Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth

    Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen

    Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)

    Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel

    B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek/Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover

    Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim

    Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen

    Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen

    Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen

    Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern

    Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen

    Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg

    Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall

    Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach

    Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)

    Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen (Abschnitt B3)

    55 km | Niedersachsen | TransnetBW

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ3 2025


    Verlauf

    Die festgelegte Trasse beginnt im Landkreis Hildes­heim nordwestlich von Elze. Sie verläuft dann süd­östlich in Richtung Alfeld (Leine), passiert die Ortschaft Brunkensen östlich sowie die Ort­schaften Warzen und Gerzen westlich. Sie verläuft ab Delligsen in Richtung Freden (Leine), umgeht die Siedlungsbereiche von Freden süd­westlich und tritt in den Landkreis Northeim ein. Im Anschluss verläuft die Trasse dann in der Leineaue. Sie passiert Einbeck-Erzhausen, verläuft dann zwischen Einbeck-Greene und Einbeck-Kreiensen und verschwenkt dann weiter entlang der Leine nach Süden und schließlich in südwest­licher Richtung. Sie führt zwischen der Kernstadt von Einbeck und dem Ortsteil Salzderhelden. Der Abschnitt endet zwischen Einbeck-Edemissen und Einbeck-Strodthagen.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TransnetBW

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    55 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 7. April 2026

    Der Vorhabenträger TransnetBW hat für den Abschnitt am 12. Mai 2021 einen Antrag auf Plan­fest­stellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundes­netz­agentur anstelle einer Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 16. Juli 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grund­lage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netz­agentur am 7. September 2021 einen Untersuchung­srahmen für die Plan­feststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum ein­gereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 15. April bis zum 14. Juni 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundes­netz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffent­licher Belange und diejenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 4. Februar 2025 in Einbeck.

    Der Vorhabenträger hat am 31. März 2025 Änderungen des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen an die Bundes­netz­agentur übermittelt. Hierzu hat er mit Ein­reichung vom 6. Mai 2025 ergänzte beziehungs­weise korrigierte Fassungen einiger Unter­lagen­bestand­teile vorgelegt. Inhaltlich ging es bei den beantragten Plan­änderungen im Wesentlichen um:

    • Verschiebung des geplanten Wende­hammers bei Sorsum (Stadt Elze)
    • Aufspreizung der Kabelführung aufgrund des Funkmasts im Bereich des Schutz­streifens bei Trassenkilomete 24+500
    • Änderungen von Blüh­streifen, Nist­kästen und Ausgleichs­flächen für den Feld­hamster
    • Änderung des Maßnahmen­blatts Blüh­streifen
    • Änderung von Maßnahmen zur Wieder­her­stellung von Gehölzen (V22.1) und der Bilanzierung für Gehölze
    • Weitere redaktionelle Änderungen
    • Zusätzliche Rodung eines Baumes bei Sorsum (Stadt Elze)
    • Ergänzung hinsichtlich eines betroffenen gesetzlich geschützten Biotops (GMSm) durch eine Zuwegung bei Trassenkilometer 42+800.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 31. Juli 2025 den Plan fest­gestellt. Sie hat die Trasse in der be­antragten Form genehmigt. Die Trasse ist rund 55 km lang und beginnt im Landkreis Hildesheim, nordwestlich von Elze. Der Abschnitt endet zwischen Einbeck-Edemissen und Einbeck-Strodthagen. Der Beschluss umfasst auch die Genehmigung einer Kabel­abschnitts­station. Diese dient der Unter­stützung der Kabel­fehler­ortung.

    Informationen zur Auslegung des Plan­feststellungs­beschlusses finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Der Vorhabenträger hat am 23. Januar 2026 die erste Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 31. Juli 2025 beantragt. Bei der beantragten Planänderung handelt es sich um die Verrohrung von Gräben als Gewässer III. Ordnung zur Errichtung von Überfahrten. Eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung war nicht erforderlich.

    Für die gegenständliche Planänderung ist eine allgemeine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Auf Grundlage der vom Vorhabenträger eingereichten Unterlagen und nach den Kriterien der Anlage 3 des UVPG kommt die Bundesnetzagentur dabei zu dem Ergebnis, dass durch die Änderung keine zusätzlichen erheblichen nachteiligen oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorgerufen werden. Es wird folglich festgestellt, dass keine UVP-Pflicht für das Änderungsvorhaben besteht.

    Die Bundesnetzagentur hat am 17. März 2026 die Entscheidung im vereinfachten Planfeststellungsverfahren nach § 18 Abs. 5 NABEG i.V.m. § 43d EnWG und § 76 Abs. 3 VwVfG über die vom Vorhabenträger beantragten Änderungen getroffen.

    Der Vorhabenträger hat am 6. März 2026 die zweite Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 31. Juli 2025 beantragt. Bei der beantragten Planänderung handelt es sich um die zusätzliche Rodung von Bäumen und Gehölzen einhergehend mit der Anpassung von Kompensations- und Artenschutz-Maßnahmen sowie die Anpassung des Maßnahmenblatts VAR 7.2 bezüglich der Gehölzentnahme außerhalb des Rodungszeitraumes. Eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung war nicht erforderlich. Die Betroffenen wurden individuell benachrichtigt.

    Die Bundesnetzagentur hat einen vor­zeitigen Bau­beginn genehmigt.

    Termine und Meldungen

    meldung31.07.2025
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B3
    Planfeststellung
    veranstaltung 04.02.2025
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    frist 15.04.-14.06.2024
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    meldung15.02.2024
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    meldung07.09.2021
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    frist 19.06.-16.07.2021
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    meldung14.05.2021
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