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Bertikow – Pasewalk
Bertikow – Pasewalk
etwa 32 km | Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern | 50Hertz

Verlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt am Umspannwerk Bertikow im Landkreis Uckermark. Er folgt auf etwa drei Kilometern der bestehenden 220-kV-Leitung Richtung Norden und knickt südlich der Ortschaft Dreesch (Gemeinde Grünow) etwa in Höhe des Großen Prähnsees Richtung Nordosten ab. Er umgeht Dreesch auf östlicher Seite und verläuft sodann in Parallelführung mit der Autobahn 20 Richtung Norden. Im weiteren Verlauf folgt der Korridor der Autobahn unter westlicher Umgehung von Klockow (Gemeinde Schönfeld) und östlicher Umgehung von Schönfeld. Zwischen Damerow und Züsedom (Gemeinde Rollwitz) trifft er auf die 220-kV-Bestandsleitung und folgt dieser Richtung Norden. Er passiert Rollwitz östlich und führt ab dem südlichen Waldrand des Pasewalker Kirchenforstes in nordöstliche Richtung. Anschließend quert der Korridor – den bestehenden 110-kV-Leitungen folgend – den Pasewalker Kirchenforst. Er endet am Umspannwerk Pasewalk im Landkreis Vorpommern-Greifswald.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
technische Daten Wechselstrom, 380 kV
Bauweise Freileitung
Typ Neubau in neuer Trasse; Ersatzneubau
Länge etwa 32 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Der Vorhabenträger Amprion hat am 4. August 2014 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Antrag auf Bundesfachplanung (pdf, 7 MB)
Anlage 1: Übersichtskarten (pdf, 12 MB)
Anlage 2: Themenkarten (pdf, 28 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 24. September 2014 in Torgelow eine Antragskonferenz durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 14. November 2014 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 4. August 2017 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind.
Gesamtunterlagen (Erläuterungsbericht, Anlagen, Anhänge) (zip, 426 MB)
Inhaltsverzeichnis (pdf, 175 KB)
Erläuterungsbericht (zip, 28 MB)
Raumverträglichkeitsstudie (RVS) (zip, 33 MB)
Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung (SUP): Textteil (zip, 5 MB)
Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 4. September 2017 bis zum 4. Oktober 2017 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlichkeit noch bis zum 6. November 2017 die Möglichkeit, sich zu den Trassenkorridoren zu äußern.
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 10. und 11. Januar 2018 in Torgelow.
Die Bundesnetzagentur hat am 29. März 2018 einen 32 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt.
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 4 MB)
Anlagen zur Entscheidung (pdf, 5 MB)
Konzept für die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (pdf, 413 KB)
Termine und Meldungen
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