Schnelleinstieg
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Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth
Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen
Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)
Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel
B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek/Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover
Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim
Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen
Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen
Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen
Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern
Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen
Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg
Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall
Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach
Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)
Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen (Abschnitt B3)
55 km | Niedersachsen | TransnetBW
Abschnitt B3
Verlauf
Die festgelegte Trasse beginnt im Landkreis Hildesheim nordwestlich von Elze. Sie verläuft dann südöstlich in Richtung Alfeld (Leine), passiert die Ortschaft Brunkensen östlich sowie die Ortschaften Warzen und Gerzen westlich. Sie verläuft ab Delligsen in Richtung Freden (Leine), umgeht die Siedlungsbereiche von Freden südwestlich und tritt in den Landkreis Northeim ein. Im Anschluss verläuft die Trasse dann in der Leineaue. Sie passiert Einbeck-Erzhausen, verläuft dann zwischen Einbeck-Greene und Einbeck-Kreiensen und verschwenkt dann weiter entlang der Leine nach Süden und schließlich in südwestlicher Richtung. Sie führt zwischen der Kernstadt von Einbeck und dem Ortsteil Salzderhelden. Der Abschnitt endet zwischen Einbeck-Edemissen und Einbeck-Strodthagen.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Niedersachsen
technische Daten Gleichstrom (2 GW), 525 kV
Bauweise Erdkabel
Typ Neubau in neuer Trasse
Länge 55 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 7. April 2026
Der Vorhabenträger TransnetBW hat für den Abschnitt am 12. Mai 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-5) (zip, 97 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 18 MB)
Anlage 1: Übersichtskarten (zip, 63 MB)
Anlage 2: Typenpläne (zip, 3 MB)
Anlage 3: Artengruppensteckbriefe (pdf, 4 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur anstelle einer Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 16. Juli 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 7. September 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 15. Februar 2024 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unterlagen eingereicht. Am 12. März hat er korrigierte Unterlagen an die Bundesnetzagentur übermittelt, die eine erneute Vollständigkeitsprüfung und Plausibilitätskontrolle erforderten. Die Bundesnetzagentur hat die Vollständigkeit am 25. März 2024 bestätigt.
Gesamtinhaltsverzeichnis (pdf, 435 KB)
Gesamtunterlagen (zip, 8,4 GB)
Teil A | Allgemeiner Teil (zip, 14 MB)
Teil B | Alternativenbetrachtung Vorzugstrasse (zip, 13 MB)
Teil C | Technik und Trassierung (zip, 122 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Verzeichnis (zip, 303 MB)
Teil E | Nachweise (zip, 142 MB)
Teil F | UVP-Bericht (zip, 439 MB)
Teil G | Natura-2000-Verträglichkeitsprüfungen (zip, 221 MB)
Teil H | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 4 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 226 MB)
Teil J | Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 69 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 108 MB)
Teil L | Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 6,3 GB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 15. April bis zum 14. Juni 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 4. Februar 2025 in Einbeck.
Erörterungstermin Vorhaben 3 und 4 (SuedLink), Abschnitt B3 (04.02.2025, Einbeck)
Der Vorhabenträger hat am 31. März 2025 Änderungen des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen an die Bundesnetzagentur übermittelt. Hierzu hat er mit Einreichung vom 6. Mai 2025 ergänzte beziehungsweise korrigierte Fassungen einiger Unterlagenbestandteile vorgelegt. Inhaltlich ging es bei den beantragten Planänderungen im Wesentlichen um:
- Verschiebung des geplanten Wendehammers bei Sorsum (Stadt Elze)
- Aufspreizung der Kabelführung aufgrund des Funkmasts im Bereich des Schutzstreifens bei Trassenkilomete 24+500
- Änderungen von Blühstreifen, Nistkästen und Ausgleichsflächen für den Feldhamster
- Änderung des Maßnahmenblatts Blühstreifen
- Änderung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Gehölzen (V22.1) und der Bilanzierung für Gehölze
- Weitere redaktionelle Änderungen
- Zusätzliche Rodung eines Baumes bei Sorsum (Stadt Elze)
- Ergänzung hinsichtlich eines betroffenen gesetzlich geschützten Biotops (GMSm) durch eine Zuwegung bei Trassenkilometer 42+800.
Übersicht der Planänderungen (zip, 241 KB)
Teil A | Erläuterungsbericht (zip, 6 MB)
Teil C | Technik und Trassierung (zip, 6 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Verzeichnis (zip, 29 MB)
Teil F | UVP-Bericht (zip, 109 MB)
Teil H | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 1 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 17 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen, Befreiungen (zip, 16 MB)
Teil L | Gutachten, Konzepte, sonstige Unterlagen (zip, 152 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 31. Juli 2025 den Plan festgestellt. Sie hat die Trasse in der beantragten Form genehmigt. Die Trasse ist rund 55 km lang und beginnt im Landkreis Hildesheim, nordwestlich von Elze. Der Abschnitt endet zwischen Einbeck-Edemissen und Einbeck-Strodthagen. Der Beschluss umfasst auch die Genehmigung einer Kabelabschnittsstation. Diese dient der Unterstützung der Kabelfehlerortung.
Planfeststellungsbeschluss (pdf, 7 MB)
Teil C | Technik und Trassierung (zip, 97 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Verzeichnis (zip, 127 MB)
Teil E | Nachweise (zip, 13 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 285 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 110 MB)
Teil L | Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 3 MB)
Informationen zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Der Vorhabenträger hat am 23. Januar 2026 die erste Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 31. Juli 2025 beantragt. Bei der beantragten Planänderung handelt es sich um die Verrohrung von Gräben als Gewässer III. Ordnung zur Errichtung von Überfahrten. Eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung war nicht erforderlich.
Teil A | Allgemeiner Teil (zip, 21 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen, Befreiungen (zip, 747 KB)
Übersicht der Planänderungen (zip, 173 KB)
Für die gegenständliche Planänderung ist eine allgemeine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Auf Grundlage der vom Vorhabenträger eingereichten Unterlagen und nach den Kriterien der Anlage 3 des UVPG kommt die Bundesnetzagentur dabei zu dem Ergebnis, dass durch die Änderung keine zusätzlichen erheblichen nachteiligen oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorgerufen werden. Es wird folglich festgestellt, dass keine UVP-Pflicht für das Änderungsvorhaben besteht.
Feststellung UVP-Pflicht (zip, 54 KB)
Die Bundesnetzagentur hat am 17. März 2026 die Entscheidung im vereinfachten Planfeststellungsverfahren nach § 18 Abs. 5 NABEG i.V.m. § 43d EnWG und § 76 Abs. 3 VwVfG über die vom Vorhabenträger beantragten Änderungen getroffen.
Der Vorhabenträger hat am 6. März 2026 die zweite Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 31. Juli 2025 beantragt. Bei der beantragten Planänderung handelt es sich um die zusätzliche Rodung von Bäumen und Gehölzen einhergehend mit der Anpassung von Kompensations- und Artenschutz-Maßnahmen sowie die Anpassung des Maßnahmenblatts VAR 7.2 bezüglich der Gehölzentnahme außerhalb des Rodungszeitraumes. Eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung war nicht erforderlich. Die Betroffenen wurden individuell benachrichtigt.
Übersicht der Planänderungen (zip, 219 KB)
Teil A | Erläuterungsbericht (zip, 2 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Verzeichnis (zip, 40 MB)
Teil F | UVP-Bericht (zip, 76 MB)
Teil H | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 4 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 67 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen, Befreiungen (zip, 848 KB)
Die Bundesnetzagentur hat einen vorzeitigen Baubeginn genehmigt.
Termine und Meldungen
meldung31.07.2025BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B3
Planfeststellungveranstaltung 04.02.2025BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B3
Planfeststellungfrist 15.04.-14.06.2024BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B3
Planfeststellungmeldung15.02.2024BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B3
Planfeststellungmeldung07.09.2021BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B3
Planfeststellungfrist 19.06.-16.07.2021BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B3
Planfeststellungmeldung14.05.2021BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B3
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