Heide West – B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth)

    B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth) – L 111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen)

    L111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen) – Wesermarsch

    Wesermarsch – Cloppenburg

    Cloppenburg – Steinfurt

    Steinfurt – Borken

    Borken – Polsum

    Heide West – Polsum (Korridor B)

    B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth) – L 111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen) (Abschnitt Elbe)

    etwa 5 km | Niedersachsen, Schleswig-Holstein | Amprion

    Abschnitt Elbe

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit Q2 2024


    Verlauf

    Die vorgeschlagene Trasse beginnt südlich von Roßkopp auf dem Gebiet der Gemeinde Wewels­fleth. Die Trasse quert die Elbe bei Holler­wettern parallel zur Elb­querung des bereits genehmigten Abschnitts A2 des Vorhabens 4. Auf dem Gebiet der Gemeinde Wisch­hafen trifft die vorgeschlagene Trasse wieder auf Land. Der Abschnitt endet östlich von Allwörden.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen, Schleswig-Holstein

    technische Daten

    Gleichstrom, 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 5 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 16. April 2026

    Der Bundes­bedarfs­plan sieht für den Abschnitt Elbe aufgrund seiner besonderen Eil­bedürftig­keit den Verzicht auf eine Bundes­fach­planung vor. Er konnte daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Der Vorhaben­träger Amprion hat am 3. Mai 2024 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beab­sichtigten Trassen­verlauf.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 2. Juli 2024 in Wilster eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffent­lich­keit. Themen waren Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Plan­fest­stellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grund­lage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 30. Oktober 2024 einen Unter­suchungs­rahmen für die Planfest­stellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 17. November 2025 bis zum 16. Januar 2026 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    frist 17.11.2025-16.01.2026
    BBPlG 48 Abschnitt Elbe
    Planfeststellung
    meldung25.09.2025
    BBPlG 48 Abschnitt Elbe
    Planfeststellung
    meldung30.10.2024
    BBPlG 48 Abschnitt Elbe
    Planfeststellung
    veranstaltung 02.07.2024
    BBPlG 48 Abschnitt Elbe
    Planfeststellung
    meldung06.05.2024
    BBPlG 48 Abschnitt Elbe
    Planfeststellung

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