegte Trassen­korridor beginnt am geplanten Umspann­werk Schraplau/Obhausen (Querfurt) und verläuft westlich in Richtung des Umspann­werks Wolkrams­hausen. Er folgt zunächst der Autobahn 38 bis zur Aus­fahrt 18 (Allstedt) und verläuft ab dort entlang der bestehenden 220-kV-Leitung bis zum Umspann­werk Wolkrams­hausen.

    Beantragt ist zudem der Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung zwischen den Umspann­werken Schraplau/Obhausen und Wolkrams­hausen sowie als potenzielle Kompensations­maßnahme zwischen den Umspann­werken Schraplau/Obhausen und Lauchstädt.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Sachsen-Anhalt, Thüringen

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau; Ersatzneubau

    Länge

    etwa 71 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 4. April 2025

    Nach § 43m des Energie­wirtschafts­gesetzes (EnWG) wird von einer Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVP) und einer Prüfung des Arten­schutzes nach den Vor­schriften des § 44 Absatz 1 des Bundes­naturschutz­gesetzes (BNatSchG) abgesehen.

    Die Bundesnetzagentur hat am 26. Juli 2023 in Sömmerda eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffent­licher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffent­lich­keit. Themen waren neben den Methoden der Trassen- und Standort­findung auch weitere für die Plan­fest­stellung erhebliche Fragen, z. B. Gegen­stand und Umfang technischer, umwelt­fachlicher, raum­ordnerischer sowie sonstiger öffentlicher und privater Belange. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 30. September 2023 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Der Vorhaben­träger hat am 30. September 2024 den bear­beiteten Plan sowie weitere Unter­lagen einge­reicht. Die Bundes­netz­agentur hat deren Voll­ständig­keit am 30. Oktober 2024 bestätigt.

    Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffent­licher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 13. November 2024 bis zum 13. Januar 2025 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetzagentur hat in einem nicht­öffentlichen Termin die recht­zeitig erhobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen erörtert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die recht­zeitig Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 27. März 2025 in Sömmerda.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 27.03.2025
    BBPlG 44 Abschnitt Nord
    Planfeststellung
    frist 13.11.2024-13.01.2025
    BBPlG 44 Abschnitt Nord
    Planfeststellung
    meldung30.09.2023
    BBPlG 44 Abschnitt Nord
    Planfeststellung
    veranstaltung 26.07.2023
    BBPlG 44 Abschnitt Nord
    Planfeststellung
    meldung05.06.2023
    BBPlG 44 Abschnitt Nord
    Planfeststellung

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