Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland
Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn
Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen
Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel
Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel
Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch
Emden Ost – Osterath (A-Nord)
Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen (Abschnitt NDS3)
30 km | Niedersachsen | Amprion

Verlauf
Die festgelegte Trasse beginnt an der Gemeindegrenze von Wietmarschen und Nordhorn. Von dort verläuft sie zuerst in westlicher, dann in südlicher Richtung und quert westlich von Klausheide die Bundesstraße 213. Östlich von Nordhorn unterquert sie den Ems-Vechte-Kanal und führt weiter in Richtung Süden. Ab der Siedlung „Feldkämpe“ wechselt sie in einen südwestlichen Verlauf und quert dabei die Vechte, die Bundesstraße 403 und die Bahnstrecke (Gronau (Westf) – Coevorden). Ab der Siedlung „Am Birkenvenn“ verläuft die Trasse westlich des FFH-Gebiets Syen-Venn, nahe der Staatsgrenze zu den Niederlanden, wieder in südliche Richtung. Anschließend quert sie die Autobahn 30 und die Bahnstrecke (Amsterdam – Berlin). Zuletzt umgeht sie Bad Bentheim-Gildehaus westlich. Der Abschnitt endet östlich des FFH-Gebietes Gildehauser Venn an der Landesgrenze zwischen den Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Steckbrief
| Vorhabenträger | |
|---|---|
| Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
| Länder | Niedersachsen |
| technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 380 kV |
| Bauweise | Erdkabel |
| Typ | Neubau in neuer Trasse |
| Länge | 30 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 18. November 2025
Der Vorhabenträger Amprion hat am 3. Dezember 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4, Struktur des Antrags, Anhänge) (zip, 30 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 6 MB)
Struktur des Antrags (pdf, 130 KB)
Plananlage 1 (Übersicht) (pdf, 1 MB)
Plananlage 2 (Vorschlagstrasse) (pdf, 15 MB)
Plananlage 3 (Trassierung) (pdf, 4 MB)
Die Bundesnetzagentur hat aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens anstelle einer Antragskonferenz ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit konnten bis zum 18. Februar 2022 zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Schriftliches Verfahren im Planfeststellungs-Abschnitt 3 (Vorhaben 1, A-Nord) (15.01.-18.02.2022)
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 11. April 2022 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 16. Oktober 2023 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 4. Dezember 2023 bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 1,28 GB)
Teil A | Allgemeine Unterlagen (zip, 95 MB)
Teil B | Alternativenvergleich (zip, 2 MB)
Teil C | Trassierungstechnische Unterlagen (zip, 209 MB)
Teil D | Eigentumsbelange (zip, 1 MB)
Teil E | Immissionen und weitere Nachweise (zip, 179 MB)
Teil F | Umweltfachliche Unterlagen (zip, 313 MB)
Teil G | Raumordnung und sonstige Belange (zip, 39 MB)
Teil H | Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 40 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 18. Dezember 2023 bis zum 19. Februar 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG für das Vorhaben 1, Abschnitt NDS3 (pdf, 289 KB)
Für die Bereiche der Gemeinden Ochtrup und Borken beachten Sie bitte zusätzlich auch die folgende Bekanntmachung, die in den dortigen örtlichen Tageszeitungen veröffentlicht ist.
Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG für das Vorhaben 1, Abschnitte NRW1 und NDS3 (pdf, 307 KB)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 18. Juni 2024 in Wettringen.
Erörterungstermin Vorhaben 1, Abschnitt NDS3 (18.06.2024, Wettringen)
Synopse
Zur Vorbereitung des Erörterungstermins hat die Bundesnetzagentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhabenträgers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.
Der Vorhabenträger hat am 12. Juli 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Die eingereichte Änderung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG betrifft Änderungen in mehreren bereits ausgelegten Dokumenten. Anlass der Planänderung ist die Anpassung des Kompensationskonzepts. Die Kompensationsmaßnahmen NDS3_K001 bis NDS3_K005 entfallen, da die Flächensicherung durch den Vorhabenträger nicht erfolgreich war. Anstelle dieser Kompensationsmaßnahmen werden die Maßnahmen NDS3_K006 bis NDS3_K009 umgesetzt.
Beschreibung der 1. Planänderung (pdf, 164 KB)
Unterlage D: Kompensationsverzeichnis (pdf, 139 KB)
Unterlage F | Teil 1: UVP-Bericht (pdf, 3 MB)
Unterlage F | Teil 2: Unterlagen zur UVP-Vorprüfung (Ersatzaufforstung Wilsum) (pdf, 569 KB)
Unterlage F | Teil 3: Landschaftspflegerischer Begleitplan (pdf, 1 MB)
Unterlage F | Teil 4: Landschaftspflegerischer Begleitplan Maßnahmenblätter (pdf, 2 MB)
Unterlage F | Teil 5: Übersichtskarte Kompensationsmaßnahmen (pdf, 10 MB)
Unterlage F | Teil 6: Kompensationsmaßnahmen (pdf, 14 MB)
Unterlage H | Teil 1: Forstrechtliche Belange (pdf, 217 KB)
Unterlage H | Teil 2: Anhang Waldfunktionenkartierung (pdf, 4 MB)
Unterlage H | Teil 3: Blattschnittübersicht (pdf, 5 MB)
Unterlage H | Teil 4: Detailpläne Forstrechtliche Belange (pdf, 2 MB)
Am 25. Oktober 2024 hat der Vorhabenträger Unterlagen vorgelegt, die eine Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen darstellen. Die Bundesnetzagentur wertet dies als zweite Änderung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG.
Unterlage F | Teil 4.11: LBP Maßnahmenblätter Wirksamkeit CEF-Maßnahmen (pdf, 807 KB)
Unterlage H | Teil 4.12: LBP Maßnahmenblätter CEF-Maßnahmen (pdf, 11 MB)
Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme beziehungsweise Einwendung informiert.
Am 17. Januar 2025 ist ein erneuter Planänderungsantrag eingegangen. Die eingereichte Änderung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG betrifft den Bereich der Trasse zwischen den Stationierungslinien SL133_0+652 und SL133_0+739 auf dem Gebiet der Stadt Bad Bentheim. Im oben genannten Bereich soll die Systemachse A unter Anwendung des Engstellenprofils näher an die Systemachse B herangelegt werden. Die Systemachse B bleibt dabei unverändert. Das Engstellenprofil (drei Meter Abstand zwischen den Kabelschutzrohren der beiden Systeme) kommt innerhalb des gesamten Waldbereichs zwischen SL133_0+652 und SL133_0+739 zur Anwendung.
Die Bundesnetzagentur hat am 15. April 2025 den Plan festgestellt. Die Trasse ist rund 30 km lang und entspricht vollständig dem Antrag. Sie beginnt an der Verwaltungsgrenze der Gemeinde Wietmarschen und der Stadt Nordhorn. Von dort führt sie unterirdisch zur Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Der Beschluss enthält einen Vorbehalt über die Einleitstelle Nr. 355 am Ems-Vechte-Kanal und die dazugehörige Arbeitsfläche (siehe Kapitel A.V. des Beschlusses).
Gesamtunterlagen (zip, 392 MB)
Planfeststellungsbeschluss (pdf, 9 MB)
Ordnerverzeichnis (pdf, 29 KB)
Ordner 1 | Übersichts- und Lagepläne, Bauwerksverzeichnis (zip, 225 MB)
Ordner 2 | Eigentumsbelange, Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 108 MB)
Ordner 3 | Wasser-, Boden- und Naturschutz, wasserrechtliche Anträge (zip, 50 MB)
Informationen zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Vorzeitiger Baubeginn
Der Vorhabenträger Amprion hat am 31. Juli 2024 (Aktualisierung am 17. Dezember 2024) einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn für den Abschnitt gestellt. Die Bundesnetzagentur hat diesen Antrag am 21. Januar 2025 genehmigt.