Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland

    Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn

    Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen

    Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel

    Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel

    Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch

    Emden Ost – Osterath (A-Nord)

    Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch (Abschnitt NRW3a)

    60 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ4 2024


    Verlauf

    Der Trassen­korridor des Abschnitts wurde im Bundes­fachplanungs­verfahren für den damaligen Abschnitt D (Raum Borken/Scherm­beck – Osterath) fest­gelegt.

    Der etwa 60 km lange Abschnitt NRW3a beginnt an gemein­samen Verwaltungs­grenze der Kreise Kleve und Wesel zwischen Uedem und Sonsbeck. Ab der Gemeinde­grenze Uedem/Sonsbeck verläuft die Trasse in süd­östlicher Richtung. Auf dem Gemeinde­gebiet von Sonsbeck quert sie die Auto­bahn 57, bevor sie das Gebiet der Stadt Kevelaer erreicht. An­schließend verläuft die Trasse zwischen Geldern-Kapellen und Sonsbeck-Hamb bis in das Gemeinde­gebiet von Issum. Vor Issum knickt sie in Richtung Süden ab, quert die Issumer Fleuth und verläuft an­schließend östlich von Geldern-Hartefeld. Die Trasse erreicht schließlich das Gemeinde­gebiet von Kerken, wo sie östlich von Nieukerk und Aldekerk verläuft. Sie quert im Bereich der Autobahn-Anschluss­stelle Kerken die Autobahn 40. Weiter süd­östlich quert sie die Tote Rahm und verläuft östlich des Kempener Stadt­teils St. Hubert sowie westlich von Krefeld-Hüls, bis sie nördlich von St. Tönis (Gemeinde Tönisvorst) nach Westen ab­knickt. Zwischen St. Tönis und Tönisvorst-Vorst verläuft die Trasse an­schließend in süd­östlicher Richtung. Im weiteren Verlauf erreicht sie westlich von Krefeld-Forstwald das Gebiet der Stadt Willich. An­schließend quert sie die Auto­bahn 44, verläuft ein Stück parallel zu dieser und knickt nördlich von Willich in Richtung Süd­osten ab. Bei Meerbusch-Osterath endet der Abschnitt an der Konverterstation Meerbusch. Die Verbindung des Konverters an den Netzverknüpfungspunkt Osterath ist nicht Gegenstand des Abschnitts NRW3a.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Nordrhein-Westfalen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 380 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    60 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 18. November 2025

    Der Vorhabenträger Amprion hat am 5. November 2021 einen Antrag auf Planfeststellungs­beschluss für den damaligen Abschnitt NRW3 gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Die Bundes­netz­agentur hat aufgrund des aktuellen Infektions­geschehens anstelle einer Antrags­konferenz ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die an­erkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit konnten bis zum 21. Januar 2022 zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umweltver­träglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen fest­zulegen.

    Amprion hat am 11. März 2022 schriftlich mitgeteilt, den bisherigen Abschnitt NRW3 (Kreisgrenze Kleve/Wesel – Osterath) aufzuteilen. Dem weiteren Zulassungs­verfahren werden daher die neu gebildeten Abschnitte NRW3a und NRW3b zugrunde gelegt.

    Auf Grund­lage der Ergeb­nisse des schriftl­ichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetz­agentur am 16. März 2022 einen Untersuchungs­rahmen für die Planfest­stellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffent­licher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum ein­gereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 28. August bis zum 27. Oktober 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Einwen­dungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffent­licher Belange und diejenigen, die Einwen­dungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 12. und 13. März 2024 in Moers.

    Synopse

    Zur Vorbereitung des Erörterungs­termins hatte die Bundes­netz­agentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellung­nahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhaben­trägers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.

    Der Vorhabenträger hat am 26. April 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Die eingereichte Änderung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG betrifft Änderungen in mehreren bereits ausgelegten Plänen und Unterlagen. Anlass der Planänderung ist die Anpassung des Kompensations­konzepts. Die Kompensations­maßnahme NRW2_K003 »Gierlingshof« entfällt, da die Flächen­sicherung durch den Vorhaben­träger nicht erfolgreich war. Anstelle der Kompensations­maßnahme NRW2_K003 wird die Maßnahme NRW2_K004 »Ökokonto Wasserwerk Liedern/Bocholt« umgesetzt.

    Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erst­malig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundes­netz­agentur individuell angeschrieben und über die Möglich­keit der Stellung­nahme beziehungs­weise Einwendung informiert.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 30. Oktober 2024 den Plan fest­gestellt. Die Trasse ist rund 60 km lang und entspricht vollständig dem vorgeschlagenen Trassenverlauf. Der Vorhaben­träger kann nun mit dem Bau beginnen.

    Informationen zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Der Vorhabenträger Amprion hat am 29. September 2025 die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses beantragt (Zweite Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens). Beantragt wurde die Möglichkeit, die Erdkabel in drei Bereichen zwischen SL255_0+500 und SL260_1+000 mittels Kabelpflug anstatt in offener Bauweise zu verlegen, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Die Bundesnetzagentur hat daraufhin am 11. November 2025 einen Änderungsbescheid zum Planfeststellungsbeschluss vom 30. Oktober 2024 erlassen.

    Der Vorhabenträger Amprion hat am 22. November und am 22. Dezember 2023 (ergänzt am 12. Januar 2024) verschiedene Anträge auf vorzeitigen Bau­beginn für den Abschnitt gestellt. Die Bundes­netz­agentur hat die Anträge am 31. Januar und 19. März 2024 genehmigt.

    Im Abschnitt NRW3a sind die Kommunen Sons­beck, Kevelaer, Geldern, Issum, Kerken, Kempen, Tönis­vorst, Willich und Krefeld von den zugelassenen Bau­maß­nahmen betroffen. Dabei geht es unter anderem um die Querung der Auto­bahn 57, ein­schließlich der dafür not­wendigen Zuwegungen, der Bau­stellen­einrichtung und des Vor­strecken des Kabel­schutz­rohres.

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 12.-13.03.2024
    BBPlG 01 Abschnitt NRW3a
    Planfeststellung
    meldung28.08.2023
    BBPlG 01 Abschnitt NRW2 Abschnitt NRW3a
    Planfeststellung
    frist 28.08.-27.10.2023
    BBPlG 01 Abschnitt NRW3a
    Planfeststellung
    meldung30.06.2023
    BBPlG 01 Abschnitt NRW2 Abschnitt NRW3a
    Planfeststellung
    meldung18.03.2022
    BBPlG 01 Abschnitt NRW2 Abschnitt NRW3a
    Planfeststellung
    meldung17.01.2022
    BBPlG 01 Abschnitt NDS3 Abschnitt NRW1 Abschnitt NRW2 Abschnitt NRW3a Abschnitt NRW3b
    Planfeststellung
    frist 18.12.2021-21.01.2022
    BBPlG 01 Abschnitt NRW3a Abschnitt NRW3b
    Planfeststellung
    meldung05.11.2021
    BBPlG 01 Abschnitt NRW2 Abschnitt NRW3a Abschnitt NRW3b
    Planfeststellung

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