Osterath – Rommerskirchen

    Rommerskirchen – Landesgrenze NRW/RP

    Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz

    Punkt Koblenz – Punkt Marxheim

    Punkt Marxheim – Punkt Ried

    Punkt Ried – Punkt Wallstadt

    Punkt Wallstadt – Philippsburg

    Osterath – Philippsburg (Ultranet)

    Rommerskirchen – Landesgrenze NRW/RP (Abschnitt E1)

    63 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ3 2025


    Verlauf

    Die Trasse beginnt an der Umspann­anlage in Rommers­kirchen und verläuft dann in süd­öst­licher Richtung westlich an Köln vorbei über Wesseling, Bornheim und Alfter. In Alfter knickt sie nach Süden ab. Ab Mecken­heim verläuft sie wieder in süd­öst­liche Richtung und endet in Wacht­berg an der Landes­grenze zu Rheinland-Pfalz.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Nordrhein-Westfalen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Umbeseilung

    Länge

    63 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 20. Februar 2026

    Die Bundes­netz­agentur hat am 21. Juni 2022 in Siegburg eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchge­führt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffent­licher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interes­sierte Öffentlich­keit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Planfest­stellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Infor­mationen ermög­lichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 25. Oktober 2022 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Der Vorhaben­träger hat am 25. April 2024 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unter­lagen einge­reicht. Er hat die Vollständigkeit der Unterlagen gemäß § 22 Absatz 3a NABEG versichert.

    Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffent­licher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 13. Mai bis zum 12. Juli 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unter­lagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 26. November 2024 in Bergheim.

    Der Vorhabenträger hat am 22. Dezember 2025 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Da durch diese Anpassungen in den Planunterlagen jedoch keine Aufgabenbereiche von Behörden oder Vereinigungen beziehungsweise Belange Dritter neu oder stärker als bisher berührt worden sind bzw. diese ihre jeweilige Zustimmung zu den Änderungen erteilt haben, hat die Bundesnetzagentur von der Durchführung eines erneuten Planfeststellungsverfahrens abgesehen und einen Beschluss gemäß § 76 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) erlassen. Auf Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen hat die Bundesnetzagentur am 10. Februar 2026 einen Änderungsbescheid erlassen.

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 26.11.2024
    BBPlG 02 Abschnitt E1
    Planfeststellung
    frist 13.05.-12.07.2024
    BBPlG 02 Abschnitt E1
    Planfeststellung
    meldung03.11.2022
    BBPlG 02 Abschnitt E1
    Planfeststellung
    veranstaltung 21.06.2022
    BBPlG 02 Abschnitt E1
    Planfeststellung
    meldung18.05.2022
    BBPlG 02 Abschnitt E1
    Planfeststellung

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