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Hamburg Ost – Ämter Büchen / Breitenfelde / Schwarzenbek-Land
Hamburg Nord – Hamburg Ost – Ämter Büchen/Breitenfelde/Schwarzenbek-Land
Hamburg Ost – Ämter Büchen / Breitenfelde / Schwarzenbek-Land (Abschnitt Ost)
etwa 28 km | Hamburg, Schleswig-Holstein | 50Hertz
Abschnitt OstPlanfeststellung
Bau
Inbetriebnahme

Verlauf
Anfangspunkt des festgelegten Trassenkorridors ist das Umspannwerk Hamburg Ost. Dort befindet sich auch der Länderübergangspunkt, da das Umspannwerk teils auf hamburgischem und teils schleswig-holsteinischem Gebiet liegt. Von dort folgt der Trassenkorridor dem Verlauf der Bundesautobahn 1 entlang ihrer südöstlichen Seite bis in etwa zum Anschlusspunkt 30 - Barsbüttel. An diesem schwenkt er von der Bundesautobahn 1 ab und führt in ost-nordöstlicher Richtung, sodass der Ort Grande nördlich umgangen wird. Auf Höhe des Ortes Kuddewörde schwenkt er mit Querung der Bundesstraße 404 in ost-südöstliche Richtung und quert südlich von Basthorst beziehungsweise östlich von Möhnsen die Bundesautobahn 24. Von dort verläuft er in nahezu südlicher Richtung und quert die Bundesstraße 207 zwischen Grove uns Sahms und endet in der geplanten Schaltanlage Sahms/Nord.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Hamburg, Schleswig-Holstein
technische Daten Wechselstrom, 380 kV
Bauweise Freileitung
Typ Neubau in neuer Trasse
Länge etwa 28 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 7. April 2026
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 9. Juni 2023 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Am 10. Juli 2023 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt. Dieser enthält die in Frage kommenden Verläufe des für die Ausbaumaßnahme erforderlichen Trassenkorridors. Antragsgegenstand ist zudem die Einbindung von zwei bestehenden 380-kV-Stromkreisen von Görries über Klein Rogahn in die neue Schaltanlage.
50Hertz hat die Unterlagen auch in einem digitalen Planungsordner zusammengestellt.
Die Bundesnetzagentur hat am 29. August 2023 eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit der in Frage kommenden Trassenkorridore gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 51, Abschnitt Ost (29.08.2023, Hamburg)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 22. November 2023 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt und diesen am 28. November 2023 veröffentlicht. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 28. Februar 2025 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung erforderlich sind. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 28. März 2025 bestätigt.
Eine Shape-Datei des Trassenkorridornetzes mit potenziellen Trassenachsen stellt der Vorhabenträger als Download auf seiner Website zur Verfügung.Unterlagenverzeichnis (pdf, 179 KB)
A. Erläuterungsbericht (zip, 16 MB)
B. Raumverträglichkeitsstudie (RVS) und Prüfung der sonstigen und privaten Belange (zip, 44 MB)
C. Umweltbericht (Entwurf) (zip, 49 MB)
D. Prüfungen zu den Natura 2000-Gebieten (zip, 79 MB)
E. Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (ASE) (zip, 48 MB)
F. Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (ISE) (zip, 4 MB)
G. Alternativenvergleich und Vorschlag zur Gesamtbeurteilung (zip, 12 MB)
Jede Person einschließlich anerkannter Umweltvereinigungen konnte sich vom 10. April bis zum 9. Juni 2025 zu den beabsichtigen Trassenkorridoren äußern. Darüber hinaus waren auch die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Die Unterlagen nach § 8 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Bekanntmachung: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 9 NABEG und § 42 UVPG (pdf, 361 KB)
Die Bundesnetzagentur hat in einem nichtöffentlichen Termin die erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 17. und 18. September 2025 in Elmenhorst.
Erörterungstermin Vorhaben 51, Abschnitt Ost (17.-18.09.2025, Elmenhorst)
Die Bundesnetzagentur hat am 27. März 2026 einen 28 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt. Er entspricht vollständig dem beantragten Vorschlag des Vorhabenträgers 50Hertz.
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG für Vorhaben 51, Abschnitt Ost (pdf, 4 MB)
Konzept für die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (pdf, 209 KB)
Anlage: Träger öffentlicher Belange, anerkannte Vereinigungen (pdf, 67 KB)
Termine und Meldungen
veranstaltung 17.-18.09.2025BBPlG 51 Abschnitt Ost
BundesfachplanungElmenhorstfrist 10.04.-09.06.2025BBPlG 51 Abschnitt Ost
Bundesfachplanungmeldung28.02.2025BBPlG 51 Abschnitt Ost
Bundesfachplanungmeldung28.11.2023BBPlG 51 Abschnitt Ost
Bundesfachplanungveranstaltung 29.08.2023BBPlG 51 Abschnitt Ost
Bundesfachplanungmeldung10.07.2023BBPlG 51 Abschnitt Ost
Bundesfachplanungmeldung09.06.2023BBPlG 51 Abschnitt Ost
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