Schnelleinstieg
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Mecklar – Dipperz
Dipperz – Bergrheinfeld West
Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld West (Fulda-Main-Leitung)
Dipperz – Bergrheinfeld West (Abschnitt B)
etwa 102 km | Bayern, Hessen | TenneT
Abschnitt B
StatusAnhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Die vorgeschlagene Trasse beginnt im Umspannwerk Dipperz. Sie verläuft zunächst auf kurzer Strecke in nordwestliche Richtung, bevor sie der Autobahn 7 bis zum Autobahndreieck Fulda und anschließend der Autobahn 66 bis zur Gemeinde Neuhof folgt. Dort knickt der Trassenvorschlag Richtung Süden ab und passiert die Landesgrenze zwischen der Gemeinde Sinntal (Hessen) und dem Markt Zeitlofs (Bayern). In einem leicht nach Osten geneigten Bogen verläuft die vorgeschlagene Trasse weiter Richtung Süden bis zur Gemeinde Gössenheim der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden am Main. Dort schwenkt sie Richtung Osten und führt südlich an der Gemeinde Werneck vorbei, bevor sie am Umspannwerk Bergrheinfeld West endet.
Im Bereich der Gemeinde Zeitlofs hat der Vorhabenträger eine kleinräumige alternative Trassierung vorgeschlagen und im Rahmen des Erdkabel-Pilotprojektes im Bereich des Umspannwerkes Dipperz einen Erdkabelabschnitt vorgesehen.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Bayern, Hessen
technische Daten Wechselstrom, 380 kV
Bauweise Freileitung; Erdkabel
Typ Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau
Länge etwa 102 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 5. August 2026
Der Vorhabenträger TenneT hat am 30. August 2024 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG (pdf, 2 MB)
Technische Vorhabenbeschreibung (pdf, 4 MB)
Anlage (Antragstrasse und Alternativen - Nordteil) (pdf, 18 MB)
Anlage (Antragstrasse und Alternativen - Südteil) (pdf, 13 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 22. Oktober 2024 in Schweinfurt eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 17, Abschnitt B (22.10.2024, Schweinfurt)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 22. Januar 2025 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 26. Juni 2026 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 24. Juli 2026 bestätigt.
Die Unterlagen werden voraussichtlich am 5. Oktober 2026 an dieser Stelle veröffentlicht.Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)
Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Termine und Meldungen
meldung29.06.2026BBPlG 17 Abschnitt B
Planfeststellungmeldung22.01.2025BBPlG 17 Abschnitt B
Planfeststellungveranstaltung 22.10.2024BBPlG 17 Abschnitt B
PlanfeststellungSchweinfurtmeldung03.09.2024BBPlG 17 Abschnitt B
PlanfeststellungH2Teilen
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