Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland

    Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn

    Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen

    Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel

    Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel

    Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch

    Emden Ost – Osterath (A-Nord)

    Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen (Abschnitt NDS3)

    30 km | Niedersachsen | Amprion

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ2 2025


    Verlauf

    Die festgelegte Trasse beginnt an der Gemeinde­grenze von Wiet­marschen und Nord­horn. Von dort verläuft sie zuerst in westlicher, dann in südlicher Richtung und quert westlich von Klausheide die Bundes­straße 213. Östlich von Nordhorn unterquert sie den Ems-Vechte-Kanal und führt weiter in Richtung Süden. Ab der Siedlung „Feldkämpe“ wechselt sie in einen süd­westlichen Verlauf und quert dabei die Vechte, die Bundes­straße 403 und die Bahn­strecke (Gronau (Westf) – Coevorden). Ab der Siedlung „Am Birkenvenn“ verläuft die Trasse westlich des FFH-Gebiets Syen-Venn, nahe der Staats­grenze zu den Nieder­landen, wieder in südliche Richtung. Anschließend quert sie die Auto­bahn 30 und die Bahn­strecke (Amsterdam – Berlin). Zuletzt umgeht sie Bad Bentheim-Gildehaus westlich. Der Abschnitt endet östlich des FFH-Gebietes Gildehauser Venn an der Landes­grenze zwischen den Bundes­ländern Nieder­sachsen und Nordrhein-Westfalen.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 380 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    30 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 18. November 2025

    Informatie in het Nederlands

    Die Bundes­netz­agentur hat aufgrund des aktuellen Infektions­geschehens anstelle einer Antrags­konferenz ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Die betrof­fenen Träger öffentlicher Belange, die aner­kannten Umwelt­vereini­gungen sowie die interessierte Öffent­lichkeit konnten bis zum 18. Februar 2022 zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Planfest­stellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewon­nenen Infor­mationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen fest­zulegen.

    Auf Grund­lage der Ergeb­nisse des schriftl­ichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetz­agentur am 11. April 2022 einen Untersuchungs­rahmen für die Planfest­stellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundesnetz­agentur hat die Träger öffent­licher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 18. Dezember 2023 bis zum 19. Februar 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unter­lagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Für die Bereiche der Gemeinden Ochtrup und Borken beachten Sie bitte zusätzlich auch die folgende Bekannt­machung, die in den dortigen örtlichen Tages­zeitungen veröffentlicht ist.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffent­licher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 18. Juni 2024 in Wettringen.

    Synopse

    Zur Vorbereitung des Erörterungs­termins hat die Bundes­netz­agentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhaben­trägers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.

    Der Vorhabenträger hat am 12. Juli 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen gestellt. Die eingereichte Änderung des Plans und der Unter­lagen nach § 21 NABEG betrifft Änderungen in mehreren bereits ausgelegten Dokumenten. Anlass der Plan­änderung ist die Anpassung des Kompensations­konzepts. Die Kompensations­maßnahmen NDS3_K001 bis NDS3_K005 entfallen, da die Flächen­sicherung durch den Vorhaben­träger nicht erfolgreich war. Anstelle dieser Kompensations­maßnahmen werden die Maßnahmen NDS3_K006 bis NDS3_K009 umgesetzt.

    Am 25. Oktober 2024 hat der Vorhaben­träger Unter­lagen vorgelegt, die eine Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen darstellen. Die Bundes­netz­agentur wertet dies als zweite Änderung des Plans und der Unter­lagen nach § 21 NABEG.

    Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme beziehungsweise Einwendung informiert.

    Am 17. Januar 2025 ist ein erneuter Plan­änderungs­antrag ein­gegangen. Die ein­gereichte Änderung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG betrifft den Bereich der Trasse zwischen den Stationierungs­linien SL133_0+652 und SL133_0+739 auf dem Gebiet der Stadt Bad Bentheim. Im oben genannten Bereich soll die System­achse A unter Anwendung des Engstellen­profils näher an die System­achse B heran­gelegt werden. Die System­achse B bleibt dabei un­verändert. Das Engstellen­profil (drei Meter Abstand zwischen den Kabel­schutz­rohren der beiden Systeme) kommt innerhalb des gesamten Wald­bereichs zwischen SL133_0+652 und SL133_0+739 zur Anwendung.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 15. April 2025 den Plan fest­gestellt. Die Trasse ist rund 30 km lang und entspricht voll­ständig dem Antrag. Sie beginnt an der Verwaltungs­grenze der Gemeinde Wietmarschen und der Stadt Nordhorn. Von dort führt sie unterirdisch zur Landes­grenze zwischen Nieder­sachsen und Nordrhein-Westfalen. Der Beschluss enthält einen Vorbehalt über die Einleit­stelle Nr. 355 am Ems-Vechte-Kanal und die dazu­gehörige Arbeits­fläche (siehe Kapitel A.V. des Beschlusses).

    Informationen zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Vorzeitiger Baubeginn

    Der Vorhabenträger Amprion hat am 31. Juli 2024 (Aktualisierung am 17. Dezember 2024) einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn für den Abschnitt gestellt. Die Bundesnetzagentur hat diesen Antrag am 21. Januar 2025 genehmigt.

    Termine und Meldungen

    meldung15.04.2025
    BBPlG 01 Abschnitt NDS3
    Planfeststellung
    frist 04.-18.12.2024
    BBPlG 01 Abschnitt NDS3
    Planfeststellung
    veranstaltung 18.06.2024
    BBPlG 01 Abschnitt NDS3
    Planfeststellung
    meldung20.12.2023
    BBPlG 01 Abschnitt NDS3 Abschnitt NRW1
    Planfeststellung
    frist 18.12.2023-19.02.2024
    BBPlG 01 Abschnitt NDS3
    Planfeststellung
    meldung14.04.2022
    BBPlG 01 Abschnitt NDS3 Abschnitt NRW1
    Planfeststellung
    meldung17.01.2022
    BBPlG 01 Abschnitt NDS3 Abschnitt NRW1 Abschnitt NRW2 Abschnitt NRW3a Abschnitt NRW3b
    Planfeststellung
    frist 15.01.-18.02.2022
    BBPlG 01 Abschnitt NDS3
    Planfeststellung

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