Schnelleinstieg
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Mühlenbeck – Mechau
Mechau – Niederndodeleben
Sachsen-Anhalt Nord
Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord
Thüringen/Sachsen
Münchenreuth – Marktredwitz
Marktredwitz – Pfreimd
Pfreimd – Nittenau
Nittenau – Pfatter
Pfatter – A 92 bei Isar
Konverterbereich Isar
Klein Rogahn/Stralendorf/Warsow/Holthusen/Schossin – Isar (SuedOstLink, SuedOstLink+)
Klein Rogahn/Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Raum Salzwedel / Arendsee / Seehausen (Abschnitt E)
etwa 87 km | Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt | 50Hertz
Abschnitt E
Verlauf
Der nördliche Bestandteil des Vorhabens 5a wurde im Juli 2024 in die Abschnitte E und F aufgeteilt. Sie bilden zusammen den SuedOstLink+.
Der Abschnitt E verläuft von den möglichen Standorten für das Umspannwerk und den Konverter bei Schwerin bis in den Raum Salzwedel / Arendsee / Seehausen. Eine Besonderheit ist die Unterquerung der Elbe, welche einen Riegel im Untersuchungsraum bildet. Mögliche Querungsstellen der Elbe befinden sich zwischen Wittenberge und Hitzacker.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt
technische Daten Gleichstrom (2 GW), 525 kV
Bauweise Erdkabel
Typ Neubau in neuer Trasse
Länge etwa 87 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 3. Juli 2026
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 16. Dezember 2022 einen Antrag auf Bundesfachplanung für den gesamten nördlichen Bestandteil gestellt. Dieser enthält ein Trassenkorridornetz, welches sich aus insgesamt 108 Trassenkorridorsegmenten definiert und sich über vier Bundesländer erstreckt. Am 13. Januar 2023 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anhänge und Anlagen) (zip, 267 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 27. Februar 2023 in Salzwedel eine Antragskonferenz durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 5a, nördlicher Bestandteil (27.02.2023, Salzwedel)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 31. Mai 2023 einen Untersuchungsrahmen für den nördlichen Bestandteil festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der nördliche Bestandteil des Vorhabens 5a wurde im Juli 2024 in die Abschnitte E und F aufgeteilt. Für den Abschnitt E hat der Vorhabenträger am 31. Juli 2024 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung erforderlich sind. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 30. August 2024 bestätigt.
Unterlagenverzeichnis (zip, 2 MB)
Unterlage 1 | Erläuterungsbericht (zip, 15 MB)
Unterlage 2 | Technische Vorhabenbeschreibung (zip, 17 MB)
Unterlage 3 | Grobanalysen (zip, 19 MB)
Unterlage 4 | Raumverträglichkeitsstudie (zip, 346 MB)
Unterlage 5 | Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung (zip, 410 MB)
Unterlage 6 |Natura2000-Prüfungen (zip, 234 MB)
Unterlage 7 | Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 3 MB)
Unterlage 9 | Gesamtbeurteilung und Alternativenvergleich (Datei ist nicht barrierefrei, {3})
Jede Person einschließlich anerkannten Umweltvereinigungen konnte sich vom 13. September bis zum 14. November 2024 zu den beabsichtigten Trassenkorridoren äußern. Darüber hinaus waren auch die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Die Unterlagen nach § 8 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 11. Februar 2025 in Parchim.
Erörterungstermin Vorhaben 5a, Abschnitt E (11.02.2025, Parchim)
Die Bundesnetzagentur hat am 30. Mai 2025 einen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt. Diese entspricht vollständig dem Vorschlag des Vorhabenträgers.
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 9 MB)
Bekanntmachung zur Entscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 93 KB)
Die Bundesnetzagentur hat die folgenden Veränderungssperren erlassen.
Veränderungssperre Gemeinden Amt Neuhaus und Damnatz (pdf, 530 KB)
Termine und Meldungen
meldung11.06.2025BBPlG 05a Abschnitt E Abschnitt F
Bundesfachplanungveranstaltung 11.02.2025BBPlG 05a Abschnitt E
Bundesfachplanungfrist 13.09.-14.11.2024BBPlG 05a Abschnitt E
Bundesfachplanungmeldung31.07.2024BBPlG 05a Abschnitt E Abschnitt F
Bundesfachplanungmeldung31.05.2023BBPlG 05a Nördlicher Bestandteil Abschnitt E Abschnitt F
Bundesfachplanungveranstaltung 27.02.2023BBPlG 05a Abschnitt E Abschnitt F
Bundesfachplanungmeldung16.01.2023BBPlG 05a Nördlicher Bestandteil Abschnitt E Abschnitt F
Bundesfachplanungmeldung16.12.2022BBPlG 05a Nördlicher Bestandteil Abschnitt E Abschnitt F
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