Osterath – Rommerskirchen

    Rommerskirchen – Landesgrenze NRW/RP

    Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz

    Punkt Koblenz – Punkt Marxheim

    Punkt Marxheim – Punkt Ried

    Punkt Ried – Punkt Wallstadt

    Punkt Wallstadt – Philippsburg

    Osterath – Philippsburg (Ultranet)

    Osterath – Rommerskirchen (Abschnitt C1)

    30 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ4 2024


    Verlauf

    Die genehmigte Trasse des Abschnitts beginnt im Rhein-Kreis-Neuss am südlichen Rande der Gemeinde Meerbusch, am Netz­verknüpfungs­punkt Osterath. Sie verläuft in süd­südwestlicher Richtung, wo sie die Gemeinden Kaarst und Neuss durchquert. Danach quert sie die Gemeinde Greven­broich auf gut zwei Kilo­metern Länge am östlichen Rand, woraufhin sie durch die Gemeinden Dormagen und Rommers­kirchen verläuft. Abschließend führt sie entlang der Kreis­grenze zum Rhein-Erft-Kreis durch die Gemeinden Pulheim, Rommers­kirchen und Berg­heim. Der Abschnitt endet am Umspann­werk Rommers­kirchen auf dem Gebiet der Gemeinde Berg­heim. Der Beschluss sieht eine Trasse für die Anbindungs­leitung vor, welche den Konverter an den Netz­verknüpfungs­punkt sowie an die Gleich­strom­leitung anbindet.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Nordrhein-Westfalen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Umbeseilung

    Länge

    30 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 23. Juni 2026

    Die Bundes­netz­agentur hatte für den 7. Dezember 2021 eine Antrags­konferenz in Düsseldorf angesetzt. Aufgrund des aktuellen Infektions­geschehens konnte diese jedoch nicht stattfinden. Die Bundes­netz­agentur hat stattdessen ein schrift­liches Verfahren gemäß § 5 Abs. 6 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Die betroffenen Träger öffent­licher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interes­sierte Öffent­lichkeit konnten bis zum 14.  Januar 2022 zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Planfest­stellung erheb­lichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Infor­mationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grund­lage der Ergeb­nisse des schrift­lichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bunde­snetz­agentur am 31. März 2022 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzu­legen hat.

    Der Vorhaben­träger hat am 29. September 2023 den bear­beiteten Plan und die angefor­derten Unter­lagen einge­reicht. Die Bundes­netzagentur hat deren Vollständig­keit am 30. Oktober 2023 bestätigt.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum ein­gereichten Plan auf­gefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 20. November 2023 bis zum 19. Januar 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Erörterung

    Die Bundes­netz­agentur hat alle ein­gegangenen Stellung­nahmen und Ein­wendungen sowie die dazu­gehörigen Erwiderungen des Vorhaben­trägers gesichtet und intensiv geprüft. Dabei wurde kein Bedarf einer näheren Erörterung fest­gestellt. Die Bundes­netz­agentur hat ihr Ermessen dahin­gehend ausgeübt, gemäß § 22 Abs. 5 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 S. 1 NABEG auf die Durch­führung des Erörterungs­termins zu verzichten.

    Der Vorhabenträger hat am 30. April 2026 einen Antrag auf Änderung des am 28. November 2024 genehmigten Plans gestellt. Da es sich um eine Änderung von unwesentlicher Bedeutung handelt und durch diese Änderung in den Planunterlagen keine Aufgabenbereiche von Behörden oder Vereinigungen beziehungsweise Belange Dritter neu oder stärker als bisher berührt worden sind, bzw. diese ihre jeweilige Zustimmung zu den Änderungen erteilt haben, hat die Bundesnetzagentur von der Durchführung eines erneuten Planfeststellungsverfahrens abgesehen und einen Bescheid gemäß § 76 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes erlassen. Auf Grundlage des gestellten Antrags hat die Bundesnetzagentur am 10. Juni 2026 einen Änderungsbescheid erlassen.

    Termine und Meldungen

    frist 20.11.2023-19.01.2024
    BBPlG 02 Abschnitt C1
    Planfeststellung
    meldung29.09.2023
    BBPlG 02 Abschnitt C1
    Planfeststellung
    meldung31.03.2022
    BBPlG 02 Abschnitt C1
    Planfeststellung
    frist 07.12.2021-14.01.2022
    BBPlG 02 Abschnitt C1
    Planfeststellung
    meldung29.11.2021
    BBPlG 02 Abschnitt C1
    Planfeststellung
    meldung28.09.2021
    BBPlG 02 Abschnitt C1
    Planfeststellung

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