Schnelleinstieg
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Heide West – B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth)
B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth) – L 111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen)
L111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen) – Wesermarsch
Wesermarsch – Cloppenburg
Cloppenburg – Steinfurt
Steinfurt – Borken
Borken – Polsum
Heide West – Polsum (Korridor B)
B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth) – L 111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen) (Abschnitt Elbe)
etwa 5 km | Niedersachsen, Schleswig-Holstein | Amprion
Abschnitt ElbeBundesfachplanung
entfälltBau
Inbetriebnahme
StatusErörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Die vorgeschlagene Trasse beginnt südlich von Roßkopp auf dem Gebiet der Gemeinde Wewelsfleth. Die Trasse quert die Elbe bei Hollerwettern parallel zur Elbquerung des bereits genehmigten Abschnitts A2 des Vorhabens 4. Auf dem Gebiet der Gemeinde Wischhafen trifft die vorgeschlagene Trasse wieder auf Land. Der Abschnitt endet östlich von Allwörden.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein
technische Daten Gleichstrom, 525 kV
Bauweise Erdkabel
Typ Neubau in neuer Trasse
Länge etwa 5 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 16. April 2026
Der Bundesbedarfsplan sieht für den Abschnitt Elbe aufgrund seiner besonderen Eilbedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundesfachplanung vor. Er konnte daher direkt ins Planfeststellungsverfahren starten.
Der Vorhabenträger Amprion hat am 3. Mai 2024 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf.
Die Bundesnetzagentur hat am 2. Juli 2024 in Wilster eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 48, Abschnitt Elbe (02.07.2024, Wilster)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 30. Oktober 2024 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 25. September 2025 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 30. Oktober bestätigt. Die Unterlagen werden am 17. November 2025 an dieser Stelle veröffentlicht.
Gesamtunterlagen (zip, 846 MB)
Unterlage A | Allgemeinverständliche Zusammenfassung und Erläuterungsbericht (zip, 14 MB)
Unterlage B | Bautechnischer Teil (zip, 50 MB)
Unterlage C | Eigentumsbelange (zip, 33 MB)
Unterlage D | Immissionen und Nachweise (zip, 68 MB)
Unterlage E | Umweltfachliche Unterlagen (zip, 182 MB)
Unterlage F | Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 255 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 17. November 2025 bis zum 16. Januar 2026 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Termine und Meldungen
frist 17.11.2025-16.01.2026BBPlG 48 Abschnitt Elbe
Planfeststellungmeldung25.09.2025BBPlG 48 Abschnitt Elbe
Planfeststellungmeldung30.10.2024BBPlG 48 Abschnitt Elbe
Planfeststellungveranstaltung 02.07.2024BBPlG 48 Abschnitt Elbe
Planfeststellungmeldung06.05.2024BBPlG 48 Abschnitt Elbe
PlanfeststellungH2Teilen
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