Schnelleinstieg
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Wolmirstedt – Regelzonengrenze
Wolmirstedt – Regelzonengrenze / Landkreis Helmstedt
Regelzonengrenze – Wahle
Regelzonengrenze – Helmstedt Ost
Helmstedt Ost – Salzgitter
Wolmirstedt – Helmstedt Ost – Wahle
Wolmirstedt – Regelzonengrenze / Landkreis Helmstedt (Abschnitt C)
etwa 47 km | Niedersachsen, Sachsen-Anhalt | 50Hertz
Abschnitt C
Verlauf
Die rund 47 km lange geplante Neubauleitung beginnt an der Regelzonengrenze im Landkreis Helmstedt nahe der Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Sie verläuft zunächst für etwa 3 km in südöstlicher Richtung parallel zum ehemaligen Braunkohletagebau Wulfersdorf und verschwenkt an dessen Südende nach Ostnordost. Die Leitung verläuft anschließend bis zum Umspannwerk Wolmirstedt im Landkreis Börde geradlinig und durchgängig in Bündelung mit der bereits bestehenden 380-kV-Leitung Helmstedt – Wolmirstedt.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Niedersachsen, Sachsen-Anhalt
technische Daten Wechselstrom, 380 kV
Bauweise Freileitung
Typ Parallelneubau
Länge etwa 47 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 23. Juli 2026
Nach § 43m des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird von einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) abgesehen. 50Hertz hat bei der Antragstellung verlangt, das Verfahren nach den §§ 19 bis 21 NABEG in der bis zum 29. Dezember 2023 geltenden Fassung zu führen.
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 31. Januar 2024 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 4 MB)
Anlage 1 | Karten (zip, 125 MB)
Anlage 2 | Unterlagen zum Untersuchungsrahmen (zip, 725 KB)
Anlage 3.1 | Verzeichnis der verwendeten Datengrundlagen (pdf, 261 KB)
Anlage 3.2 | Faunistische Planungsraumanalyse (zip, 7 MB)
Anlage 4 | Gliederung des Plans und der Unterlagen (pdf, 126 KB)
Die Bundesnetzagentur hat am 28. März 2024 in Magdeburg eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren neben den Methoden der Trassen- und Standortfindung auch weitere für die Planfeststellung erhebliche Fragen, z. B. Gegenstand und Umfang technischer, umweltfachlicher, raumordnerischer sowie sonstiger öffentlicher und privater Belange. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 10, Abschnitt C (28.03.2024, Magdeburg)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 28. Juni 2024 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 31. Oktober 2025 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 1. Dezember 2025 bestätigt.
Unterlagenverzeichnis (pdf, 207 KB)
Unterlage 1 | Erläuterungsbericht (zip, 16 MB)
Unterlage 2 | Übersichtspläne (zip, 5 MB)
Unterlage 3 | Technische Pläne und Listen (zip, 261 MB)
Unterlage 4 | Rechtserwerb (zip, 46 MB)
Unterlage 5 | Immissionsschutzrechtliche Unterlage (zip, 25 MB)
Unterlage 6 | Natura 2000 (zip, 47 MB)
Unterlage 7 | LBP, Teil 1 (zip, 421 MB)
Unterlage 7 | LBP, Teil 2 (zip, 737 MB)
Unterlage 7 | LBP, Teil 3 (zip, 588 MB)
Unterlage 8 | Wasserrechtliche Anträge (zip, 13 MB)
Unterlage 9 | Fachbeitrag WRRL (zip, 3 MB)
Unterlage 10 | Umweltfachbeitrag (zip, 225 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 15. Dezember 2025 bis zum 16. Februar 2026 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Die Bundesnetzagentur hat in einem nichtöffentlichen Termin die Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 3. Juni 2026 in Magdeburg.
Erörterungstermin Vorhaben 10, Abschnitt C (03.06.2026, Magdeburg)
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Termine und Meldungen
veranstaltung 03.06.2026BBPlG 10 Abschnitt C
Planfeststellungfrist 15.12.2025-16.02.2026BBPlG 10 Abschnitt C
Planfeststellungmeldung31.10.2025BBPlG 10 Abschnitt C
Planfeststellungmeldung05.07.2024BBPlG 10 Abschnitt C
Planfeststellungveranstaltung 28.03.2024BBPlG 10 Abschnitt C
Planfeststellungmeldung31.01.2024BBPlG 10 Abschnitt C
PlanfeststellungH2Teilen
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