Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland
Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn
Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen
Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel
Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel
Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch
Emden Ost – Osterath (A-Nord)
Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch (Abschnitt NRW3a)
60 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion

Verlauf
Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt D (Raum Borken/Schermbeck – Osterath) festgelegt.
Der etwa 60 km lange Abschnitt NRW3a beginnt an gemeinsamen Verwaltungsgrenze der Kreise Kleve und Wesel zwischen Uedem und Sonsbeck. Ab der Gemeindegrenze Uedem/Sonsbeck verläuft die Trasse in südöstlicher Richtung. Auf dem Gemeindegebiet von Sonsbeck quert sie die Autobahn 57, bevor sie das Gebiet der Stadt Kevelaer erreicht. Anschließend verläuft die Trasse zwischen Geldern-Kapellen und Sonsbeck-Hamb bis in das Gemeindegebiet von Issum. Vor Issum knickt sie in Richtung Süden ab, quert die Issumer Fleuth und verläuft anschließend östlich von Geldern-Hartefeld. Die Trasse erreicht schließlich das Gemeindegebiet von Kerken, wo sie östlich von Nieukerk und Aldekerk verläuft. Sie quert im Bereich der Autobahn-Anschlussstelle Kerken die Autobahn 40. Weiter südöstlich quert sie die Tote Rahm und verläuft östlich des Kempener Stadtteils St. Hubert sowie westlich von Krefeld-Hüls, bis sie nördlich von St. Tönis (Gemeinde Tönisvorst) nach Westen abknickt. Zwischen St. Tönis und Tönisvorst-Vorst verläuft die Trasse anschließend in südöstlicher Richtung. Im weiteren Verlauf erreicht sie westlich von Krefeld-Forstwald das Gebiet der Stadt Willich. Anschließend quert sie die Autobahn 44, verläuft ein Stück parallel zu dieser und knickt nördlich von Willich in Richtung Südosten ab. Bei Meerbusch-Osterath endet der Abschnitt an der Konverterstation Meerbusch. Die Verbindung des Konverters an den Netzverknüpfungspunkt Osterath ist nicht Gegenstand des Abschnitts NRW3a.
Steckbrief
| Vorhabenträger | |
|---|---|
| Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
| Länder | Nordrhein-Westfalen |
| technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 380 kV |
| Bauweise | Erdkabel |
| Typ | Neubau in neuer Trasse |
| Länge | 60 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 18. November 2025
Der Vorhabenträger Amprion hat am 5. November 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für den damaligen Abschnitt NRW3 gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4, Struktur des Antrags, Anhänge) (zip, 48 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 6 MB)
Struktur des Antrags (pdf, 127 KB)
Plananlage 1 (Übersicht) (pdf, 3 MB)
Plananlage 2 (Vorschlagstrasse) (pdf, 29 MB)
Plananlage 3 (Trassierung) (pdf, 8 MB)
Die Bundesnetzagentur hat aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens anstelle einer Antragskonferenz ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit konnten bis zum 21. Januar 2022 zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Amprion hat am 11. März 2022 schriftlich mitgeteilt, den bisherigen Abschnitt NRW3 (Kreisgrenze Kleve/Wesel – Osterath) aufzuteilen. Dem weiteren Zulassungsverfahren werden daher die neu gebildeten Abschnitte NRW3a und NRW3b zugrunde gelegt.
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 16. März 2022 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 30. Juni 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 16. August 2023 bestätigt.
Teil A | Allgemeine Unterlagen (zip, 58 MB)
Teil B | Alternativenvergleich (zip, 7 MB)
Teil C | Trassierungstechnische Unterlagen (zip, 380 MB)
Teil D | Eigentumsbelange (zip, 1 MB)
Teil E | Immissionen und weitere Nachweise (zip, 263 MB)
Teil F | Umweltfachliche Unterlagen (zip, 620 MB)
Teil G | Raumordnung und sonstige Belange (zip, 70 MB)
Teil H | Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 142 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 28. August bis zum 27. Oktober 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Planunterlagen für Vorhaben 1, Abschnitt NRW3a (28.08.-27.10.2023)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 12. und 13. März 2024 in Moers.
Erörterungstermin Vorhaben 1, Abschnitt NRW3a (12.-13.03.2024, Moers)
Synopse
Zur Vorbereitung des Erörterungstermins hatte die Bundesnetzagentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhabenträgers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.
Der Vorhabenträger hat am 26. April 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Die eingereichte Änderung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG betrifft Änderungen in mehreren bereits ausgelegten Plänen und Unterlagen. Anlass der Planänderung ist die Anpassung des Kompensationskonzepts. Die Kompensationsmaßnahme NRW2_K003 »Gierlingshof« entfällt, da die Flächensicherung durch den Vorhabenträger nicht erfolgreich war. Anstelle der Kompensationsmaßnahme NRW2_K003 wird die Maßnahme NRW2_K004 »Ökokonto Wasserwerk Liedern/Bocholt« umgesetzt.
Gesamtunterlagen zur Planänderung (zip, 12 MB)
Unterlage 0 | Erläuterung der Planänderung (pdf, 147 KB)
Unterlage D | Kompensationsverzeichnis (pdf, 151 KB)
Unterlage F, Teil 1 | UVP-Bericht (pdf, 3 MB)
Unterlage F, Teil 2 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (pdf, 1 MB)
Unterlage F, Teil 3 | Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter (pdf, 2 MB)
Unterlage F, Teil 4 | Übersichtskarte Kompensationsmaßnahmen (pdf, 2 MB)
Unterlage F, Teil 5 | Kompensationsmaßnahmen (pdf, 3 MB)
Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme beziehungsweise Einwendung informiert.
Die Bundesnetzagentur hat am 30. Oktober 2024 den Plan festgestellt. Die Trasse ist rund 60 km lang und entspricht vollständig dem vorgeschlagenen Trassenverlauf. Der Vorhabenträger kann nun mit dem Bau beginnen.
Gesamtunterlagen (zip, 761 MB)
Ordnerverzeichnis (pdf, 121 KB)
Planfeststellungsbeschluss (pdf, 9 MB)
Ordner 1 | Technische Pläne (zip, 315 MB)
Ordner 2 | Technische Listen, Rechtserwerbsverzeichnis und Maßnahmenblätter (zip, 77 MB)
Ordner 3 | Natur- und Bodenschutz, Wasser (zip, 361 MB)
Informationen zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Der Vorhabenträger Amprion hat am 29. September 2025 die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses beantragt (Zweite Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens). Beantragt wurde die Möglichkeit, die Erdkabel in drei Bereichen zwischen SL255_0+500 und SL260_1+000 mittels Kabelpflug anstatt in offener Bauweise zu verlegen, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Die Bundesnetzagentur hat daraufhin am 11. November 2025 einen Änderungsbescheid zum Planfeststellungsbeschluss vom 30. Oktober 2024 erlassen.
Der Vorhabenträger Amprion hat am 22. November und am 22. Dezember 2023 (ergänzt am 12. Januar 2024) verschiedene Anträge auf vorzeitigen Baubeginn für den Abschnitt gestellt. Die Bundesnetzagentur hat die Anträge am 31. Januar und 19. März 2024 genehmigt.
Im Abschnitt NRW3a sind die Kommunen Sonsbeck, Kevelaer, Geldern, Issum, Kerken, Kempen, Tönisvorst, Willich und Krefeld von den zugelassenen Baumaßnahmen betroffen. Dabei geht es unter anderem um die Querung der Autobahn 57, einschließlich der dafür notwendigen Zuwegungen, der Baustelleneinrichtung und des Vorstrecken des Kabelschutzrohres.