Schnelleinstieg
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Wolmirstedt – Regelzonengrenze
Wolmirstedt – Regelzonengrenze / Landkreis Helmstedt
Regelzonengrenze – Wahle
Regelzonengrenze – Helmstedt Ost
Helmstedt Ost – Salzgitter
Wolmirstedt – Helmstedt Ost – Wahle
Helmstedt Ost – Salzgitter (Abschnitt D-West)
etwa 71 km | Niedersachsen, Sachsen-Anhalt | TenneT
Abschnitt D-WestPlanfeststellung
Bau
Inbetriebnahme

Verlauf
Der vorgeschlagene Trassenkorridor beginnt am Netzverknüpfungspunkt Salzgitter und verläuft zunächst in östliche und südöstliche Richtung. Dabei wird das Industrieareal der Salzgitter AG gequert. Ab Adersheim verläuft der vorgeschlagene Trassenkorridor gebündelt mit einer bestehenden 110-kV-Freileitung durch landwirtschaftlich geprägte Flächen südlich des Naturparks Elm-Lappwald. Ab Twieflingen verschwenkt er zunächst in nördliche und östlich von Wolsdorf dann in nordöstliche Richtung, bevor er die Bundesstraße 244 quert. Auf kurzer Strecke besteht die Bündelungsoption mit einer 110-kV-Freileitung. Schließlich wird der Netzverknüpfungspunkt Helmstedt Ost erreicht.
Nördlich und südlich des Vorschlags befinden sich alternative Trassenkorridor-Segmente, die ebenfalls untersucht wurden und bei der Entscheidung über die Festlegung eines raum- und umweltverträglichen Trassenkorridors herangezogen werden.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Niedersachsen, Sachsen-Anhalt
technische Daten Wechselstrom, 380 kV
Bauweise Freileitung
Typ Neubau in neuer Trasse
Länge etwa 71 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 23. Juli 2026
Der Vorhabenträger TenneT hat am 1. Dezember 2022 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Im Januar 2023 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen und Anhänge) (zip, 316 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 15. Februar 2023 in Wolfenbüttel eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 10, Abschnitt D-West (15.02.2023, Wolfenbüttel)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 31. Mai 2023 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 31. März 2025 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung erforderlich sind. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 30. April 2025 bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 498 MB)
Unterlagenverzeichnis (pdf, 480 KB)
Unterlage I (Erläuterungsbericht) (zip, 25 MB)
Unterlage II (Raumverträglichkeitsstudie) (zip, 89 MB)
Unterlage III (Strategische Umweltprüfung) (zip, 243 MB)
Unterlage IV (Natura 2000) (zip, 63 MB)
Unterlage V (Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung) (zip, 4 MB)
Unterlage VI (Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung) (zip, 36 MB)
Unterlage VII (sonstige öffentliche und private Belange) (zip, 7 MB)
Unterlage VIII (Alternativenvergleich und Vorschlag zur Gesamtbeurteilung) (zip, 33 MB)
Jede Person einschließlich anerkannter Umweltvereinigungen konnte sich vom 12. Mai bis zum 11. Juli 2025 zu den beabsichtigen Trassenkorridoren äußern. Darüber hinaus waren auch die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Die Unterlagen nach § 8 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Die Bundesnetzagentur hat in einem nichtöffentlichen Termin die Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 28. Oktober 2025.
Erörterungstermin Vorhaben 10, Abschnitt D-West (28.10.2025, Schladen)
Die Bundesnetzagentur hat am 23. Juli 2026 einen 73 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt.
Am 28. Juli 2026 trat im Zuge der Aufstellung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes auch eine Änderung u. a. des § 30 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Kraft. Die Bundesnetzagentur prüft derzeit, welche konkreten Auswirkungen diese Änderung auf aktuelle Genehmigungsverfahren im Bereich des Stromübertragungsnetzes hat. Bis zur Klärung der neuen Rechtslage werden Veröffentlichungen diesbezüglicher Unterlagen und Entscheidungen daher im vorliegenden Vorhaben vorerst ausgesetzt.
Nach Klärung der rechtlichen Fragen wird die Bundesnetzagentur über die Fortführung der Verfahren informieren.Termine und Meldungen
veranstaltung 28.10.2025BBPlG 10 Abschnitt D-West
Bundesfachplanungfrist 12.05.-11.07.2025BBPlG 10 Abschnitt D-West
Bundesfachplanungmeldung31.03.2025BBPlG 10 Abschnitt D-West
Bundesfachplanungmeldung16.06.2023BBPlG 10 Abschnitt D-West
Bundesfachplanungveranstaltung 15.02.2023BBPlG 10 Abschnitt D-West
BundesfachplanungWolfenbüttelmeldung10.01.2023BBPlG 10 Abschnitt C Abschnitt D-West
Bundesfachplanungmeldung01.12.2022BBPlG 10 Abschnitt D-West
Bundesfachplanungmeldung30.11.2022BBPlG 10 Abschnitt D-Ost
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