Wolmirstedt – Regelzonengrenze

    Wolmirstedt – Regelzonengrenze / Landkreis Helmstedt

    Regelzonengrenze – Wahle

    Regelzonengrenze – Helmstedt Ost

    Helmstedt Ost – Salzgitter

    Wolmirstedt – Helmstedt Ost – Wahle

    Wolmirstedt – Regelzonengrenze / Landkreis Helmstedt (Abschnitt C)

    etwa 47 km | Niedersachsen, Sachsen-Anhalt | 50Hertz

    Abschnitt C

    Planfeststellung
    seit Q1 2024


    Verlauf

    Die rund 47 km lange geplante Neubau­leitung beginnt an der Regel­zonen­grenze im Land­kreis Helm­stedt nahe der Landes­grenze zwischen Nieder­sachsen und Sachsen-Anhalt. Sie verläuft zunächst für etwa 3 km in süd­östlicher Richtung parallel zum ehemaligen Braun­kohle­tagebau Wulfers­dorf und verschwenkt an dessen Südende nach Ost­nordost. Die Leitung verläuft anschließend bis zum Umspann­werk Wolmir­stedt im Land­kreis Börde gerad­linig und durch­gängig in Bündelung mit der bereits bestehenden 380-kV-Leitung Helmstedt – Wolmirstedt.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen, Sachsen-Anhalt

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Parallelneubau

    Länge

    etwa 47 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 23. Juli 2026

    Nach § 43m des Energie­wirtschafts­gesetzes (EnWG) wird von einer Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVP) und einer Prüfung des Arten­schutzes nach den Vor­schriften des § 44 Absatz 1 des Bundes­naturschutz­gesetzes (BNatSchG) abgesehen. 50Hertz hat bei der Antrag­stellung verlangt, das Verfahren nach den §§ 19 bis 21 NABEG in der bis zum 29. Dezember 2023 geltenden Fassung zu führen.

    Die Bundesnetz­agentur hat am 28. März 2024 in Magde­burg eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchge­führt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffent­licher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interes­sierte Öffentlich­keit. Themen waren neben den Methoden der Trassen- und Standort­findung auch weitere für die Plan­fest­stellung erhebliche Fragen, z. B. Gegen­stand und Umfang technischer, umwelt­fachlicher, raum­ordnerischer sowie sonstiger öffentlicher und privater Belange. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grund­lage der Ergeb­nisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 28. Juni 2024 einen Unter­suchungs­rahmen für die Planfest­stellung festge­legt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzu­legen hat.

    Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 15. Dezember 2025 bis zum 16. Februar 2026 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetzagentur hat in einem nichtöffentlichen Termin die Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 3. Juni 2026 in Magdeburg.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 03.06.2026
    BBPlG 10 Abschnitt C
    Planfeststellung
    frist 15.12.2025-16.02.2026
    BBPlG 10 Abschnitt C
    Planfeststellung
    meldung05.07.2024
    BBPlG 10 Abschnitt C
    Planfeststellung
    veranstaltung 28.03.2024
    BBPlG 10 Abschnitt C
    Planfeststellung
    meldung31.01.2024
    BBPlG 10 Abschnitt C
    Planfeststellung

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