Heide West – B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth)

    B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth) – L 111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen)

    L111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen) – Wesermarsch

    Wesermarsch – Cloppenburg

    Cloppenburg – Steinfurt

    Steinfurt – Borken

    Borken – Polsum

    Heide West – Polsum (Korridor B)

    Cloppenburg – Steinfurt (Abschnitt Mitte)

    etwa 86 km | Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen | Amprion

    Abschnitt Mitte

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ1 2026


    Verlauf

    Der festgelegte Trassenkorridor beginnt östlich der Gemeinde Mol­bergen im Landkreis Cloppen­burg. Hier treffen die Trassen­korridore von Vorhaben 48 und Vorhaben 49 aufeinander und werden in diesem Abschnitt in einer gemeinsamen Stamm­strecke geführt. Der Trassen­korridor verläuft zunächst in südlicher Richtung in den Westen der Stadt Cloppen­burg. Danach verläuft er in süd­westlicher Richtung, wo er westlich der Gemeinde Lastrup die Bundes­straße 213 kreuzt, um anschließend parallel zu dieser bis nach Löningen zu führen. Danach verläuft er weiter in südlicher Richtung. Er quert die Bundes­straße 402 östlich von Lengerich und anschließend die Bundes­straße 214 westlich von Fürstenau. Ab Freren verläuft er in Richtung Süden entlang der Landes­grenze von Nieder­sachsen und Nordrhein-Westfalen. Weiter im Süden kreuzt er die Auto­bahn 30 zwischen Rheine und Hörstel, bevor er in der Stadt Rheine im Kreis Steinfurt die Abschnitts­grenze erreicht. Dort endet die gemeinsame Stamm­strecke der Vorhaben 48 und 49.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen

    technische Daten

    Gleichstrom, 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 86 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 16. April 2026

    Die Bundesnetzagentur hat am 14. Dezember 2022 in Cloppen­burg eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffent­lich­keit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträg­lich­keit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen er­möglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 30. März 2023 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung fest­gelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Jede Person einschließlich anerkannter Umwelt­vereinigungen konnte sich vom 25. November 2024 bis zum 24. Januar 2025 zu den beabsichtigten Trassen­korridoren äußern. Darüber hinaus waren auch die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Die Unterlagen nach § 8 NABEG wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Erörterung

    Die Bundes­netz­agentur hat alle ein­gegangenen Stellung­nahmen und Ein­wendungen sowie die dazu­gehörigen Erwiderungen des Vorhaben­trägers gesichtet und intensiv geprüft. Dabei wurde kein Bedarf einer näheren Erörterung fest­gestellt. Die Bundes­netz­agentur hat sich daher entschieden, gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 NABEG und § 18 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 42 Absatz 1 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG) auf die Durch­führung des Erörterungs­termins zu verzichten.

    Die Argumente der ein­gegangenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen und die dazu­gehörigen Erwiderungen wurden in einer Synopse anonymisiert zusammen­gestellt. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Information an die Einwendenden und stellung­nehmenden Beteiligten versandt.

    Im Zuge der Behörden- und Öffentlichkeits­beteiligung haben die Beteiligten Hinweise und Alternativ­vorschläge eingereicht, aus denen die Bundes­netz­agentur Prüf­aufträge für den Vorhaben­träger abgeleitet hat. Dieser hat daraufhin für den Alternativ­vorschlag – Trassenkorridor­segmente (TKS) V48-38/44a beziehungs­weise V49-25/31a – Unterlagen für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung erstellt. Die Unterlagen stehen aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung. Jede Person und an­erkannte Umwelt­vereinigung konnte sich zu dieser Alternative vom Beginn der Auslegung am 8. Dezember 2025 bis zum 21. Januar 2026 äußern.

    Weitere Informationen zur Nachbeteiligung finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.

    Termine und Meldungen

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