Schnelleinstieg
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Mühlenbeck – Mechau
Mechau – Niederndodeleben
Sachsen-Anhalt Nord
Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord
Thüringen/Sachsen
Münchenreuth – Marktredwitz
Marktredwitz – Pfreimd
Pfreimd – Nittenau
Nittenau – Pfatter
Pfatter – A 92 bei Isar
Konverterbereich Isar
Klein Rogahn/Stralendorf/Warsow/Holthusen/Schossin – Isar (SuedOstLink, SuedOstLink+)
Raum Salzwedel / Arendsee / Seehausen – Landkreis Börde (Abschnitt F)
etwa 97 km | Sachsen-Anhalt | 50Hertz
Abschnitt F
Verlauf
Der nördliche Bestandteil des Vorhabens 5a wurde im Juli 2024 in die Abschnitte E und F aufgeteilt. Sie bilden zusammen den SuedOstLink+.
Der Abschnitt F beginnt im Raum Salzwedel/Arendsee/Seehausen. Er endet am Stützpunkt Hohe Börde im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt. Ab dort schließt sich das Vorhaben der Trasse des Vorhabens 5 an.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Sachsen-Anhalt
technische Daten Gleichstrom (2 GW), 525 kV
Bauweise Erdkabel
Typ Neubau in neuer Trasse
Länge etwa 97 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 3. Juli 2026
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 16. Dezember 2022 einen Antrag auf Bundesfachplanung für den gesamten nördlichen Bestandteil gestellt. Dieser enthält ein Trassenkorridornetz, welches sich aus insgesamt 108 Trassenkorridorsegmenten definiert und sich über vier Bundesländer erstreckt. Am 13. Januar 2023 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anhänge und Anlagen) (zip, 267 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 27. Februar 2023 in Salzwedel eine Antragskonferenz durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 5a, nördlicher Bestandteil (27.02.2023, Salzwedel)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 31. Mai 2023 einen Untersuchungsrahmen für den nördlichen Bestandteil festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der nördliche Bestandteil des Vorhabens 5a wurde im Juli 2024 in die Abschnitte E und F aufgeteilt. Für den Abschnitt F hat der Vorhabenträger am 17. Juli 2024 Unterlagen für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 19. August 2024 bestätigt.
Unterlagenverzeichnis (zip, 2 MB)
Unterlage 01 | Erläuterungsbericht (zip, 4 MB)
Unterlage 02 | Technische Vorhabenbeschreibung (zip, 17,3 MB)
Unterlage 03 | Grobanalysen (zip, 14,4 MB)
Unterlage 04 | Raumverträglichkeitsstudie (zip, 66,6 MB)
Unterlage 05 | Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung (zip, 432,7 MB)
Unterlage 06 | Natura2000-Prüfungen (zip, 57,4 MB)
Unterlage 07 | Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 4 MB)
Unterlage 09 | Gesamtbeurteilung und Alternativenvergleich (zip, 107 MB)
Jede Person einschließlich anerkannten Umweltvereinigungen konnte sich vom 30. August bis zum 30. Oktober 2024 zu den beabsichtigen Trassenkorridoren äußern. Darüber hinaus waren auch die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Die Unterlagen nach § 8 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Die Bundesnetzagentur hat in einem nichtöffentlichen Termin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 18. Februar 2025 in Kalbe (Milde).
Erörterungstermin Vorhaben 5a, Abschnitt F (18.02.2025, Kalbe (Milde))
Die Bundesnetzagentur hat am 30. Mai 2025 einen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt. Diese entspricht vollständig dem Vorschlag des Vorhabenträgers.
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 7 MB)
Bekanntmachung zur Entscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 93 KB)
Termine und Meldungen
meldung11.06.2025BBPlG 05a Abschnitt E Abschnitt F
Bundesfachplanungveranstaltung 18.02.2025BBPlG 05a Abschnitt F
BundesfachplanungKalbe (Milde)frist 30.08.-30.10.2024BBPlG 05a Abschnitt F
Bundesfachplanungmeldung31.07.2024BBPlG 05a Abschnitt E Abschnitt F
Bundesfachplanungmeldung31.05.2023BBPlG 05a Nördlicher Bestandteil Abschnitt E Abschnitt F
Bundesfachplanungveranstaltung 27.02.2023BBPlG 05a Abschnitt E Abschnitt F
Bundesfachplanungmeldung16.01.2023BBPlG 05a Nördlicher Bestandteil Abschnitt E Abschnitt F
Bundesfachplanungmeldung16.12.2022BBPlG 05a Nördlicher Bestandteil Abschnitt E Abschnitt F
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