Schnelleinstieg
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Mühlenbeck – Mechau
Mechau – Niederndodeleben
Sachsen-Anhalt Nord
Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord
Thüringen/Sachsen
Münchenreuth – Marktredwitz
Marktredwitz – Pfreimd
Pfreimd – Nittenau
Nittenau – Pfatter
Pfatter – A 92 bei Isar
Konverterbereich Isar
Klein Rogahn/Stralendorf/Warsow/Holthusen/Schossin – Isar (SuedOstLink, SuedOstLink+)
Mechau – Niederndodeleben (Abschnitt F)
etwa 97 km | Sachsen-Anhalt | 50Hertz
Abschnitt F
StatusPlan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Der Abschnitt F ist wie der Abschnitt E Teil des Projekts SuedOstLink+. Er beginnt westlich von Mechau in der Einheitsgemeinde Arendsee (Altmark) in Sachsen-Anhalt, unweit der niedersächsischen Landesgrenze. Die vorgeschlagene Trasse verläuft anschließend in südöstlicher Richtung und quert kleinere Waldbereiche. Sie umgeht teilweise einen Windpark nördlich von Fleetmark und verläuft anschließend in südlicher Richtung östlich an Fleetmark vorbei. Anschließende Waldbereiche werden umgangen oder an schmalster Stelle geschlossen gequert, bevor der Trassenvorschlag durch den Niederungsbereich des Augrabens östlich an Güsselfeld vorbeiführt und auf die Waldbereiche nördlich von Kalbe (Milde) trifft. Er verläuft dann fortwährend in südlicher Richtung über Offenlandbereiche und umgeht Gardelegen westlich. Den folgenden größeren Waldbereich passiert die vorgeschlagene Trasse in unmittelbarer Parallellage zu einer bestehenden Hochspannungsleitung. Anschließende Teile des Waldes quert sie in offener Bauweise oder – in einem alternativen Trassenverlauf – geschlossen. Nördlich von Haldensleben ändert die vorgeschlagene Trasse die Richtung nach Osten und befindet sich nun im Bereich der Ohre. Anschließend verläuft sie wieder in südlicher Richtung und quert den Mittelandkanal. Weiterhin im Offenland kurz östlich verlaufend, quert der Trassenvorschlag in südlicher Richtung die Autobahn 2 und endet in unmittelbarer Parallellage zum SuedOstLink (Vorhaben 5 und 5a) östlich von Niederndodeleben am Stützpunkt Börde.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Sachsen-Anhalt
technische Daten Gleichstrom (2 GW), 525 kV
Bauweise Erdkabel
Typ Neubau in neuer Trasse
Länge etwa 97 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 16. Oktober 2026
Nach § 43m des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird von einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) abgesehen.
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 27. Juni 2025 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtdownload (vollständiger Unterlagensatz) (zip, 101 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 12 MB)
Anlage 1: Übersichtskarten (zip, 87 MB)
Nach § 20 NABEG wäre als nächster Verfahrensschritt eine Antragskonferenz vorgesehen. Die Bundesnetzagentur hat diese gemäß § 27c Absatz 1 Nummer 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch eine Onlinekonsultation ersetzt. Anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnten sich bis zum 29. August 2025 äußern. Auf Grundlage der Ergebnisse der Onlinekonsultation legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest.
Onlinekonsultation für Vorhaben 5a, Abschnitt F (02.-29.08.2025)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Onlinekonsultation hat die Bundesnetzagentur am 28. November 2025 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG)
Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)
Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Termine und Meldungen
meldung28.11.2025BBPlG 05a Abschnitt E Abschnitt F
Planfeststellungmeldung28.07.2025BBPlG 05a Abschnitt F
Planfeststellungfrist 02.-29.08.2025BBPlG 05a Abschnitt F
Planfeststellungmeldung30.06.2025BBPlG 05a Abschnitt F
PlanfeststellungH2Teilen
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