Mecklar – Dipperz

    Dipperz – Bergrheinfeld West

    Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld West (Fulda-Main-Leitung)

    Dipperz – Bergrheinfeld West (Abschnitt B)

    etwa 102 km | Bayern, Hessen | TenneT

    Abschnitt B

    Planfeststellung
    seit Q3 2024


    Verlauf

    Die vorgeschlagene Trasse beginnt im Umspann­werk Dipperz. Sie verläuft zunächst auf kurzer Strecke in nord­westliche Richtung, bevor sie der Auto­bahn 7 bis zum Auto­bahn­dreieck Fulda und anschließend der Auto­bahn 66 bis zur Gemeinde Neuhof folgt. Dort knickt der Trassen­vorschlag Richtung Süden ab und passiert die Landes­grenze zwischen der Gemeinde Sinntal (Hessen) und dem Markt Zeitlofs (Bayern). In einem leicht nach Osten geneigten Bogen verläuft die vorgeschlagene Trasse weiter Richtung Süden bis zur Gemeinde Gössen­heim der Verwaltungs­gemeinschaft Gemünden am Main. Dort schwenkt sie Richtung Osten und führt südlich an der Gemeinde Werneck vorbei, bevor sie am Umspann­werk Berg­rhein­feld West endet.

    Im Bereich der Gemeinde Zeitlofs hat der Vorhaben­träger eine klein­räumige alternative Trassierung vorgeschlagen und im Rahmen des Erdkabel-Pilot­projektes im Bereich des Umspann­werkes Dipperz einen Erd­kabel­abschnitt vorgesehen.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern, Hessen

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung; Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau

    Länge

    etwa 102 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 5. August 2026

    Der Vorhaben­träger TenneT hat am 30. August 2024 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Die Bundesnetz­agentur hat am 22. Oktober 2024 in Schweinfurt eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchge­führt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffent­licher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interes­sierte Öffentlich­keit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Planfest­stellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Infor­mationen ermög­lichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 22. Januar 2025 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vor­zulegen hat.

    Der Vorhaben­träger hat am 26. Juni 2026 den bear­beiteten Plan sowie weitere Unter­lagen einge­reicht. Die Bundes­netzagentur hat deren Vollständig­keit am 24. Juli 2026 bestätigt.

    Die Unterlagen werden voraussichtlich am 5. Oktober 2026 an dieser Stelle veröffentlicht.

    Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)

    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung29.06.2026
    BBPlG 17 Abschnitt B
    Planfeststellung
    meldung22.01.2025
    BBPlG 17 Abschnitt B
    Planfeststellung
    veranstaltung 22.10.2024
    BBPlG 17 Abschnitt B
    Planfeststellung

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