Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland

    Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn

    Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen

    Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel

    Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel

    Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch

    Emden Ost – Osterath (A-Nord)

    Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland (Abschnitt NDS1)

    32 km | Niedersachsen | Amprion

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ3 2024


    Verlauf

    Der Trassen­korridor des Abschnitts NDS1 wurde in den Bundes­fachplanungs­verfahren für die damaligen Abschnitte Emden Ost – Raum Bunde und Raum Bunde – Raum Wietmarschen festgelegt.

    Der rund 32 km lange Abschnitt startet am Netz­verknüpfungs­punkt Emden Ost. Östlich des Konverters Emden-Petkum treten die Vorhaben DolWin4 und BorWin4 am sogenannten Aufsprung­punkt hinzu und verlaufen für die folgenden rund 30 km parallel zur Trasse von A-Nord. Diese gemeinsame Trasse unter­quert zunächst den Ems-Seiten-Kanal und dann die Ems mit speziellen technischen Bauweisen. Südlich der Ems verläuft sie durch das Rheider­land, in Grenz­nähe zu den Nieder­landen, unter­quert die Autobahn 280 und endet an der Land­kreis­grenze Leer/Emsland bei Rhede (Ems), wo der Abschnitt NDS2 beginnt.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 380 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    32 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 18. November 2025

    Die Bundesnetzagentur hat für die Vorhaben 1, 78 (DolWin4, Grenz­korridor II – Hanekenfähr) und 79 (BorWin4, Grenz­korridor II – Hanekenfähr) ein einheitliches Planfeststellungsverfahren geführt. Ab dem Aufsprungpunkt östlich des Konverters Emden-Petkum (dem Punkt, ab dem die Vorhaben 78 und 79 mit dem Vorhaben 1 gebündelt werden) verlaufen die Trassen bis zur südlichen Abschnittsgrenze parallel.

    Informatie in het Nederlands

    Die Vorhaben­träger Amprion und Amprion Offshore haben am 8. Oktober 2021 einen Antrag auf einen einheit­lichen Plan­feststellungs­beschluss nach § 19 NABEG sowie nach § 26 Satz 2 NABEG gestellt für den Abschnitt NDS1 des Vorhabens 1 sowie des Bestandteils Emden – Wiet­marschen/Geeste der Vorhaben 78 und 79. Die Bundes­netz­agentur wird die Vorhaben 78 und 79 in die Plan­feststellung für das Vorhaben 1 einbeziehen.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 23. November 2021 in Bunde eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teilnehmen konnten neben den Vorhaben­trägern die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Themen waren Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Plan­feststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 26. Januar 2022 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vor­haben­träger vorzulegen hat.

    Der Vorhaben­träger hat am 31. März 2023 den bear­beiteten Plan und die angefor­derten Unter­lagen einge­reicht. Die Bundes­netz­agentur hat deren Vollständig­keit am 11. Mai 2023 bestätigt.

    Beachten Sie bitte, dass die Unterlage H (Anlage 1.6) am 9. Juni 2023 gegen­über der ur­sprünglichen Ver­öffentlichung vom 26. Mai 2023 durch eine Datei mit einer ver­besserten Karten­darstellung ersetzt worden ist.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum ein­gereichten Plan auf­gefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 26. Mai bis zum 26. Juli 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen nach § 21 NABEG wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetz­agentur diskutierte bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Einwen­dungen und Stellung­nahmen. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffent­licher Belange und diejenigen, die Einwen­dungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 28. und 29. November 2023 in Bunde.

    Synopse

    Zur Vorbereitung des Erörterungs­termins hatte die Bundes­netz­agentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhaben­trägers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.

    Am 3. Mai 2024 hat der Vorhaben­träger Unterlagen vorgelegt, die nach § 73 Absatz 8 Verwaltungs­verfahrens­gesetz (VwVfG) eine Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen darstellen. Die Bundes­netz­agentur wertet dies als erste Änderung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG.

    Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erst­malig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundes­netz­agentur individuell angeschrieben und über die Möglich­keit der Stellung­nahme beziehungs­weise Einwendung informiert.

    Die Vorhabenträger Amprion und Amprion Offshore haben am 9. Oktober 2024 einen Antrag auf Planänderung für den Abschnitt gestellt (Erste Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens). Beantragt wurde die dauerhafte Gewässer­umverlegung im Bereich des Ems-Seitenkanals und der Vortriebs­baugrube auf der südlichen Seite des Ems-Seitenkanals für das System A der Vorhaben 1, 78 und 79. Die Bundes­netz­agentur hat daraufhin am 10. Dezember 2024 einen Ergänzungs­bescheid zum Planfeststellungs­beschluss vom 21. August 2024 erlassen.

    Die Vorhabenträger Amprion und Amprion Offshore haben am 18. Februar 2025 einen Antrag auf Plan­änderung für den Abschnitt gestellt (Zweite Plan­änderung vor Fertig­stellung des Vorhabens). Beantragt wurde die Zulassung des Pflug­verfahrens als zusätzliche Bauausführungs­option zwischen der Stationierungs­linie SL026_0+000 und dem Ende des Planfeststellungs­abschnitts NDS1 an der Landkreis­grenze Leer/Emsland. Die Bundes­netz­agentur hat daraufhin am 7. Mai 2025 einen Änderungs­bescheid zum Plan­fest­stellungs­beschluss vom 21. August 2024 erlassen.

    Die Anlage 05 zum Plan­änderungs­bescheid wird zum Schutze von personen­bezogenen Daten sowie Betriebs- und Geschäfts­geheimnissen der betroffenen Personen nicht veröffentlicht.

    Die Vorhabenträger Amprion und Amprion Offshore haben am 4. Juni 2025 die Änderung des Plan­fest­stellungs­beschlusses beantragt (Dritte Plan­änderung vor Fertig­stellung des Vorhabens). Beantragt wurde eine Anpassung des Leitungs­verlaufs in dem Bereich zwischen SL008_0+788 und SL009_0+123. Die Anpassung ergibt sich aus einem erhöhten Kreuzungs­winkel mit einer Gas­leitung bei SL008_0+967. Die Bundes­netz­agentur hat daraufhin am 27. August 2025 einen Änderungs­bescheid zum Plan­feststellungs­beschluss vom 21. August 2024 erlassen.

    Der Vorhabenträger Amprion hat am 4. Juni 2025 die Änderung des Plan­fest­stellungs­beschlusses beantragt (Vierte Plan­änderung vor Fertig­stellung des Vorhabens). Beantragt wurde eine Anpassung des Leitungs­verlaufs in dem Bereich zwischen AC_SL000_0+0 und AC_SL000_0+300. Die Anpassung ergibt sich aus der Umgehung einer Graben­verrohrung östlich des Wykhoff­weges. Zudem wird innerhalb der Umspann­anlage Emden Ost eine ergänzende Wasser­haltung erforderlich. Die Bundes­netz­agentur hat daraufhin am 29. August 2025 einen Änderungs­bescheid zum Plan­fest­stellungs­beschluss vom 21. August 2024 erlassen.

    Die Vorhabenträger Amprion und Amprion Offshore haben am 4. Juni 2025 die Änderung des Plan­feststellungs­beschlusses beantragt (Fünfte Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens). Mit dem Antrag wurde die technische Ausführung der Unterquerung des Ems-Seitenkanals angepasst. Dabei kann es insbesondere zu veränderten Schallimmissionen kommen. Der Trassenverlauf ändert sich nicht, bis auf eine geringfügige Verschiebung von Trassenachse und Schutzstreifen von System A (A-Nord) im Bereich SL002_0+151 bis SL002_0+173.

    Die Bundesnetzagentur hat die betroffenen Träger öffentlicher Belange und anerkannten Umweltvereinigungen zur Äußerung aufgefordert. Darüber hinaus konnten sich Personen, deren Belange in den Gemarkungen Petkum, Widdelswehr und Borssum berührt werden, vom 22. September bis zum 6. Oktober 2025 äußern. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetzagentur hat daraufhin am 27. Oktober 2025 einen Änderungsbeschluss zum Planfeststellungsbeschluss vom 21. August 2024 erlassen. Die Bekanntmachung dessen erfolgte am 15. und 17. November 2025 in den örtlichen Tageszeitungen, die in dem Gebiet verbreitet sind, auf das sich die Planänderung auswirkt.

    Weitere Informationen zur Auslegung finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Vorzeitiger Baubeginn

    Der Vorhabenträger Amprion hat am 13. September 2023 einen Antrag auf vorzeitigen Bau­beginn für den Abschnitt gestellt. Die Bundes­netz­agentur hat den Antrag am 19. Oktober 2023 genehmigt.

    Termine und Meldungen

    meldung21.08.2024
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1
    Planfeststellung
    veranstaltung 28.-29.11.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1
    Planfeststellung
    meldung20.10.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    frist 26.05.-26.07.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1
    Planfeststellung
    meldung26.05.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    meldung05.04.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    meldung26.01.2022
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    veranstaltung 23.11.2021
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1
    Planfeststellung
    meldung29.10.2021
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    meldung08.10.2021
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung

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