Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland
Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn
Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen
Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel
Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel
Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch
Emden Ost – Osterath (A-Nord)
Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel (Abschnitt NRW1)
70 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion

Verlauf
Der rund 70 km lange Abschnitt NRW1 beginnt an der Grenze der Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen im Bereich der Städte Bad Bentheim (Landkreis Grafschaft Bentheim) und Ochtrup (Kreis Steinfurt). Die planfestgestellte Trasse verläuft zunächst in Richtung Süden westlich der Autobahn 31 bis auf Höhe von Gronau-Epe. Nordwestlich von Heek verlässt sie diese Bündelung und verläuft in Richtung Südwesten. Die Trasse umgeht Ahaus-Wessum westlich, Ahaus-Ottenstein östlich, verläuft anschließend östlich an Vreden vorbei und quert die Berkel. Östlich des Flugplatzes Stadtlohn-Vreden und nahe der Grenze zu den Niederlanden verläuft die Trasse westlich von Südlohn bis in das Stadtgebiet von Borken. Dort verläuft sie östlich von Borken-Burlo sowie südöstlich an Rhede vorbei und quert die Bocholter Aa. Anschließend zieht sich die Trasse weiter in Richtung Westen südlich an Bocholt vorbei. Der Abschnitt endet nördlich von Hamminkeln-Dingden auf der Grenze der Kreise Borken und Wesel.
Steckbrief
| Vorhabenträger | |
|---|---|
| Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
| Länder | Nordrhein-Westfalen |
| technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 380 kV |
| Bauweise | Erdkabel |
| Typ | Neubau in neuer Trasse |
| Länge | 70 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 18. November 2025
Der Vorhabenträger Amprion hat am 3. Dezember 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4, Struktur des Antrags, Anhänge) (zip, 49 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 6 MB)
Struktur des Antrags (pdf, 125 KB)
Plananlage 1 (Übersicht) (pdf, 3 MB)
Plananlage 2 (Vorschlagstrasse) (pdf, 30 MB)
Plananlage 3 (Trassierung) (pdf, 9 MB)
Die Bundesnetzagentur hat aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens anstelle einer Antragskonferenz ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit konnten bis zum 18. Februar 2022 zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Schriftliches Verfahren im Planfeststellungs-Abschnitt 4 (Vorhaben 1, A-Nord) (15.01.-18.02.2022)
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 11. April 2022 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 16. Oktober 2023 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 1. Dezember 2023 bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 2,42 GB)
Teil A | Allgemeine Unterlagen (zip, 96 MB)
Teil B | Alternativenvergleich (zip, 3 MB)
Teil C | Trassierungstechnische Unterlagen (zip, 252 MB)
Teil D | Eigentumsbelange (zip, 1 MB)
Teil E | Immissionen und weitere Nachweise (zip, 207 MB)
Teil F | Umweltfachliche Unterlagen (zip, 742 MB)
Teil G | Raumordnung und sonstige Belange (zip, 80 MB)
Teil H | Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 428 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 18. Dezember 2023 bis zum 19. Februar 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG für das Vorhaben 1, Abschnitt NRW1 (pdf, 302 KB)
Für die Bereiche der Gemeinden Ochtrup und Borken beachten Sie bitte zusätzlich auch die folgende Bekanntmachung, die in den dortigen örtlichen Tageszeitungen veröffentlicht ist.
Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG für das Vorhaben 1, Abschnitte NRW1 und NDS3 (pdf, 307 KB)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 2. und 3. Juli 2024 in Wettringen.
Erörterungstermin Vorhaben 1, Abschnitt NRW1 (02.-03.07.2024, Wettringen)
Synopse
Zur Vorbereitung des Erörterungstermins hat die Bundesnetzagentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhabenträgers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.
Der Vorhabenträger hat am 12. Juli 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Die eingereichte Änderung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG betrifft Änderungen in mehreren bereits ausgelegten Dokumenten. Anlass der Planänderung ist die Anpassung des Kompensationskonzepts. Die Kompensationsmaßnahmen NRW1_K001 bis NRW1_K003, NRW1_K005 sowie NRW1_K007 entfallen. Anstelle dieser Kompensationsmaßnahmen werden nun die Maßnahmen NRW1_K009 bis NRW1_K012 umgesetzt. Für die Maßnahme NRW1_K006 wird eine minimale Änderung vorgesehen, die Maßnahme NRW1_K004 bleibt unverändert.
Beschreibung der 1. Planänderung (pdf, 161 KB)
Unterlage D: Kompensationsverzeichnis (pdf, 179 KB)
Unterlage F | Teil 1: UVP-Bericht (pdf, 6 MB)
Unterlage F | Teil 2: Unterlagen zur UVP-Vorprüfung (Ersatzaufforstung Ochtrup 1) (pdf, 2 MB)
Unterlage F | Teil 3: Landschaftspflegerischer Begleitplan (pdf, 2 MB)
Unterlage F | Teil 4: Landschaftspflegerischer Begleitplan Maßnahmenblätter (pdf, 3 MB)
Unterlage F | Teil 5: Übersichtskarte Kompensationsmaßnahmen (pdf, 11 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 25. Februar 2025 das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen. Die Trasse ist rund 70 km lang und entspricht vollständig dem Antrag. Die Entscheidung über eine Gewässerquerung des Goorbachs östlich der Stadt Gronau (Westfalen) bleibt gemäß Ziffer A.V. des Planfeststellungsbeschlusses vorbehalten.
Gesamtunterlagen (zip, 1,16 GB)
Planfeststellungsbeschluss (pdf, 12 MB)
Ordnerverzeichnis (pdf, 107 KB)
Ordner 1: Übersichts- und Lagepläne (zip, 219 MB)
Ordner 2: Technische Pläne, Schemazeichnungen und Verzeichnisse (zip, 54 MB)
Ordner 3: Rechtserwerb, Kompensation, Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 208 MB)
Ordner 4: Landschaftspflegerischer Begleitplan, wasserrechtliche Anträge (zip, 352 MB)
Ordner 5: Boden- und Naturschutz, wasserrechtliche Erlaubnisse (zip, 338 MB)
Informationen zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Der Vorhabenträger Amprion hat am 18. Juni 2025 eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses beantragt (Erste Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens). Mit dem Antrag wurden neun CEF-Maßnahmenflächen als Maßnahmenblätter in Unterlage F4.11 ergänzt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Bauzeitenregelungen für die jeweiligen Brut- und Rastvogelarten. Die Bundesnetzagentur hat daraufhin am 3. September 2025 einen Änderungsbescheid zum Planfeststellungsbeschluss vom 25. Februar 2025 erlassen. Die Anlagen 1 und 2 zum Planänderungsbescheid werden zum Schutze von personenbezogenen Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Betroffenen nicht veröffentlicht.
Der Vorhabenträger Amprion GmbH hat am 25. August 2025 die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses beantragt (2. Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens). Beantragt wurde eine räumliche Anpassung des Trassenverlaufs im Bereich zwischen SL204_0+900 bis SL204_1+000. Damit soll ein Wald auf kürzerer Strecke gequert werden. Die Bundesnetzagentur hat daraufhin am 11. November 2025 einen Änderungsbescheid zum Planfeststellungsbeschluss vom 25. Februar 2025 erlassen.
Vorzeitiger Baubeginn
Der Vorhabenträger Amprion hat am 31. Juli 2024 (Aktualisierung am 20. Dezember 2024) einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn für den Abschnitt gestellt. Die Bundesnetzagentur hat diesen Antrag am 17. Januar 2025 genehmigt.