Schnelleinstieg
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Mühlenbeck – Mechau
Mechau – Niederndodeleben
Sachsen-Anhalt Nord
Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord
Thüringen/Sachsen
Münchenreuth – Marktredwitz
Marktredwitz – Pfreimd
Pfreimd – Nittenau
Nittenau – Pfatter
Pfatter – A 92 bei Isar
Konverterbereich Isar
Klein Rogahn/Stralendorf/Warsow/Holthusen/Schossin – Isar (SuedOstLink, SuedOstLink+)
Marktredwitz – Pfreimd (Abschnitt C2)
90 km | Bayern | TenneT
Abschnitt C2Bundesfachplanung
entfälltBau
Inbetriebnahme

Verlauf
Die festgelegte Trasse beginnt in der Nähe von Marktredwitz und verläuft in südöstlicher Richtung bis auf Höhe Konnersreuth. Dort knickt sie in weitgehend südliche Richtung ab und verläuft östlich an Mitterteich und Tirschenreuth vorbei. Im weiteren Verlauf orientiert sich die Trasse bis auf Höhe von Windischeschenbach in südwestliche Richtung. Anschließend schwenkt sie in südliche Richtung ab. Hierbei verläuft sie westlich an Püchersreuth, östlich an Neustadt an der Waldnaab und Weiden in der Oberpfalz vorbei. Östlich von Wernberg-Köblitz führt sie ein weiteres Mal in westliche Richtung und umgeht Pfreimd dabei nordwestlich. Nach Querung der Autobahnen 93 und 6 führt sie westlich der Autobahn 6 bis zum Übergabepunkt des folgenden Abschnitts D1.
Der Trassenverlauf ist deckungsgleich mit dem Abschnitt C2 des Vorhabens 5.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Bayern
technische Daten Gleichstrom (2 GW), 525 kV
Bauweise Erdkabel
Typ Neubau in neuer Trasse
Länge 90 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 3. Juli 2026
Der Bundesbedarfsplan sieht für den Bestandteil Landkreis Börde – Isar aufgrund seiner besonderen Eilbedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundesfachplanung vor. Der Abschnitt Marktredwitz – Pfreimd konnte daher direkt ins Planfeststellungsverfahren starten.
Die Bundesnetzagentur hat für den Abschnitt C2 der Vorhaben 5 und 5a ein einheitliches Planfeststellungsverfahren geführt. Gemäß § 18 Absatz 3a NABEG ist bei Einbeziehung von Erdkabeln nach § 26 Satz 2 NABEG der durch die Bundesfachplanung bestimmte Trassenkorridor des Vorhabens im Sinne von § 2 Absatz 3, 5 und 6 des Bundesbedarfsplangesetzes zu beachten. Das hieß für das Vorhaben 5a, dass der Trassenkorridor, der in der Bundesfachplanung für das Vorhaben 5 durch die Bundesnetzagentur festgelegt wurde, zu beachten war. Eine Prüfung in Frage kommender Alternativen war für den beabsichtigten Verlauf der Trasse auf diesen Trassenkorridor beschränkt. Eine Prüfung außerhalb dieses Trassenkorridors ist nur aus zwingenden Gründen durchzuführen. Sie ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Leerrohre oder die Erdkabel einzeln oder im Zusammenwirken mit dem Vorhaben nach § 34 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) unzulässig wären oder gegen die Verbote des § 44 Absatz 1 auch in Verbindung mit Absatz 5 des BNatSchG verstoßen würden.
Der Vorhabenträger TenneT hat am 1. April 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Am 16. April 2021 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4) (zip, 113 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 39 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (zip, 71 MB)
Anlage 2 | Typicals (zip, 3 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 21. Mai 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
TenneT hat auf seiner Website weiterführende Informationen zu seinen Antragsunterlagen bereitgestellt.Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 16. September 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 29. September 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 30. Oktober 2023 bestätigt.
Beachten Sie bitte, dass die Anlage »F2.2.4 Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft und sonstige schutzgutrelevante Funktionen und Umweltbestandteile« am 19. Dezember 2023 ergänzt wurde. Die Inhalte der Anlage sind jedoch identisch mit der am 20. November 2023 ausgelegten Anlage »I5.3 Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft und sonstige schutzgutrelevante Funktionen und Umweltbestandteile«.
Gesamtunterlagen (zip, 7,5 GB)
Gesamtinhaltsverzeichnis (pdf, 241 KB)
Teil A | Allgemeiner Teil (zip, 38 MB)
Teil B | Alternativenbetrachtung und Ermittlung der Vorzugstrasse (zip, 72 MB)
Teil C | Technik und Trassierung (zip, 227 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 165 MB)
Teil E | Nachweise (zip, 1,1 GB)
Teil F | UVP-Bericht (zip, 1,44 GB)
Teil G | Natura-2000-Verträglichkeitsuntersuchung (zip, 19 MB)
Teil H | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 9 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 1,53 GB)
Teil J | Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 83 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 976 MB)
Teil L | Gutachten Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 1,66 GB)
Teil M | Dokumentation verwendeter Daten und Informationen (zip, 946 KB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 20. November 2023 bis zum 19. Januar 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG für die Vorhaben 5 und 5a, jeweils Abschnitt C2 (pdf, 442 KB)
Die Bundesnetzagentur diskutierte bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 14. und 15. Mai 2024 in Vohenstrauß.
Erörterungstermin Vorhaben 5 und 5a (SuedOstLink), Abschnitt C2 (14.-15.05.2024, Vohenstrauß)
Der Vorhabenträger hat am 17. Mai 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Es handelt sich bei der beantragten Planänderung um eine Anpassung der Detailplanung der Kabelabschnittstation (KAS) sowie der Lichtwellenleiter-Zwischenstation (LWL-ZS). Die Veröffentlichung der Planänderungsunterlagen dient ausschließlich als Informationsangebot. Da der Kreis der Betroffenen bekannt ist, wurde auf eine förmliche Auslegung der Planänderungsunterlagen verzichtet. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme beziehungsweise Einwendung informiert.
Teil A1 Anlage 01 Erläuterungsbericht zum Deckblatt I (pdf, 457 KB)
Gesamtunterlagen (zip, 2,4 GB)
Teil A | Allgemeiner Teil (zip, 38 MB)
Teil B | Alternativenbetrachtung und Ermittlung der Vorzugstrasse (zip, 72 MB)
Teil C | Technik und Trassierung (zip, 227 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 165 MB)
Teil E | Nachweise (zip, 1,1 GB)
Teil G | Natura-2000-Verträglichkeitsuntersuchung (zip, 9 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 1,53 GB)
Teil J | Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 83 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 976 MB)
Teil L | Gutachten Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 1,66 GB)
Teil M | Dokumentation verwendeter Daten und Informationen (zip, 872 KB)
Der Vorhabenträger hat am 4. September 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Da der Kreis der Betroffenen bekannt ist, wurde auf eine förmliche Auslegung der Planänderungsunterlagen verzichtet. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben.
Gesamtunterlagen (zip, 2,4 GB)
Teil A | Allgemeiner Teil (zip, 38 MB)
Teil B | Alternativenbetrachtung und Ermittlung der Vorzugstrasse (zip, 72 MB)
Teil C | Technik und Trassierung (zip, 227 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 165 MB)
Teil E | Nachweise (zip, 1,1 GB)
Teil G | Natura-2000-Verträglichkeitsuntersuchung (zip, 9 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 1,53 GB)
Teil J | Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 83 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 976 MB)
Teil L | Gutachten Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 1,66 GB)
Teil M | Dokumentation verwendeter Daten und Informationen (zip, 872 KB)
Der Vorhabenträger hat am 25. November 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Da der Kreis der Betroffenen bekannt ist, wurde auf eine förmliche Auslegung der Planänderungsunterlagen verzichtet. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben.
Inhaltsverzeichnis (pdf, 322 KB)
Teil A1 | Erläuterungsbericht (pdf, 249 KB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (pdf, 6 MB)
Teil I2 | Maßnahmenblätter zu Schutzgütern des LBP (pdf, 2 MB)
Teil K4 | Voraussetzungen für forstrechtliche Genehmigungen (pdf, 437 KB)
Die Bundesnetzagentur hat am 13. Februar 2025 den Plan festgestellt. Die Trasse ist rund 90 km lang und verläuft zwischen Marktredwitz und Pfreimd. Mit dem Beschluss können auch eine Kabelabschnittsstation nordöstlich von Weihern und eine Lichtwellenleiter-Zwischenstation in der Gemeinde Leonberg errichtet werden. Der Vorhabenträger darf nun mit dem Bau beginnen.
Gesamtunterlagen (zip, 1,3 GB)
Planfeststellungsbeschluss (pdf, 12 MB)
Teil C: Trassierungstechnischer Teil (zip, 191 MB)
Teil D: Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 170 MB)
Teil I: Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 294 MB)
Teil K: Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 580 MB)
Teil L: Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 64 MB)
Informationen zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Bekanntmachung zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses (pdf, 94 KB)
Der Vorhabenträger hat am 30. Juni 2025 (in der Fassung der Deckblattänderung I vom 29. Januar 2026) die erste Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 13. Februar 2025 beantragt. Die weitere Planung hat ergeben, dass unter anderem die Anpassung mehrerer Muffen, Querungen und Zuwegungen, die Neuplanung einer Horizontalbohrung (HDD), die Ergänzung weiterer Kreuzungen sowie Änderungen von forst- und artenschutzrechtlichen Maßnahmen erforderlich sind. Auf Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen hat die Bundesnetzagentur am 10. März 2026 die Änderung gemäß § 18 Abs. 5 NABEG i.V.m. § 43 d EnWG und § 76 Abs. 3 VwVfG genehmigt.
Inhaltsverzeichnis (pdf, 505 KB)
Teil A | Allgemeiner Teil (zip, 57 MB)
Teil C | Trassierungstechnischer Teil (zip, 117 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 206 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 1 GB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 122 MB)
,Teil L | Gutachten Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 322 MB)
Teil M | Dokumentation zu verwendeten Daten und Informationen (zip, 2 MB)
Teil O | Fachbeitrag Umwelt (zip, 1 MB)
Weitere Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Bekanntmachung über den Erlass zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses (pdf, 96 KB)
Die Bundesnetzagentur hat insgesamt sechs Anträge auf vorzeitigen Baubeginn genehmigt.
Termine und Meldungen
meldung13.02.2025BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt C2
Planfeststellungfrist 10.-29.10.2024BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt C2
Planfeststellungveranstaltung 14.-15.05.2024BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt C2
Planfeststellungfrist 20.11.2023-19.01.2024BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt C2
Planfeststellungmeldung29.09.2023BBPlG 05a BBPlG 05 Abschnitt C2
Planfeststellungmeldung16.09.2021BBPlG 05a Abschnitt C2
Planfeststellungfrist 17.04.-21.05.2021BBPlG 05a Abschnitt C2
Planfeststellungmeldung06.04.2021BBPlG 05a Abschnitt C2
PlanfeststellungErster Antrag für zusätzliche SuedOstLink-Leitung (Vorhaben 5a) eingegangen
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