Schnelleinstieg
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Osterath – Rommerskirchen
Rommerskirchen – Landesgrenze NRW/RP
Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz
Punkt Koblenz – Punkt Marxheim
Punkt Marxheim – Punkt Ried
Punkt Ried – Punkt Wallstadt
Punkt Wallstadt – Philippsburg
Osterath – Philippsburg (Ultranet)
Punkt Koblenz – Punkt Marxheim (Abschnitt D1)
78 km | Hessen, Rheinland-Pfalz | Amprion
Abschnitt D1
Verlauf
Die genehmigte Trasse beginnt am Punkt Koblenz, quert unmittelbar danach im Verlauf nach Osten den Rhein und verläuft dann rechtsrheinisch über den Taunus in Richtung Frankfurt. Der Abschnitt endet auf dem Gebiet der Stadt Hofheim am Punkt Marxheim.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Hessen, Rheinland-Pfalz
technische Daten Gleichstrom (2 GW), 380 kV
Bauweise Freileitung
Typ Umbeseilung, Ersatzneubau
Länge 78 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 20. Februar 2026
Der Vorhabenträger Amprion hat am 21. Juni 2022 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Karten, Anlagen) (zip, 264 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 7 MB)
Karte 1: Natura 2000 (pdf, 8 MB)
Karte 3: Raumordnung (pdf, 23 MB)
Karte 4: Erdbebenzonen (pdf, 3 MB)
Anlage 1: Planungsraumanalyse (pdf, 8 MB)
Anlage 1, Anhang 1: Auswertung der Artdaten (pdf, 190 KB)
Anlage 1, Anhang 2: Fotodokumentation (pdf, 27 MB)
Anlage 1, Karte 1: Übersichtskarte (pdf, 12 MB)
Anlage 1, Karte 2: Schutzgebiete (pdf, 64 MB)
Anlage 1, Karte 3: Habitatkomplexe (pdf, 7 MB)
Anlage 1, Karte 4: Fundpunkte (pdf, 63 MB)
Die Bundesnetzagentur führte am 19. und 20. Juli 2022 in Mainz eine Antragskonferenz für den Abschnitt durch. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen der Konferenz waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 2 (Abschnitt D1) (19.-20.07.2022, Mainz)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 30. November 2022 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 29. Mai 2024 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unterlagen eingereicht. Er hat die Vollständigkeit der Unterlagen gemäß § 22 Absatz 3a NABEG versichert. In den Registern 14 (Verkehrswegekonzept), 17 (Umweltverträglichkeitsprüfung), 18 (Landschaftspflegerischer Begleitplan), 19 (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag), 21 (Sonstige geschützte Teile von Natur und Landschaft), 22 (Denkmalschutz), 23 (Forstrechtliche Belange) und 26 (Wasserrechtliche Belange) waren einige entscheidungserhebliche Informationen nicht enthalten. Diese Unterlagen wurden im Dezember 2024 ergänzt.
Gesamtunterlagen (Teile 01-27) (zip, 1,55 GB)
Inhaltsverzeichnis (pdf, 221 KB)
01 | Erläuterungsbericht (zip, 5 MB)
02 | Übersichtspläne (zip, 11 MB)
03 | Prinzipzeichnungen der technischen Anlagen (zip, 2 MB)
05 | Fundamenttabellen (zip, 1 MB)
07 | Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 16 MB)
08 | Technisches Maßnahmenverzeichnis (zip, 3 MB)
09 | Nachweis über Einhaltung EMF (zip, 69 MB)
10 | Geräuschgutachten (TA Lärm) (zip, 9 MB)
11 | Geräuschgutachten (AVV Baulärm) (zip, 5 MB)
12 | Erklärung technische Anforderungen (zip, 333 KB)
13 | Erklärung Wechselwirkung mit Infrastruktureinrichtungen (zip, 356 KB)
14 | Verkehrswegekonzept (zip, 348 KB)
15 | Belang Abfall (zip, 290 KB)
16 | Belang öffentliche Sicherheit (zip, 258 KB)
17 | Umweltverträglichkeitsprüfung (zip, 728 MB)
18 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 286 MB)
19 | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 4 MB)
20 | Natura2000-Verträglichkeitsprüfung (zip, 54 MB)
21 | Sonstige geschützte Teile von Natur und Landschaft (zip, 887 KB)
22 | Denkmalschutzrechtliche Belange (zip, 526 KB)
23 | Forstrechtliche Belange (zip, 6 MB)
24 | Kommunale Bauleitplanung und städtebauliche Belange (zip, 585 KB)
25 | Landwirtschaftliche Belange (zip, 330 KB)
26 | Wasserrechtliche Belange (zip, 48 MB)
27 | Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung (zip, 299 KB)
Nachgereichte Unterlagen
Gesamtunterlagen (ergänzte Teile) (zip, 467 MB)
00 | Hinweis zur Anpassung der Unterlagen (zip, 87 KB)
14 | Verkehrswegekonzept (zip, 221 KB)
17 | Umweltverträglichkeitsprüfung (zip, 197 MB)
18 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 249 MB)
19 | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 4 MB)
21 | Sonstige geschützte Teile von Natur und Landschaft (zip, 844 KB)
22 | Denkmalschutzrechtliche Belange (zip, 624 KB)
Anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnten vom 17. Juni bis zum 16. August 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Da die Unterlagen im Dezember 2024 nachträglich ergänzt wurden, gab es eine zweite Äußerungsfrist vom 13. Januar bis zum 12. März 2025. Diese Nachbeteiligung betraf ausschließlich die ergänzten Register 14, 17, 18, 19, 21, 22, 23 und 26. Informationen zur Auslegung finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Bekanntmachung zum erneuten Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG und § 18 UVPG (pdf, 159 KB)
Die Bundesnetzagentur hat in einem nicht-öffentlichen Termin die erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 3. und 4. Juni 2025 in Waldems.
Erörterungstermin Vorhaben 2, Abschnitt D1 (03.-04.06.2025, Waldems)
Die Bundesnetzagentur hat am 31. Oktober 2025 den Plan festgestellt. Die Trasse ist rund 78 km lang und verläuft auf einer Bestandsleitung. Sie beginnt bei Koblenz in Rheinland-Pfalz. Von dort führt sie über den Rhein und durch den Taunus Richtung Frankfurt. Die Leitung endet bei der Stadt Hofheim. Der Vorhabenträger kann nun mit dem Bau beginnen.
Planfeststellungsbeschluss Vorhaben 2 BBPlG, Abschnitt D1 (pdf, 8 MB)
Planfestgestellte Unterlagen (zip, 675 MB)
Weitere Unterlagen (zip, 978 MB)
Informationen zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Der Vorhabenträger hat am 18. Dezember 2025 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Da durch diese Anpassungen in den Planunterlagen jedoch keine Aufgabenbereiche von Behörden oder Vereinigungen beziehungsweise Belange Dritter neu oder stärker als bisher berührt worden sind bzw. diese ihre jeweilige Zustimmung zu den Änderungen erteilt haben, hat die Bundesnetzagentur von der Durchführung eines erneuten Planfeststellungsverfahrens abgesehen und einen Beschluss gemäß § 76 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes erlassen. Auf Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen hat die Bundesnetzagentur am 21. Januar 2026 einen Änderungsbescheid erlassen.
Änderungsbescheid (pdf, 549 KB)
Termine und Meldungen
meldung31.10.2025BBPlG 02 Abschnitt D1
Planfeststellungveranstaltung 03.-04.06.2025BBPlG 02 Abschnitt D1
Planfeststellungfrist 13.01.-12.03.2025BBPlG 02 Abschnitt D1
Planfeststellungfrist 17.06.-16.08.2024BBPlG 02 Abschnitt D1
Planfeststellungmeldung31.05.2024BBPlG 02 Abschnitt D1
Planfeststellungmeldung30.11.2022BBPlG 02 Abschnitt D1
Planfeststellungveranstaltung 19.-20.07.2022BBPlG 02 Abschnitt D1
Planfeststellungmeldung21.06.2022BBPlG 02 Abschnitt D1
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