Mühlenbeck – Mechau

    Mechau – Niederndodeleben

    Sachsen-Anhalt Nord

    Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord

    Thüringen/Sachsen

    Münchenreuth – Marktredwitz

    Marktredwitz – Pfreimd

    Pfreimd – Nittenau

    Nittenau – Pfatter

    Pfatter – A 92 bei Isar

    Konverterbereich Isar

    Klein Rogahn/​Stralendorf/​Warsow/​Holthusen/​Schossin – Isar (SuedOstLink, SuedOstLink+)

    Raum Salzwedel / Arendsee / Seehausen – Landkreis Börde (Abschnitt F)

    etwa 97 km | Sachsen-Anhalt | 50Hertz

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ2 2025


    Verlauf

    Der nördliche Bestandteil des Vorhabens 5a wurde im Juli 2024 in die Abschnitte E und F aufgeteilt. Sie bilden zusammen den SuedOstLink+.

    Der Abschnitt F beginnt im Raum Salzwedel/Arendsee/Seehausen. Er endet am Stützpunkt Hohe Börde im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt. Ab dort schließt sich das Vorhaben der Trasse des Vorhabens 5 an.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Sachsen-Anhalt

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 97 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 3. Juli 2026

    Der Vorhaben­träger 50Hertz hat am 16. Dezember 2022 einen Antrag auf Bundes­fach­planung für den gesamten nördlichen Bestandteil gestellt. Dieser enthält ein Trassen­korridor­netz, welches sich aus insgesamt 108 Trassen­korridor­segmenten definiert und sich über vier Bundes­länder erstreckt. Am 13. Januar 2023 hat die Bundes­netz­agentur die Voll­ständig­keit des Antrags fest­gestellt.

    Die Bundesnetzagentur hat am 27. Februar 2023 in Salz­wedel eine Antrags­konferenz durch­geführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglichkeit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grund­lage der Ergeb­nisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 31. Mai 2023 einen Unter­suchungs­rahmen für den nördlichen Bestandteil fest­gelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vor­zulegen hat.

    Jede Person einschließlich anerkannten Umwelt­vereinigungen konnte sich vom 30. August bis zum 30. Oktober 2024 zu den beabsichtigen Trassen­korridoren äußern. Darüber hinaus waren auch die Träger öffentlicher Belange zur Stellung­nahme aufgefordert. Die Unter­lagen nach § 8 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetzagentur hat in einem nicht­öffentlichen Termin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen erörtert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 18. Februar 2025 in Kalbe (Milde).

    Die Bundesnetz­agentur hat am 30. Mai 2025 einen Trassen­korridor für den Ab­schnitt festgelegt. Diese entspricht vollständig dem Vorschlag des Vorhabenträgers.

    Termine und Meldungen

    meldung11.06.2025
    BBPlG 05a Abschnitt E Abschnitt F
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 18.02.2025
    BBPlG 05a Abschnitt F
    Bundesfachplanung
    meldung31.07.2024
    BBPlG 05a Abschnitt E Abschnitt F
    Bundesfachplanung
    meldung31.05.2023
    BBPlG 05a Nördlicher Bestandteil Abschnitt E Abschnitt F
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 27.02.2023
    BBPlG 05a Abschnitt E Abschnitt F
    Bundesfachplanung
    meldung16.01.2023
    BBPlG 05a Nördlicher Bestandteil Abschnitt E Abschnitt F
    Bundesfachplanung
    meldung16.12.2022
    BBPlG 05a Nördlicher Bestandteil Abschnitt E Abschnitt F
    Bundesfachplanung

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