Wolmirstedt – Regelzonengrenze

    Wolmirstedt – Regelzonengrenze / Landkreis Helmstedt

    Regelzonengrenze – Wahle

    Regelzonengrenze – Helmstedt Ost

    Helmstedt Ost – Salzgitter

    Wolmirstedt – Helmstedt Ost – Wahle

    Helmstedt Ost – Salzgitter (Abschnitt D-West)

    etwa 71 km | Niedersachsen, Sachsen-Anhalt | TenneT

    Abschnitt D-West

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ3 2026


    Verlauf

    Der vorgeschlagene Trassen­korridor beginnt am Netz­verknüpfungs­punkt Salz­gitter und verläuft zunächst in östliche und süd­östliche Richtung. Dabei wird das Industrie­areal der Salzgitter AG gequert. Ab Aders­heim verläuft der vor­geschlagene Trassen­korridor gebündelt mit einer bestehenden 110-kV-Frei­leitung durch land­wirtschaftlich geprägte Flächen südlich des Natur­parks Elm-Lapp­wald. Ab Twieflingen verschwenkt er zunächst in nörd­liche und östlich von Wols­dorf dann in nord­östliche Richtung, bevor er die Bundes­straße 244 quert. Auf kurzer Strecke besteht die Bündelungs­option mit einer 110-kV-Frei­leitung. Schließlich wird der Netz­verknüpfungs­punkt Helmstedt Ost erreicht.

    Nördlich und südlich des Vor­schlags befinden sich alternative Trassen­korridor-Segmente, die eben­falls unter­sucht wurden und bei der Entscheidung über die Fest­legung eines raum- und umwelt­verträglichen Trassen­korridors heran­gezogen werden.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen, Sachsen-Anhalt

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 71 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 23. Juli 2026

    Der Vorhabenträger TenneT hat am 1. Dezember 2022 einen Antrag auf Bundes­fach­planung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassen­korridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Im Januar 2023 hat die Bundes­netz­agentur die Vollständig­keit des Antrags festgestellt.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 15. Februar 2023 in Wolfen­büttel eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglich­keit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 31. Mai 2023 einen Unter­suchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung fest­gelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Jede Person einschließlich anerkannter Umwelt­vereinigungen konnte sich vom 12. Mai bis zum 11. Juli 2025 zu den beabsichtigen Trassen­korridoren äußern. Darüber hinaus waren auch die Träger öffentlicher Belange zur Stellung­nahme aufgefordert. Die Unter­lagen nach § 8 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetzagentur hat in einem nicht­öffentlichen Termin die Einwendungen und Stellung­nahmen erörtert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und die­jenigen, die recht­zeitig Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 28. Oktober 2025.

    Die Bundesnetzagentur hat am 23. Juli 2026 einen 73 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt.

    Am 28. Juli 2026 trat im Zuge der Aufstellung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes auch eine Änderung u. a. des § 30 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Kraft. Die Bundesnetzagentur prüft derzeit, welche konkreten Auswirkungen diese Änderung auf aktuelle Genehmigungsverfahren im Bereich des Stromübertragungsnetzes hat. Bis zur Klärung der neuen Rechtslage werden Veröffentlichungen diesbezüglicher Unterlagen und Entscheidungen daher im vorliegenden Vorhaben vorerst ausgesetzt.

    Nach Klärung der rechtlichen Fragen wird die Bundesnetzagentur über die Fortführung der Verfahren informieren.

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 28.10.2025
    BBPlG 10 Abschnitt D-West
    Bundesfachplanung
    frist 12.05.-11.07.2025
    BBPlG 10 Abschnitt D-West
    Bundesfachplanung
    meldung31.03.2025
    BBPlG 10 Abschnitt D-West
    Bundesfachplanung
    meldung16.06.2023
    BBPlG 10 Abschnitt D-West
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 15.02.2023
    BBPlG 10 Abschnitt D-West
    Bundesfachplanung
    meldung10.01.2023
    BBPlG 10 Abschnitt C Abschnitt D-West
    Bundesfachplanung
    meldung01.12.2022
    BBPlG 10 Abschnitt D-West
    Bundesfachplanung
    meldung30.11.2022
    BBPlG 10 Abschnitt D-Ost
    Bundesfachplanung

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