Schnelleinstieg
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Heide West – B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth)
B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth) – L 111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen)
L111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen) – Wesermarsch
Wesermarsch – Cloppenburg
Cloppenburg – Steinfurt
Steinfurt – Borken
Borken – Polsum
Heide West – Polsum (Korridor B)
Cloppenburg – Steinfurt (Abschnitt Mitte)
etwa 86 km | Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen | Amprion
Abschnitt MittePlanfeststellung
Bau
Inbetriebnahme

Verlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt östlich der Gemeinde Molbergen im Landkreis Cloppenburg. Hier treffen die Trassenkorridore von Vorhaben 48 und Vorhaben 49 aufeinander und werden in diesem Abschnitt in einer gemeinsamen Stammstrecke geführt. Der Trassenkorridor verläuft zunächst in südlicher Richtung in den Westen der Stadt Cloppenburg. Danach verläuft er in südwestlicher Richtung, wo er westlich der Gemeinde Lastrup die Bundesstraße 213 kreuzt, um anschließend parallel zu dieser bis nach Löningen zu führen. Danach verläuft er weiter in südlicher Richtung. Er quert die Bundesstraße 402 östlich von Lengerich und anschließend die Bundesstraße 214 westlich von Fürstenau. Ab Freren verläuft er in Richtung Süden entlang der Landesgrenze von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Weiter im Süden kreuzt er die Autobahn 30 zwischen Rheine und Hörstel, bevor er in der Stadt Rheine im Kreis Steinfurt die Abschnittsgrenze erreicht. Dort endet die gemeinsame Stammstrecke der Vorhaben 48 und 49.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
technische Daten Gleichstrom, 525 kV
Bauweise Erdkabel
Typ Neubau in neuer Trasse
Länge etwa 86 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 16. April 2026
Der Vorhabenträger Amprion hat am 28. Oktober 2022 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen inklusive Anlagen (zip, 692 MB)
Erläuterungsbericht (pdf, 25 MB)
1 | Anlagen zu Kapiteln 1 und 3 (zip, 10 MB)
2 | Anlagen zu Kapitel 4 (zip, 143 MB)
3 | Anlagen zu Kapitel 5 (zip, 27 MB)
4 | Anlagen zu Kapitel 6 (zip, 325 MB)
5 | Anlagen zu Kapitel 7 (zip, 161 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 14. Dezember 2022 in Cloppenburg eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 48 und 49, Abschnitt Mitte (14.12.2022, Cloppenburg)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 30. März 2023 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 11. Oktober 2024 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung erforderlich sind. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 8. November 2024 bestätigt.
1 | Erläuterungsbericht (zip, 13 MB)
2 | Raumverträglichkeitsstudie (zip, 93 MB)
3 | Umweltbericht (zip, 423 MB)
5 | Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 196 MB)
6 | Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 726 KB)
7 | Sonstige öffentliche und private Belange (zip, 25 MB)
10 | Technische und wirtschaftliche Belange (zip, 17 MB)
11 | Bautechnische Einzelfälle (zip, 4 MB)
Jede Person einschließlich anerkannter Umweltvereinigungen konnte sich vom 25. November 2024 bis zum 24. Januar 2025 zu den beabsichtigten Trassenkorridoren äußern. Darüber hinaus waren auch die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Die Unterlagen nach § 8 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Erörterung
Die Bundesnetzagentur hat alle eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie die dazugehörigen Erwiderungen des Vorhabenträgers gesichtet und intensiv geprüft. Dabei wurde kein Bedarf einer näheren Erörterung festgestellt. Die Bundesnetzagentur hat sich daher entschieden, gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 NABEG und § 18 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 42 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auf die Durchführung des Erörterungstermins zu verzichten.
Die Argumente der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen und die dazugehörigen Erwiderungen wurden in einer Synopse anonymisiert zusammengestellt. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Information an die Einwendenden und stellungnehmenden Beteiligten versandt.
Im Zuge der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Beteiligten Hinweise und Alternativvorschläge eingereicht, aus denen die Bundesnetzagentur Prüfaufträge für den Vorhabenträger abgeleitet hat. Dieser hat daraufhin für den Alternativvorschlag – Trassenkorridorsegmente (TKS) V48-38/44a beziehungsweise V49-25/31a – Unterlagen für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung erstellt. Die Unterlagen stehen ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung. Jede Person und anerkannte Umweltvereinigung konnte sich zu dieser Alternative vom Beginn der Auslegung am 8. Dezember 2025 bis zum 21. Januar 2026 äußern.
Weitere Informationen zur Nachbeteiligung finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Die Bundesnetzagentur hat am 31. März 2026 einen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt. Diese entspricht vollständig dem Vorschlag des Vorhabenträgers.
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 9 MB)
Anlage | Träger öffentlicher Belange, anerkannte Vereinigungen (pdf, 100 KB)
Überwachungskonzept erheblicher Umweltauswirkungen (pdf, 217 KB)
Termine und Meldungen
frist 25.11.2024-24.01.2025BBPlG 48 BBPlG 49 Abschnitt Mitte
Bundesfachplanungmeldung11.10.2024BBPlG 48 BBPlG 49 Abschnitt Nord 3 Abschnitt Mitte
Bundesfachplanungmeldung11.10.2024BBPlG 48 BBPlG 49 Abschnitt Nord 3 Abschnitt Mitte
Bundesfachplanungmeldung03.04.2023BBPlG 48 BBPlG 49 Abschnitt Nord 3 Abschnitt Mitte
Bundesfachplanungveranstaltung 14.12.2022BBPlG 48 BBPlG 49 Abschnitt Mitte
Bundesfachplanungmeldung17.11.2022BBPlG 48 BBPlG 49 Abschnitt Mitte Abschnitt Nord 3
Bundesfachplanungmeldung11.11.2022BBPlG 48 BBPlG 49 Abschnitt Mitte Abschnitt Nord 3
Bundesfachplanungmeldung28.10.2022BBPlG 48 BBPlG 49 Abschnitt Mitte Abschnitt Nord 3
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