Hemmingstedt / Lieth / Lohe-Rickelshof / Wöhrden – Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin (NordOstLink)
Hemmingstedt / Lieth / Lohe-Rickelshof / Wöhrden – Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin
etwa 193 km | Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein | 50Hertz; TenneT
Bundesfachplanung
entfällt
Bau
Inbetriebnahme
Plan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Die Vorschlagstrasse beginnt in der Gemeinde Wöhrden im Landkreis Dithmarschen im Nordwesten Schleswig-Holsteins südwestlich der Stadt Heide. In südöstlicher Richtung quert die Vorschlagstrasse den Nord-Ostsee-Kanal und verläuft östlich von Schenefeld. Im weiteren Verlauf werden Kellinghusen sowie Bad Bramstedt nördlich und Lübeck südlich umgangen, wobei der zur Verfügung stehende Planungsraum südlich von Lübeck für den Verlauf der Vorschlagstrasse eingeengt ist. Nach der Querung der Wakenitz verläuft die Vorschlagstrasse in Mecklenburg-Vorpommern und nimmt einen stärker nach Süden gerichteten Verlauf. Sie endet südwestlich von Schwerin im Landkreis Ludwigslust-Parchim an den möglichen Standorten für das Umspannwerk.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein |
technische Daten | Gleichstrom, 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 193 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 6. Januar 2025
Die Vorhabenträger haben bei der Bundesnetzagentur einen gemeinsamen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für die Vorhaben 81 und 81a sowie für folgende Bestandteile der Vorhaben 81b bis 81f des Bundesbedarfsplangesetzes gestellt:
- Vorhaben 81b (Bestandteil Hemmingstedt / Epenwöhrden – Pöschendorf / Hadenfeld / Kaisborstel / Agethorst / Mehlbek)
- Vorhaben 81c (Bestandteil Hemmingstedt / Epenwöhrden – Pöschendorf / Hadenfeld / Kaisborstel / Agethorst / Mehlbek)
- Vorhaben 81d (Bestandteil Hemmingstedt / Epenwöhrden – Seth / Leezen / Groß Niendorf / Travenbrück)
- Vorhaben 81e (Bestandteil Hemmingstedt / Epenwöhrden – Seth / Leezen / Groß Niendorf / Travenbrück)
- Vorhaben 81f (Bestandteil Hemmingstedt / Epenwöhrden – Hagen / Fuhlendorf / Bad Bramstedt / Bimöhlen)
Die Bundesnetzagentur hat die Verfahren der Vorhaben und jeweiligen Bestandteile zu einem einheitlichen Verfahren verbunden. Die Vorhaben sollen in einer Stammstrecke (parallel geführte Kabelgräben) gebündelt und in einem gemeinsamen Schutzstreifen geführt werden. Die Bundesnetzagentur wird hierfür ein einheitliches Verwaltungsverfahren durchführen und einen einheitlichen Planfeststellungsbeschluss erlassen.
Die Vorhabenträger 50Hertz und TenneT haben am 28. Juni 2024 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Am 29. Juli 2024 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags erklärt.
Eine Shape-Datei mit dem Trassenvorschlag sowie Alternativen stellen die Vorhabenträger als Download im unteren Bereich auf deren Website zur Verfügung.
Gesamtunterlagen (zip, 122 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 29 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (zip, 45 MB)
Anlage 2.1 | Raumwiderstandskarten (zip, 73 MB)
Anlage 2.2 | Regelarbeitsstreifen (zip, 755 KB)
Anlage 2.3 | Schutzstreifen (zip, 184 KB)
Die Bundesnetzagentur hat am 27. August in Schwerin und am 29. August 2024 in Wilster zwei Antragskonferenzen für die Vorhaben 81, 81a, 81b, 81c, 81d, 81e und 81f durchgeführt. Teilnehmen konnten neben den Vorhabenträgern die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen der Konferenz waren der im Antrag dargestellte Trassenverlauf, Angaben über in Frage kommende Alternativen sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf den Antragskonferenzen eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenzen hat die Bundesnetzagentur am 19. Dezember 2024 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.