Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland
Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn
Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen
Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel
Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel
Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch
Emden Ost – Osterath (A-Nord)
Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland (Abschnitt NDS1)
32 km | Niedersachsen | Amprion

Verlauf
Der Trassenkorridor des Abschnitts NDS1 wurde in den Bundesfachplanungsverfahren für die damaligen Abschnitte Emden Ost – Raum Bunde und Raum Bunde – Raum Wietmarschen festgelegt.
Der rund 32 km lange Abschnitt startet am Netzverknüpfungspunkt Emden Ost. Östlich des Konverters Emden-Petkum treten die Vorhaben DolWin4 und BorWin4 am sogenannten Aufsprungpunkt hinzu und verlaufen für die folgenden rund 30 km parallel zur Trasse von A-Nord. Diese gemeinsame Trasse unterquert zunächst den Ems-Seiten-Kanal und dann die Ems mit speziellen technischen Bauweisen. Südlich der Ems verläuft sie durch das Rheiderland, in Grenznähe zu den Niederlanden, unterquert die Autobahn 280 und endet an der Landkreisgrenze Leer/Emsland bei Rhede (Ems), wo der Abschnitt NDS2 beginnt.
Steckbrief
| Vorhabenträger | |
|---|---|
| Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
| Länder | Niedersachsen |
| technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 380 kV |
| Bauweise | Erdkabel |
| Typ | Neubau in neuer Trasse |
| Länge | 32 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 18. November 2025
Die Bundesnetzagentur hat für die Vorhaben 1, 78 (DolWin4, Grenzkorridor II – Hanekenfähr) und 79 (BorWin4, Grenzkorridor II – Hanekenfähr) ein einheitliches Planfeststellungsverfahren geführt. Ab dem Aufsprungpunkt östlich des Konverters Emden-Petkum (dem Punkt, ab dem die Vorhaben 78 und 79 mit dem Vorhaben 1 gebündelt werden) verlaufen die Trassen bis zur südlichen Abschnittsgrenze parallel.
Die Vorhabenträger Amprion und Amprion Offshore haben am 8. Oktober 2021 einen Antrag auf einen einheitlichen Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG sowie nach § 26 Satz 2 NABEG gestellt für den Abschnitt NDS1 des Vorhabens 1 sowie des Bestandteils Emden – Wietmarschen/Geeste der Vorhaben 78 und 79. Die Bundesnetzagentur wird die Vorhaben 78 und 79 in die Planfeststellung für das Vorhaben 1 einbeziehen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4, Struktur des Antrags, Anhang) (zip, 30 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 6 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (pdf, 1 MB)
Anlage 2 | Vorschlagstrasse (pdf, 10 MB)
Anlage 3 | Trassierung (pdf, 4 MB)
Anlage 4 | Raumplan (pdf, 2 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 23. November 2021 in Bunde eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben den Vorhabenträgern die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 1, 78 und 79, jeweils Abschnitt 1 (23.11.2021, Bunde)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 26. Januar 2022 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 31. März 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 11. Mai 2023 bestätigt.
Beachten Sie bitte, dass die Unterlage H (Anlage 1.6) am 9. Juni 2023 gegenüber der ursprünglichen Veröffentlichung vom 26. Mai 2023 durch eine Datei mit einer verbesserten Kartendarstellung ersetzt worden ist.
Gesamtunterlagen (zip, 1,85 GB)
Teil A | Allgemeine Unterlagen (zip, 56 MB)
Teil B | Alternativenvergleich (zip, 6 MB)
Teil C | Trassierungstechnische Unterlagen (zip, 192 MB)
Teil D | Eigentumsbelange (zip, 2 MB)
Teil E | Immissionen und weitere Nachweise (zip, 163 MB)
Teil F | Umweltfachliche Unterlagen (zip, 325 MB)
Teil G | Raumordnung und sonstige Belange (zip, 35 MB)
Teil H | Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 184 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 26. Mai bis zum 26. Juli 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen nach § 21 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG für die Vorhaben 1, 78 und 79, Abschnitt NDS1 (pdf, 571 KB)
Die Bundesnetzagentur diskutierte bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 28. und 29. November 2023 in Bunde.
Erörterungstermin Vorhaben 1, 78 und 79, jeweils Abschnitt NDS1 (28.-29.11.2023, Bunde)
Synopse
Zur Vorbereitung des Erörterungstermins hatte die Bundesnetzagentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhabenträgers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.
Am 3. Mai 2024 hat der Vorhabenträger Unterlagen vorgelegt, die nach § 73 Absatz 8 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) eine Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen darstellen. Die Bundesnetzagentur wertet dies als erste Änderung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG.
Landschaftspflegerischer Begleitplan, Maßnahmenblätter CEF-Maßnahmen (Unterlage F4.11) (pdf, 4 MB)
Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme beziehungsweise Einwendung informiert.
Die Bundesnetzagentur hat am 21. August 2024 den Plan festgestellt. Die Trasse ist rund 32 km lang und entspricht vollständig dem vorgeschlagenen Trassenverlauf.
Gesamtunterlagen (zip, 582 MB)
Ordnerverzeichnis (pdf, 115 KB)
Planfeststellungsbeschluss (pdf, 8 MB)
Ordner 1: Technische Pläne (zip, 151 MB)
Ordner 2: Technische Listen und Rechtserwerb (zip, 78 MB)
Ordner 3: Kompensationsverzeichnis und Maßnahmenblätter (zip, 227 MB)
Ordner 4: Naturschutz und wasserrechtliche Erlaubnisse (zip, 117 MB)
Informationen zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Die Vorhabenträger Amprion und Amprion Offshore haben am 9. Oktober 2024 einen Antrag auf Planänderung für den Abschnitt gestellt (Erste Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens). Beantragt wurde die dauerhafte Gewässerumverlegung im Bereich des Ems-Seitenkanals und der Vortriebsbaugrube auf der südlichen Seite des Ems-Seitenkanals für das System A der Vorhaben 1, 78 und 79. Die Bundesnetzagentur hat daraufhin am 10. Dezember 2024 einen Ergänzungsbescheid zum Planfeststellungsbeschluss vom 21. August 2024 erlassen.
Die Vorhabenträger Amprion und Amprion Offshore haben am 18. Februar 2025 einen Antrag auf Planänderung für den Abschnitt gestellt (Zweite Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens). Beantragt wurde die Zulassung des Pflugverfahrens als zusätzliche Bauausführungsoption zwischen der Stationierungslinie SL026_0+000 und dem Ende des Planfeststellungsabschnitts NDS1 an der Landkreisgrenze Leer/Emsland. Die Bundesnetzagentur hat daraufhin am 7. Mai 2025 einen Änderungsbescheid zum Planfeststellungsbeschluss vom 21. August 2024 erlassen.
Die Anlage 05 zum Planänderungsbescheid wird zum Schutze von personenbezogenen Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Personen nicht veröffentlicht.
Die Vorhabenträger Amprion und Amprion Offshore haben am 4. Juni 2025 die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses beantragt (Dritte Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens). Beantragt wurde eine Anpassung des Leitungsverlaufs in dem Bereich zwischen SL008_0+788 und SL009_0+123. Die Anpassung ergibt sich aus einem erhöhten Kreuzungswinkel mit einer Gasleitung bei SL008_0+967. Die Bundesnetzagentur hat daraufhin am 27. August 2025 einen Änderungsbescheid zum Planfeststellungsbeschluss vom 21. August 2024 erlassen.
Der Vorhabenträger Amprion hat am 4. Juni 2025 die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses beantragt (Vierte Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens). Beantragt wurde eine Anpassung des Leitungsverlaufs in dem Bereich zwischen AC_SL000_0+0 und AC_SL000_0+300. Die Anpassung ergibt sich aus der Umgehung einer Grabenverrohrung östlich des Wykhoffweges. Zudem wird innerhalb der Umspannanlage Emden Ost eine ergänzende Wasserhaltung erforderlich. Die Bundesnetzagentur hat daraufhin am 29. August 2025 einen Änderungsbescheid zum Planfeststellungsbeschluss vom 21. August 2024 erlassen.
Die Vorhabenträger Amprion und Amprion Offshore haben am 4. Juni 2025 die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses beantragt (Fünfte Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens). Mit dem Antrag wurde die technische Ausführung der Unterquerung des Ems-Seitenkanals angepasst. Dabei kann es insbesondere zu veränderten Schallimmissionen kommen. Der Trassenverlauf ändert sich nicht, bis auf eine geringfügige Verschiebung von Trassenachse und Schutzstreifen von System A (A-Nord) im Bereich SL002_0+151 bis SL002_0+173.
Die Bundesnetzagentur hat die betroffenen Träger öffentlicher Belange und anerkannten Umweltvereinigungen zur Äußerung aufgefordert. Darüber hinaus konnten sich Personen, deren Belange in den Gemarkungen Petkum, Widdelswehr und Borssum berührt werden, vom 22. September bis zum 6. Oktober 2025 äußern. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Die Bundesnetzagentur hat daraufhin am 27. Oktober 2025 einen Änderungsbeschluss zum Planfeststellungsbeschluss vom 21. August 2024 erlassen. Die Bekanntmachung dessen erfolgte am 15. und 17. November 2025 in den örtlichen Tageszeitungen, die in dem Gebiet verbreitet sind, auf das sich die Planänderung auswirkt.
Planänderungsbescheid (zip, 49 MB)
Weitere Informationen zur Auslegung finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Vorzeitiger Baubeginn
Der Vorhabenträger Amprion hat am 13. September 2023 einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn für den Abschnitt gestellt. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag am 19. Oktober 2023 genehmigt.