Osterath – Rommerskirchen

    Rommerskirchen – Landesgrenze NRW/RP

    Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz

    Punkt Koblenz – Punkt Marxheim

    Punkt Marxheim – Punkt Ried

    Punkt Ried – Punkt Wallstadt

    Punkt Wallstadt – Philippsburg

    Osterath – Philippsburg (Ultranet)

    Punkt Koblenz – Punkt Marxheim (Abschnitt D1)

    78 km | Hessen, Rheinland-Pfalz | Amprion

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ4 2025


    Verlauf

    Die genehmigte Trasse beginnt am Punkt Koblenz, quert un­mittelbar danach im Verlauf nach Osten den Rhein und verläuft dann rechts­rheinisch über den Taunus in Richtung Frankfurt. Der Abschnitt endet auf dem Gebiet der Stadt Hofheim am Punkt Marxheim.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Hessen, Rheinland-Pfalz

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Umbeseilung, Ersatzneubau

    Länge

    78 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 20. Februar 2026

    Die Bundes­netz­agentur führte am 19. und 20. Juli 2022 in Mainz eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betrof­fenen Träger öffent­licher Belange, aner­kannte Umwelt­vereinigungen sowie die interes­sierte Öffent­lichkeit. Themen der Konferenz waren Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Plan­fest­stellung erheb­liche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz einge­holten Infor­mationen ermög­lichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzu­legen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 30. November 2022 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Der Vorhabenträger hat am 29. Mai 2024 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unter­lagen ein­gereicht. Er hat die Vollständig­keit der Unter­lagen gemäß § 22 Absatz 3a NABEG versichert. In den Registern 14 (Verkehrs­wege­konzept), 17 (Umwelt­verträglichkeits­prüfung), 18 (Landschafts­pflegerischer Begleit­plan), 19 (Arten­schutz­rechtlicher Fach­beitrag), 21 (Sonstige geschützte Teile von Natur und Landschaft), 22 (Denkmal­schutz), 23 (Forst­rechtliche Belange) und 26 (Wasser­rechtliche Belange) waren einige entscheidungs­erhebliche Informationen nicht enthalten. Diese Unterlagen wurden im Dezember 2024 ergänzt.

    Nachgereichte Unterlagen

    Anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnten vom 17. Juni bis zum 16. August 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Da die Unterlagen im Dezember 2024 nach­träglich ergänzt wurden, gab es eine zweite Äußerungs­frist vom 13. Januar bis zum 12. März 2025. Diese Nach­beteiligung betraf ausschließlich die ergänzten Register 14, 17, 18, 19, 21, 22, 23 und 26. Informationen zur Auslegung finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Die Bundesnetzagentur hat in einem nicht-öffentlichen Termin die erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffent­licher Belange und diejenigen, die rechtzeitig Einwen­dungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 3. und 4. Juni 2025 in Waldems.

    Die Bundesnetz­agentur hat am 31. Oktober 2025 den Plan fest­gestellt. Die Trasse ist rund 78 km lang und verläuft auf einer Bestands­leitung. Sie beginnt bei Koblenz in Rheinland-Pfalz. Von dort führt sie über den Rhein und durch den Taunus Richtung Frankfurt. Die Leitung endet bei der Stadt Hofheim. Der Vorhaben­träger kann nun mit dem Bau beginnen.

    Informationen zur Auslegung des Plan­feststellungs­beschlusses finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Der Vorhabenträger hat am 18. Dezember 2025 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen gestellt. Da durch diese Anpassungen in den Plan­unterlagen jedoch keine Aufgaben­bereiche von Behörden oder Vereinigungen beziehungs­weise Belange Dritter neu oder stärker als bisher berührt worden sind bzw. diese ihre jeweilige Zustimmung zu den Änderungen erteilt haben, hat die Bundes­netz­agentur von der Durchführung eines erneuten Plan­fest­stellungs­verfahrens abgesehen und einen Beschluss gemäß § 76 Absatz 2 des Verwaltungs­verfahrens­gesetzes erlassen. Auf Grund­lage der eingereichten Antrags­unterlagen hat die Bundes­netz­agentur am 21. Januar 2026 einen Änderungs­bescheid erlassen.

    Termine und Meldungen

    meldung31.10.2025
    BBPlG 02 Abschnitt D1
    Planfeststellung
    veranstaltung 03.-04.06.2025
    BBPlG 02 Abschnitt D1
    Planfeststellung
    frist 13.01.-12.03.2025
    BBPlG 02 Abschnitt D1
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    frist 17.06.-16.08.2024
    BBPlG 02 Abschnitt D1
    Planfeststellung
    meldung31.05.2024
    BBPlG 02 Abschnitt D1
    Planfeststellung
    meldung30.11.2022
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    veranstaltung 19.-20.07.2022
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    meldung21.06.2022
    BBPlG 02 Abschnitt D1
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