Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland

    Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn

    Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen

    Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel

    Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel

    Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch

    Emden Ost – Osterath (A-Nord)

    Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel (Abschnitt NRW1)

    70 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ1 2025


    Verlauf

    Der rund 70 km lange Abschnitt NRW1 beginnt an der Grenze der Länder Nieder­sachsen und Nordrhein-Westfalen im Bereich der Städte Bad Bentheim (Landkreis Grafschaft Bentheim) und Ochtrup (Kreis Steinfurt). Die plan­festgestellte Trasse verläuft zunächst in Richtung Süden westlich der Autobahn 31 bis auf Höhe von Gronau-Epe. Nord­westlich von Heek verlässt sie diese Bündelung und verläuft in Richtung Süd­westen. Die Trasse umgeht Ahaus-Wessum westlich, Ahaus-Ottenstein östlich, verläuft anschließend östlich an Vreden vorbei und quert die Berkel. Östlich des Flug­platzes Stadtlohn-Vreden und nahe der Grenze zu den Nieder­landen verläuft die Trasse westlich von Süd­lohn bis in das Stadt­gebiet von Borken. Dort verläuft sie östlich von Borken-Burlo sowie süd­östlich an Rhede vorbei und quert die Bocholter Aa. Anschließend zieht sich die Trasse weiter in Richtung Westen südlich an Bocholt vorbei. Der Abschnitt endet nördlich von Hamminkeln-Dingden auf der Grenze der Kreise Borken und Wesel.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Nordrhein-Westfalen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 380 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    70 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 18. November 2025

    Informatie in het Nederlands

    Die Bundes­netz­agentur hat aufgrund des aktuellen Infektions­geschehens anstelle einer Antrags­konferenz ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Die betrof­fenen Träger öffentlicher Belange, die aner­kannten Umwelt­vereini­gungen sowie die interessierte Öffent­lichkeit konnten bis zum 18. Februar 2022 zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Planfest­stellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewon­nenen Infor­mationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen fest­zulegen.

    Auf Grund­lage der Ergeb­nisse des schriftl­ichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetz­agentur am 11. April 2022 einen Untersuchungs­rahmen für die Planfest­stellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffent­licher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 18. Dezember 2023 bis zum 19. Februar 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unter­lagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Für die Bereiche der Gemeinden Ochtrup und Borken beachten Sie bitte zusätzlich auch die folgende Bekannt­machung, die in den dortigen örtlichen Tages­zeitungen veröffentlicht ist.

    Die Bundes­netz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Einwen­dungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffent­licher Belange und diejenigen, die Einwen­dungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 2. und 3. Juli 2024 in Wettringen.

    Synopse

    Zur Vorbereitung des Erörterungstermins hat die Bundes­netz­agentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhaben­trägers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.

    Der Vorhaben­träger hat am 12. Juli 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen gestellt. Die eingereichte Änderung des Plans und der Unter­lagen nach § 21 NABEG betrifft Änderungen in mehreren bereits ausgelegten Dokumenten. Anlass der Plan­änderung ist die Anpassung des Kompensations­konzepts. Die Kompensations­maßnahmen NRW1_K001 bis NRW1_K003, NRW1_K005 sowie NRW1_K007 entfallen. Anstelle dieser Kompensations­maßnahmen werden nun die Maßnahmen NRW1_K009 bis NRW1_K012 umgesetzt. Für die Maßnahme NRW1_K006 wird eine minimale Änderung vorgesehen, die Maßnahme NRW1_K004 bleibt unverändert.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 25. Februar 2025 das Plan­feststellungs­verfahren abgeschlossen. Die Trasse ist rund 70 km lang und entspricht vollständig dem Antrag. Die Entscheidung über eine Gewässer­querung des Goorbachs östlich der Stadt Gronau (Westfalen) bleibt gemäß Ziffer A.V. des Plan­feststellungs­beschlusses vorbehalten.

    Informationen zur Auslegung des Plan­fest­stellungs­beschlusses finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Der Vorhaben­träger Amprion hat am 18. Juni 2025 eine Änderung des Plan­feststellungs­beschlusses beantragt (Erste Plan­änderung vor Fertigstellung des Vorhabens). Mit dem Antrag wurden neun CEF-Maßnahmen­flächen als Maßnahmen­blätter in Unterlage F4.11 ergänzt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Bau­zeiten­regelungen für die jeweiligen Brut- und Rast­vogel­arten. Die Bundes­netz­agentur hat daraufhin am 3. September 2025 einen Änderungs­bescheid zum Plan­feststellungs­beschluss vom 25. Februar 2025 erlassen. Die Anlagen 1 und 2 zum Plan­änderungs­bescheid werden zum Schutze von personen­bezogenen Daten sowie Betriebs- und Geschäfts­geheimnissen der Betroffenen nicht veröffentlicht.

    Der Vorhabenträger Amprion GmbH hat am 25. August 2025 die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses beantragt (2. Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens). Beantragt wurde eine räumliche Anpassung des Trassenverlaufs im Bereich zwischen SL204_0+900 bis SL204_1+000. Damit soll ein Wald auf kürzerer Strecke gequert werden. Die Bundesnetzagentur hat daraufhin am 11. November 2025 einen Änderungsbescheid zum Planfeststellungsbeschluss vom 25. Februar 2025 erlassen.

    Vorzeitiger Baubeginn

    Der Vorhabenträger Amprion hat am 31. Juli 2024 (Aktualisierung am 20. Dezember 2024) einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn für den Abschnitt gestellt. Die Bundesnetzagentur hat diesen Antrag am 17. Januar 2025 genehmigt.

    Termine und Meldungen

    meldung25.02.2025
    BBPlG 01 Abschnitt NRW1
    Planfeststellung
    veranstaltung 02.-03.07.2024
    BBPlG 01 Abschnitt NRW1
    Planfeststellung
    meldung20.12.2023
    BBPlG 01 Abschnitt NDS3 Abschnitt NRW1
    Planfeststellung
    frist 18.12.2023-19.02.2024
    BBPlG 01 Abschnitt NRW1
    Planfeststellung
    meldung14.04.2022
    BBPlG 01 Abschnitt NDS3 Abschnitt NRW1
    Planfeststellung
    meldung17.01.2022
    BBPlG 01 Abschnitt NDS3 Abschnitt NRW1 Abschnitt NRW2 Abschnitt NRW3a Abschnitt NRW3b
    Planfeststellung

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