Mühlenbeck – Mechau

    Mechau – Niederndodeleben

    Sachsen-Anhalt Nord

    Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord

    Thüringen/Sachsen

    Münchenreuth – Marktredwitz

    Marktredwitz – Pfreimd

    Pfreimd – Nittenau

    Nittenau – Pfatter

    Pfatter – A 92 bei Isar

    Konverterbereich Isar

    Klein Rogahn/​Stralendorf/​Warsow/​Holthusen/​Schossin – Isar (SuedOstLink, SuedOstLink+)

    Pfreimd – Nittenau (Abschnitt D1)

    55 km | Bayern | TenneT

    Abschnitt D1

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ3 2025


    Verlauf

    Die Trasse entspricht der des Abschnitts D1 des Vorhabens 5. Sie beginnt westlich von Pfreimd und verläuft in Richtung Süden mit einem leichten Versatz nach Westen. Hierbei verläuft sie westlich an Stulln und Schwarzen­feld vorbei. Bevor sie die Höhe Schwandorf erreicht, knickt sie nach Westen ab. Von dort verläuft sie südöstlich weiter an Fischbach vorbei bis auf die Höhe von Katzdorf. Von Katzdorf nimmt die Trasse die östliche Richtung bis Kaspeltshub und knickt hier wieder südlich ab. Hierbei verläuft sie westlich an Nittenau vorbei und endet westlich von Goppelts­hof.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    55 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 3. Juli 2026

    Der Bundes­bedarfs­plan sieht für den Bestand­teil Landkreis Börde – Isar aufgrund seiner besonderen Eil­bedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundes­fachplanung vor. Der Abschnitt Pfreimd – Nittenau konnte daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Die Bundes­netz­agentur hat für den Abschnitt D1 der Vorhaben 5 und 5a ein einheitliches Plan­feststellungs­verfahren geführt. Gemäß § 18 Absatz 3a NABEG ist bei Einbeziehung von Erdkabeln nach § 26 Satz 2 NABEG der durch die Bundes­fach­planung bestimmte Trassen­korridor des Vorhabens im Sinne von § 2 Absatz 3, 5 und 6 des Bundes­bedarfs­plan­gesetzes zu beachten. Das hieß für das Vorhaben 5a, dass der Trassen­korridor, der in der Bundes­fach­planung für das Vorhaben 5 durch die Bundes­netz­agentur fest­gelegt wurde, zu beachten war. Eine Prüfung in Frage kommender Alter­nativen war für den beabsichtigten Verlauf der Trasse auf diesen Trassen­korridor beschränkt. Eine Prüfung außer­halb dieses Trassen­korridors ist nur aus zwingenden Gründen durch­zuführen. Sie ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Leer­rohre oder die Erdkabel einzeln oder im Zusammen­wirken mit dem Vorhaben nach § 34 Absatz 2 des Bundes­natur­schutz­gesetzes (BNatSchG) unzu­lässig wären oder gegen die Verbote des § 44 Absatz 1 auch in Verbindung mit Absatz 5 des BNatSchG verstoßen würden.

    Der Vorhabenträger TenneT hat am 11. Juni 2021 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur anstelle einer Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 30. Juli 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.

    TenneT hat auf seiner Website eine Präsen­tation mit weiteren Infor­mationen zum schrift­lichen Verfahren bereit­gestellt.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 24. September 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.

    Aufgrund einer Formatierungsänderung wurde das Dokument am 6. Oktober 2021 ausgetauscht. Bei den zu prüfenden Alternativen in Kapitel 2.2 ist es zu Verschiebungen bei der Nummerierung gekommen. Inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum ein­gereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 18. September bis zum 17. November 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unter­lagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

    Die Bundes­netz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und die­jenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen ab­gegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 21. und 22. Februar 2024 in Regens­burg.

    Der Vorhabenträger hat am 1. Juli 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen gestellt. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundes­netz­agentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellung­nahme beziehungsweise Einwendung informiert. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Der Vorhaben­träger hat am 20. März 2025 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen gestellt. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundes­netz­agentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellung­nahme beziehungsweise Einwendung informiert. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Plan­änderung umfasst unter anderem eine Änderung der Vorzugs­trasse im Bereich Schwan­dorf, Verschiebungen von Muffen­standorten und Anpassungen der Arbeits­flächen, Schutz­streifen und Zuwegungen. Zudem wurden die Rechts­erwerbspläne, Rechts­erwerbs­verzeichnisse sowie die gesicherten und optionalen Arten­schutz­maßnahmen aktualisiert. Die konkreten Änderungen sind an den Blau­färbungen in den ausgelegte Unterlagen zu erkennen.

    Der Vorhabenträger hat am 24. November 2025 die erste Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 25. Juli 2025 beantragt. Die weitere Planung hat ergeben, dass Änderungen im Rahmen der waldrechtlichen Kompensationsmaßnahmen, die Auflösung von Kompensationsdefitziten, die Ergänzung einer Kreuzung sowie die Korrektur von Eigentumsverhältnissen erforderlich sind. Auf Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen hat die Bundesnetzagentur am 20. Februar 2026 einen Änderungsbescheid gemäß § 18 Absatz 5 NABEG in Verbindung mit § 43d EnWG und § 76 Absatz 2 VwVfG erlassen.

    Die Bundesnetzagentur hat insgesamt fünf Anträge auf vorzeitigen Bau­beginn genehmigt. Der Bau der Leitung hat im zweiten Quartal 2024 begonnen.

    Termine und Meldungen

    meldung25.07.2025
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt D1
    Planfeststellung
    frist 29.07.-15.08.2024
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt D1
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    veranstaltung 21.-22.02.2024
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